Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6815 - Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 6815 11 - Kohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke
Zolltarifnummer: 6815 1900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter
Der HS-Code für Aktivkohle-Filter lautet 6815.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6815.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6815.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6815.19.00.00.0.
Einreihung von Aktivkohle-Filter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 3b wird eine zusammengesetzte Ware nach der Komponente eingereiht, die ihr den wesentlichen Charakter verleiht. Bei Aktivkohle-Filtern bestimmt die Aktivkohle (Kohlenstoff) die Filterfunktion, daher erfolgt die Einreihung in Position 6815.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter
Alternative Einreihung
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft – andere
Alternative Einreihung
Technische Spinnstoffwaren, andere, aus Vliesstoffen
Alternative Einreihung
Aktivkohle, chemisch aktiviert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aktivkohle-Filter (6815) ≠ Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft – andere (8421)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivkohle-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6815.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aktivkohle-Filter (6815) ≠ Technische Spinnstoffwaren, andere, aus Vliesstoffen (5911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivkohle-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6815.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aktivkohle-Filter (6815) ≠ Aktivkohle, chemisch aktiviert (3802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivkohle-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6815.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Ware nicht als Kohlenstoff-Ware qualifiziert:
Alternative Einreihung
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft – andere
Alternative Einreihung
Technische Spinnstoffwaren, andere, aus Vliesstoffen
Alternative Einreihung
Aktivkohle, chemisch aktiviert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aktivkohle-Filter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aktivkohle-Filter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aktivkohle-Filter.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Filter & Separation
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Wasserabscheider
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