Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Aluminium-Griff leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7616 - Andere Waren aus Aluminium
- Unterposition: 7616 91 - andere
- Unterposition: 7616 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7616 9990 - andere
TARIC: 7616 9990 15 - andere
TARIC: 7616 9990 91 - andere
Zolltarifnummer: 7616 9990 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 gilt für generische Aluminium-Griffe ohne maschinenspezifische Erkennbarkeit. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. Gussverfahren, Beschlagfunktion) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminium-Griff
Der HS-Code für Aluminium-Griff lautet 7616.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7616.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7616.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7616.99.90.99.0.
Einreihung von Aluminium-Griff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Aluminium-Griffs erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Beschreibung). Da der Griff keine erkennbare Maschinenfunktion erfüllt, ist er als andere Ware aus Aluminium der Position 7616 zuzuweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminium-Griff
Alternative Einreihung
andere Waren aus Aluminium, gegossen
Alternative Einreihung
andere Beschläge, aus unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Teile für von Hand zu führende Werkzeuge
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aluminium-Griff (7616) ≠ andere Waren aus Aluminium, gegossen (7616)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Griff bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aluminium-Griff (7616) ≠ andere Beschläge, aus unedlen Metallen (8302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Griff bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aluminium-Griff (7616) ≠ Teile für von Hand zu führende Werkzeuge (8467)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Griff bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei spezifischer Ausgestaltung in Betracht:
Alternative Einreihung
andere Waren aus Aluminium, gegossen
Alternative Einreihung
andere Beschläge, aus unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Teile für von Hand zu führende Werkzeuge
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminium-Griff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminium-Griff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Aluminium-Griff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aluminium-Griff mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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