Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver im Zolltarif:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Unterposition: 1302 19 - andere
Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Abgrenzung zwischen Aloe-Vera-Pulver als Pflanzenauszug (Kapitel 13) und getrockneten, gemahlenen Pflanzenteilen (Kapitel 12) hängt vom Herstellungsprozess ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihr konkretes Produkt beschreiben zu lassen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver
Der HS-Code für Aloe-Vera-Pulver lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Aloe-Vera-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Aloe-Vera-Pulver als Pflanzenauszug (Extrakt) fällt unter Position 13.02. Die Zolltarifauskünfte DE14759/14-1 und DE6990/13-1 bestätigen diese Einreihung für gefrier- und sprühgetrocknete Aloe-Extrakte.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzenteile (Aloe vera), sprühgetrocknet, ohne Zusätze – vZTA DE12683/13-1 | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPflanzen/Pflanzenteile für Riechmittel/Medizin - andere - andere (11-stellig: andere) | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aloe-Vera-Pulver (1302) ≠ Pflanzenteile (Aloe vera), sprühgetrocknet, ohne Zusätze – vZTA DE12683/13-1 (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aloe-Vera-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aloe-Vera-Pulver (1302) ≠ Pflanzen/Pflanzenteile für Riechmittel/Medizin - andere - andere (11-stellig: andere) (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Aloe-Vera-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die folgenden Codes liegen außerhalb der unmittelbaren Unterposition, sind aber ebenfalls relevant:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzenteile (Aloe vera), sprühgetrocknet, ohne Zusätze – vZTA DE12683/13-1 | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPflanzen/Pflanzenteile für Riechmittel/Medizin - andere - andere (11-stellig: andere) | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aloe-Vera-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aloe-Vera-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14759/14-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE6990/13-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE695/16-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI44014/23-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE12683/13-1 | Pflanzenteile hauptsächlich für Medizin/Riechmittel, andere | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI41518/21-1 | Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere | 1302.19.70.00.0 |
| DE12135/09-1 | Zubereitete kosmetische Mittel | 1302.19.70.00.0 |
| DE17229/10-1 | Zubereitete kosmetische Mittel | 1302.19.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Aloe-Vera-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Aloe-Vera-Pulver inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
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