Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7616 99 90 99 0 ist die vollständige, elfteilige Kennziffer für die Einreihung von Alufolienbeuteln. Sie baut auf der internationalen Warensystematik des Harmonisierten Systems (HS) auf und wird auf EU-Ebene in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC präzisiert. Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur nationalen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7616 - Andere Waren aus Aluminium
- Unterposition: 7616 91 - andere
- Unterposition: 7616 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7616 9990 - andere
TARIC: 7616 9990 15 - andere
TARIC: 7616 9990 91 - andere
Zolltarifnummer: 7616 9990 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Alufolienbeuteln hängt von Material und Konfektion ab. Nutzen Sie den Klassifizierer für eine automatische Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Alufolienbeutel
Der HS-Code für Alufolienbeutel lautet 7616.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7616.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7616.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7616.99.90.99.0.
Einreihung von Alufolienbeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Alufolienbeuteln in die Position 7616 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitte.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Alufolienbeutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) | 7615.10.30.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungTransport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens | 3923.21.00.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungTransport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen | 3923.29.90.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungBehälter aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) mit Fassungsvermögen ≤ 300 l | 7612.90.30.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungAluminiumfolie in Rollen (Haushaltsfolie) | 7607.11.19.94.0 | 6,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Alufolienbeutel (7616) ≠ Haushaltsartikel aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) (7615) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alufolienbeutel bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Alufolienbeutel (7616) ≠ Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alufolienbeutel bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Alufolienbeutel (7616) ≠ Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alufolienbeutel bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen können Alufolienbeutel auch in andere Kapitel eingeordnet werden, wenn die Zweckbestimmung oder das Material abweicht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) | 7615.10.30.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungTransport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens | 3923.21.00.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungTransport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen | 3923.29.90.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungBehälter aus Aluminiumfolie (Dicke ≤ 0,2 mm) mit Fassungsvermögen ≤ 300 l | 7612.90.30.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungAluminiumfolie in Rollen (Haushaltsfolie) | 7607.11.19.94.0 | 6,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Alufolienbeutel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Alufolienbeutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI25977/23-1 | Beutel aus geprägter Aluminiumfolie (Dicke 0,02–0,05 mm) als Transport- oder Verpackungsmittel | 7616.99.90.99.0 |
| DEBTI25975/23-1 | Beutel aus Aluminiumfolie (Dicke 0,006 mm) auf Papierunterlage als Transport- oder Verpackungsmittel | 7616.99.90.99.0 |
| DEBTI27476/18-1 | Mehrschichtiger Beutel mit Alufolie (Dicke 0,0117 mm) auf Papier/Schaumstoff als Transport- oder Verpackungsmittel | 7616.99.90.99.0 |
| DEBTI7590/19-1 | Beutel mit Aluminiumfolie auf Vliesstoff/Schaumkunststoff als Transport- oder Verpackungsmittel | 7616.99.90.99.0 |
| DEBTI27479/18-1 | Mehrschichtiger Beutel mit Alufolie (Dicke 0,0094 mm) auf Papier/Schaumstoff als Transport- oder Verpackungsmittel | 7616.99.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Alufolienbeutel
Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner können Sie die gesamten Importkosten für Alufolienbeutel aus verschiedenen Herkunftsländern berechnen – inklusive Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und etwaiger Antidumpingzölle.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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Halbleiter Tray
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Geschenktütte
4819.40.00.00.0 · 0 %
Polyethylen Schaum
3921.19.00.99.0 · 6,5 %
Kraftpapier
4804.31.58.00.0 · 0 %
Druckverschlussbeutel
3923.21.00.00.0 · 6,5 %
Flaschendeckel
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Holzkiste
4415.10.10.00.0 · 4 % Drittlandszollsatz
Tragekoffer
4202.12.19.00.0 · 9,7 %
Blechdose
7310.21.11.00.0 · 2,7 %
