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IndustriechemieKapitel 72Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Eisen-pulver: 7205.29.00.00.0

Eisenpulver ist ein feines, metallisches Pulver mit einem Eisengehalt von über 90 %. Es wird in der Pulvermetallurgie, als Legierungszusatz, für thermische Spritzverfahren oder zur Magnetfeldvisualisierung eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt unter 7205.29.00.00.0.

Eisen-pulver Produktbild

Neben dem Hauptcode gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für legierte Stahlpulver oder körnige Granalien. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Eisen-pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7205.29.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 72 - EISEN UND STAHL
  • Position: 7205 - Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl
  • Unterposition: 7205 21 - Pulver
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7205 2900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eisen-pulver

Der HS-Code für Eisen-pulver lautet 7205.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7205.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7205.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7205.29.00.00.0.

Einreihung von Eisen-pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eisen-pulver

Alternative Einreihung

7205.21.00.00.0 0 %

Pulver aus legiertem Stahl

Alternative Einreihung

7205.10.00.00.0 0 %

Körner (Granalien)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Eisen-pulver (7205) ≠ Pulver aus legiertem Stahl (7205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eisen-pulver bleibt die Zolltarifnummer 7205.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eisen-pulver (7205) ≠ Körner (Granalien) (7205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eisen-pulver bleibt die Zolltarifnummer 7205.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

7205.21.00.00.0 0 %

Pulver aus legiertem Stahl

Alternative Einreihung

7205.10.00.00.0 0 %

Körner (Granalien)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Eisen-pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Eisen-pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE23767/12-17205.29.00.00.0
Eisenpulver (Fe90, 90% Eisen + Treibsalz) – eingereiht in 7205 2900
DEBTI7492/22-17205.29.00.00.0
Eisenpulver zur Magnetfeldvisualisierung – eingereiht in 7205 2900 00
DEBTI24780/23-17205.29.00.00.0
Thermisches Spritzpulver aus Eisenlegierung – eingereiht in 7205 2900
DE1886/12-17205.29.00.00.0
Stahlfasern (Eisenpulver aus zerkleinertem Draht, unlegiert) – eingereiht in 7205 2900
DEBTI42796/22-17205.21.00.00.0
Stahlpulver aus legiertem Stahl (Fe-Ni-Cr-Co) – eingereiht in 7205 2100
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner für Eisenpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Eisenpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Eisenpulver

Welche Zolltarifnummer hat Eisenpulver?

Eisenpulver wird unter der Zolltarifnummer 7205.29.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Pulver aus Eisen oder Stahl, die weder legiert noch als Körner (Granalien) vorliegen. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Kommission bestätigt, darunter DE23767/12-1 und DEBTI7492/22-1.

Welchen HS-Code hat Eisenpulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Eisenpulver lautet 720529. Er umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer und ist international einheitlich. Auf dieser Ebene werden Pulver aus Eisen oder Stahl erfasst, die nicht legiert sind. Die nationale Erweiterung auf 8 Stellen (KN-Code 72052900) und 11 Stellen (7205.29.00.00.0) erfolgt in der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Eisenpulver?

Der Drittlandszollsatz für Eisenpulver unter der Zolltarifnummer 7205.29.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten. Zudem besteht eine CBAM-Berichtspflicht für CO2-Emissionen.

Wie unterscheidet sich Eisenpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Eisenpulver erfolgt vor allem zu legierten Stahlpulvern (7205.21) und zu Körnern/Granalien (7205.10). Eine Alternative ist die Einreihung unter 7205.21, wenn das Pulver Legierungselemente wie Nickel oder Chrom enthält. Die Abgrenzung zur Position 7205.10 erfolgt über die Korngröße: Pulver ist fein (< 1 mm), Körner sind grob.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Eisenpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei einer unrichtigen Einreihung drohen zudem Verzögerungen in der Zollabwicklung und Betriebsprüfungen. Im schlimmsten Fall kann die Ware als unangemeldet gelten, was zu Sicherheitsleistungen oder Beschlagnahmung führen kann.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Eisenpulver?

Für Eisenpulver unter 7205.29.00.00.0 gilt derzeit eine CBAM-Berichtspflicht (CO2-Grenzausgleichssystem). Importeure müssen die bei der Herstellung entstandenen CO2-Emissionen melden. Ab 2026 wird voraussichtlich eine CO2-Abgabe fällig. Antidumpingmaßnahmen bestehen nicht. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Eisenpulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Eisenpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7205.29.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (720529), dem 8-stelligen KN-Code (72052900), dem 10-stelligen TARIC-Code (7205290000) und der abschließenden 11. Stelle für die nationale Statistik. Die Formatierung mit Punkten erleichtert die Lesbarkeit.

Ändern sich Zolltarifnummern für Eisenpulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die EU aktualisiert die KN jährlich zum 1. Januar. Für Eisenpulver ist die Position 7205 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei Änderungen der CBAM-Regelungen.

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