Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionWaren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen6815
- UnterpositionKohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke681511
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter
Der HS-Code für Aktivkohle-Filter lautet 6815.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6815.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6815.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6815.19.00.00.0.
Einreihung von Aktivkohle-Filter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 3b wird eine zusammengesetzte Ware nach der Komponente eingereiht, die ihr den wesentlichen Charakter verleiht. Bei Aktivkohle-Filtern bestimmt die Aktivkohle (Kohlenstoff) die Filterfunktion, daher erfolgt die Einreihung in Position 6815.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungApparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft – andere | 8421.39.25.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTechnische Spinnstoffwaren, andere, aus Vliesstoffen | 5911.90.99.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAktivkohle, chemisch aktiviert | 3802.10.00.40.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aktivkohle-Filter (6815) ≠ Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft – andere (8421) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivkohle-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6815.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aktivkohle-Filter (6815) ≠ Technische Spinnstoffwaren, andere, aus Vliesstoffen (5911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivkohle-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6815.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aktivkohle-Filter (6815) ≠ Aktivkohle, chemisch aktiviert (3802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivkohle-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6815.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Ware nicht als Kohlenstoff-Ware qualifiziert:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungApparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft – andere | 8421.39.25.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTechnische Spinnstoffwaren, andere, aus Vliesstoffen | 5911.90.99.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAktivkohle, chemisch aktiviert | 3802.10.00.40.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aktivkohle-Filter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46209/22-1 | Aktivkohlefilter zur Luftfilterung; aufgebaut aus Kohlekugeln, die Gerüche absorbieren; zur Verwendung in Dunstabzugshauben | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI46235/22-1 | Aktivkohlefilter; Luftfilter mit Rahmen; aufgebaut aus ergiebigen Kohlekugeln; zur Verwendung in Dunstabzugshauben | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI14701/23-1 | Aktivkohle-Filterpatrone in unterschiedlichen Größen/Füllvolumina; zur Luftreinigung; bestehend aus Stahlfilterkörper, Filtervliesmantel und Aktivkohlefüllung | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI10549/22-1 | Aktivkohlefilter für Staubsauger; grobporiger Polyurethanschaum mit eingerüttelter Aktivkohle | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI46232/22-1 | Aktivkohlefilter zur Luftfilterung; Dunstabzugshaube | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI46225/22-1 | Aktivkohlefilter; Luftfilter; Dunstabzugshauben | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI7047/22-1 | Aktivkohlefilter für Staubsauger Tiger VT260 | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI31948/23-1 | 3-Stufen Ersatzfilter mit Aktivkohle, Filterwatte, Ionenaustauscherharz | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI22741/24-1 | Filterkerze aus gepresster Aktivkohle für Trinkwasser | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI24904/24-1 | Aktivkohle Filterset für Raclette | 6815.19.00.00.0 |
| DEBTI10998/25-1 | Aktivkohle-Filter für Dusch-WC | 6815.19.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aktivkohle-Filter.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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