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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aluminium-kunststoff-baugruppe: 8466.93.60.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aluminium-kunststoff-baugruppe (8466.93.60.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Aluminium-kunststoff-baugruppe Produktbild

Für Aluminium-kunststoff-baugruppe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aluminium-kunststoff-baugruppe beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Aluminium-Kunststoff-Baugruppen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8466 - Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen|8456|bis 8465|bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  • Unterposition: 8466 91 - andere
  • Unterposition: 8466 93 - für Maschinen der Positionen 8456|bis 8461
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8466 9350 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8466 9360 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung als Teil der Position 8466 setzt voraus, dass die Baugruppe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Werkzeugmaschinen bestimmt ist. Bei universellen Aluminium-Kunststoff-Profilen ohne Maschinenbindung kommt eine abweichende Einreihung in Betracht. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminium-kunststoff-baugruppe

Der HS-Code für Aluminium-kunststoff-baugruppe lautet 8466.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.93.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.93.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.93.60.00.0.

Einreihung von Aluminium-kunststoff-baugruppe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Aluminium-Kunststoff-Baugruppe wird nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Positionsangabe) eingereiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminium-kunststoff-baugruppe

Alternative Einreihung

7616.99.10.99.0 1,2 %

Andere Waren aus Aluminium, gegossen

Alternative Einreihung

7616.99.90.99.0 1,2 %

Andere Waren aus Aluminium, nicht gegossen

Alternative Einreihung

8466.93.50.00.0 1,2 %

für Maschinen der Unterposition 8456|50|00

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aluminium-kunststoff-baugruppe (8466) ≠ Andere Waren aus Aluminium, gegossen (7616)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-kunststoff-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminium-kunststoff-baugruppe (8466) ≠ Andere Waren aus Aluminium, nicht gegossen (7616)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-kunststoff-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminium-kunststoff-baugruppe (8466) ≠ für Maschinen der Unterposition 8456|50|00 (8466)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-kunststoff-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:

Alternative Einreihung

7616.99.10.99.0 1,2 %

Andere Waren aus Aluminium, gegossen

Alternative Einreihung

7616.99.90.99.0 1,2 %

Andere Waren aus Aluminium, nicht gegossen

Alternative Einreihung

8466.93.50.00.0 1,2 %

für Maschinen der Unterposition 8456|50|00

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminium-kunststoff-baugruppe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminium-kunststoff-baugruppe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI26644/19-18466.93.60.00.0
Spindelkopf für Bearbeitungszentrum
DE4656/17-18466.93.60.00.0
Gehäuse für Motorspindel
DEBTI27680/19-18466.93.60.00.0
Schnelllaufspindel für Dreh- und Fräsmaschinen
DE7484/17-18466.93.60.00.0
Motorspindel für Bearbeitungszentrum
DE3566/17-18466.93.60.00.0
Kettenglied für Werkzeugwechselkette
DEBTI42757/20-18466.93.60.00.0
Kühlmittelverteilerblock
DEBTI7178/24-18466.93.60.00.0
Kühlmittelverteilerblock
DEBTI24671/24-18466.93.60.00.0
Parallelunterlagen-Set
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr von Aluminium-Kunststoff-Baugruppen

Drittlandszollsatz

1,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,2 %

Drittlandszoll

USA1,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Aluminium-Kunststoff-Baugruppen

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Aluminium-Kunststoff-Baugruppe auf Basis der Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr von Aluminium-Kunststoff-Baugruppen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aluminium-Kunststoff-Baugruppen

Welche Zolltarifnummer hat eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe?

Eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt ist, wird unter der Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst als Auffangposition "andere" Teile für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 unter der Position 8466.

Welchen HS-Code hat eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe?

Der sechsstellige HS-Code für Aluminium-Kunststoff-Baugruppen als Teile für Werkzeugmaschinen lautet 8466.93. Dieser Code wird auf der Ebene des Harmonisierten Systems für Unterpositionen zu Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 vergeben. Die vollständige elfstellige Zolltarifnummer baut darauf auf.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr einer Aluminium-Kunststoff-Baugruppe unter der Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 beträgt 1,2 Prozent des Zollwerts. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollunion kann der Satz auf 0 Prozent sinken.

Wie unterscheidet sich eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Aluminium-Kunststoff-Baugruppe erfolgt nach ihrer Zweckbestimmung. Liegt eine erkennbare Bindung an eine Werkzeugmaschine vor, geht die spezifischere Position 8466 den allgemeinen Warenpositionen 7616 (Waren aus Aluminium) vor. Eine Alternative wäre die Einreihung unter 7616.99.10.99.0, wenn keine Maschinenbindung erkennbar ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann eine Nacherhebung von Einfuhrabgaben, Verzugszinsen oder ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Zudem kann der Zoll die Ware zurückhalten. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aluminium-Kunststoff-Baugruppen?

Für die Einfuhr von Aluminium-Kunststoff-Baugruppen unter der Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachungsmaßnahme 714). Bei der Ausfuhr ist eine Genehmigung für Dual-Use-Güter (Code 478) erforderlich, sofern die Baugruppe für einen militärischen Endverbrauch bestimmt sein kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Aluminium-Kunststoff-Baugruppe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 8466.93.60.00.0. Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code, die achte Stelle die Kombinierte Nomenklatur, die zehnte Stelle den TARIC-Code und die elfte Stelle den nationalen Zusatzcode.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aluminium-Kunststoff-Baugruppen?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Codes. Es ist daher ratsam, die gültige Fassung für das jeweilige Kalenderjahr zu prüfen. Verbindliche Zolltarifauskünfte bleiben bis zur Änderung der Rechtsgrundlage gültig.

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