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VerpackungsmaterialKapitel 76Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Alufolienbeutel: 7616.99.90.99.0

Alufolienbeutel sind flexible Transport- oder Verpackungsbeutel aus Aluminiumfolie. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in der Position 7616 (Andere Waren aus Aluminium), da die Beutel durch Zuschneiden und Verschweißen aus Folie konfektioniert sind.

Alufolienbeutel Produktbild

Die Wahl des korrekten TARIC-Codes hängt von der genauen Beschaffenheit des Beutels ab – insbesondere davon, ob eine Kunststoffschicht den Charakter bestimmt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Alufolienbeutel, Alubeutel, Aluminiumverbundbeutel

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7616 99 90 99 0 ist die vollständige, elfteilige Kennziffer für die Einreihung von Alufolienbeuteln. Sie baut auf der internationalen Warensystematik des Harmonisierten Systems (HS) auf und wird auf EU-Ebene in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC präzisiert. Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur nationalen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  • Position: 7616 - Andere Waren aus Aluminium
  • Unterposition: 7616 91 - andere
  • Unterposition: 7616 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7616 9990 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7616 9990 15 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7616 9990 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7616 9990 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Alufolienbeuteln hängt von Material und Konfektion ab. Nutzen Sie den Klassifizierer für eine automatische Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Alufolienbeutel

Der HS-Code für Alufolienbeutel lautet 7616.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7616.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7616.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7616.99.90.99.0.

Einreihung von Alufolienbeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Alufolienbeuteln in die Position 7616 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitte.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Alufolienbeutel

Alternative Einreihung

7615.10.30.00.0 6,0 %

Haushaltsartikel aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm)

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 6,0 %

Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 6,0 %

Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

7612.90.30.00.0 6,0 %

Behälter aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) mit Fassungsvermögen ≤ 300 l

Alternative Einreihung

7607.11.19.94.0 6,0 %

Aluminiumfolie in Rollen (Haushaltsfolie)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Alufolienbeutel (7616) ≠ Haushaltsartikel aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) (7615)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alufolienbeutel bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Alufolienbeutel (7616) ≠ Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alufolienbeutel bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Alufolienbeutel (7616) ≠ Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alufolienbeutel bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen können Alufolienbeutel auch in andere Kapitel eingeordnet werden, wenn die Zweckbestimmung oder das Material abweicht.

Alternative Einreihung

7615.10.30.00.0 6,0 %

Haushaltsartikel aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm)

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 6,0 %

Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 6,0 %

Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

7612.90.30.00.0 6,0 %

Behälter aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) mit Fassungsvermögen ≤ 300 l

Alternative Einreihung

7607.11.19.94.0 6,0 %

Aluminiumfolie in Rollen (Haushaltsfolie)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Alufolienbeutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Alufolienbeutel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25977/23-17616.99.90.99.0
Beutel aus geprägter Aluminiumfolie (Dicke 0,02–0,05 mm) als Transport- oder Verpackungsmittel
DEBTI25975/23-17616.99.90.99.0
Beutel aus Aluminiumfolie (Dicke 0,006 mm) auf Papierunterlage als Transport- oder Verpackungsmittel
DEBTI27476/18-17616.99.90.99.0
Mehrschichtiger Beutel mit Alufolie (Dicke 0,0117 mm) auf Papier/Schaumstoff als Transport- oder Verpackungsmittel
DEBTI7590/19-17616.99.90.99.0
Beutel mit Aluminiumfolie auf Vliesstoff/Schaumkunststoff als Transport- oder Verpackungsmittel
DEBTI27479/18-17616.99.90.99.0
Mehrschichtiger Beutel mit Alufolie (Dicke 0,0094 mm) auf Papier/Schaumstoff als Transport- oder Verpackungsmittel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Herkunftsland

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Alufolienbeutel

Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner können Sie die gesamten Importkosten für Alufolienbeutel aus verschiedenen Herkunftsländern berechnen – inklusive Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und etwaiger Antidumpingzölle.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Alufolienbeutel

Welche Zolltarifnummer hat Alufolienbeutel?

Die zolltarifliche Einreihung von Alufolienbeuteln erfolgt in den TARIC-Code 7616 99 90 99 0 (Andere Waren aus Aluminium). Diese 11-stellige Zolltarifnummer gilt für flexible Transport- oder Verpackungsbeutel aus reiner Aluminiumfolie oder mit Papierunterlage, sofern keine Kunststoffschicht den Charakter bestimmt.

Welchen HS-Code hat Alufolienbeutel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Alufolienbeutel lautet 761699. Dieser 6-stellige Code wird international für die Einreihung von anderen Waren aus Aluminium verwendet. Er bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Alufolienbeutel?

Der reguläre Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Alufolienbeuteln der Zolltarifnummer 7616 99 90 99 0 beträgt 6 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ohne präferenzielles Handelsabkommen. Für Ursprung China kommt ein zusätzlicher Antidumpingzoll von 61,4 % zur Anwendung.

Wie unterscheidet sich Alufolienbeutel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Alufolienbeuteln zu anderen Produkten erfolgt anhand von Material und Konfektion. Alternative Einreihungen sind möglich für Grill- und Ofenbeutel (7615), Kunststoffverbundbeutel (3923) oder Aluminiumfolien in Rollen (7607). Entscheidend ist, ob eine Kunststoffschicht den Charakter bestimmt oder ob der Beutel als Haushaltsartikel gestaltet ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Alufolienbeutel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und bußgeldbewehrten Verstößen gegen das Zollrecht führen. Bei einer Betriebsprüfung drohen zudem Sanktionen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Alufolienbeutel?

Ja, für die Position 7616 gelten besondere Maßnahmen: Es besteht eine Einfuhrkontrolle (714), ein Einfuhrverbot für Folter- und Repressionsgüter (705) und ab 2026 die CBAM-Berichtspflicht (775). Zudem können Präferenzzollkontingente (143) für bestimmte Herkunftsländer genutzt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Alufolienbeutel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Alufolienbeutel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (7616 99 90 99 0). Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (761699), der 8-stelligen KN (76169990), dem 10-stelligen TARIC (7616999099) und der 11. Stelle für die deutsche Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Alufolienbeutel?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission (TARIC-Änderungen). Auch die KN wird jährlich aktualisiert. Für die Position 7616 sind in den letzten Jahren keine grundlegenden strukturellen Änderungen erfolgt. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig geprüft werden.

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