Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver im Zolltarif:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge130211
- Unterpositionandere130219
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver
Der HS-Code für Aloe-Vera-Pulver lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Aloe-Vera-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Aloe-Vera-Pulver als Pflanzenauszug (Extrakt) fällt unter Position 13.02. Die Zolltarifauskünfte DE14759/14-1 und DE6990/13-1 bestätigen diese Einreihung für gefrier- und sprühgetrocknete Aloe-Extrakte.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzenteile (Aloe vera), sprühgetrocknet, ohne Zusätze – vZTA DE12683/13-1 | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPflanzen/Pflanzenteile für Riechmittel/Medizin - andere - andere (11-stellig: andere) | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aloe-Vera-Pulver (1302) ≠ Pflanzenteile (Aloe vera), sprühgetrocknet, ohne Zusätze – vZTA DE12683/13-1 (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aloe-Vera-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aloe-Vera-Pulver (1302) ≠ Pflanzen/Pflanzenteile für Riechmittel/Medizin - andere - andere (11-stellig: andere) (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Aloe-Vera-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die folgenden Codes liegen außerhalb der unmittelbaren Unterposition, sind aber ebenfalls relevant:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzenteile (Aloe vera), sprühgetrocknet, ohne Zusätze – vZTA DE12683/13-1 | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPflanzen/Pflanzenteile für Riechmittel/Medizin - andere - andere (11-stellig: andere) | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aloe-Vera-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14759/14-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE6990/13-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE695/16-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI44014/23-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE12683/13-1 | Pflanzenteile hauptsächlich für Medizin/Riechmittel, andere | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI41518/21-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE12135/09-1 | Zubereitete kosmetische Mittel | 1302.19.70.00.0 |
| DE17229/10-1 | Zubereitete kosmetische Mittel | 1302.19.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Aloe-Vera-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Aloe-Vera-Pulver inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
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