Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art8466
- Unterpositionandere846691
- Unterpositionfür Maschinen der Positionen 8456 bis 8461846693
- Kombinierte Nomenklaturandere84669350
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppe
Der HS-Code für Abdeckungs-baugruppe lautet 8466.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.93.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.93.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.93.60.00.0.
Einreihung von Abdeckungs-baugruppe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Abdeckungs-baugruppe folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 3 b (wesensbestimmender Bestandteil) sowie AV 2 a (unvollständige oder unfertige Waren). Da es sich um ein Teil handelt, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt ist, greift die Spezialregel der Position 8466.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFür Maschinen der Unterposition 8456 50 00 (Laser-, Licht- oder Photonenstrahl-Maschinen) – nicht allgemein für Werkzeugmaschinen geeignet | 8466.93.50.00.0 | 1,2 % |
| Alternative EinreihungTeile für Leiterplattenfertigungsmaschinen – nicht einschlägig für allgemeine Abdeckungs-baugruppen | 8466.93.40.00.0 | 1,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Abdeckungs-baugruppe (8466) ≠ Für Maschinen der Unterposition 8456 50 00 (Laser-, Licht- oder Photonenstrahl-Maschinen) – nicht allgemein für Werkzeugmaschinen geeignet (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abdeckungs-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Abdeckungs-baugruppe (8466) ≠ Teile für Leiterplattenfertigungsmaschinen – nicht einschlägig für allgemeine Abdeckungs-baugruppen (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abdeckungs-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Abdeckungs-baugruppe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI34943/22-1 | Schutzverkleidung aus Stahlblech für Bearbeitungszentrum (4- oder 5-Achs-Werkzeugmaschine) | 8466.93.60.00.0 |
| DEBTI28550/19-1 | Schutzabdeckung (Abdeckfolie) für Elektrodenkappenfräsmaschine | 8466.93.60.00.0 |
| DEBTI26644/19-1 | Abdeckung als Teil eines Spindelkopfs für Werkzeugmaschine | 8466.93.60.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Abdeckungs-baugruppe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Abdeckungs-baugruppe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Werkzeugmaschinen und deren Zolltarifnummern: