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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppe: 8466.93.60.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Abdeckungs-baugruppe erfolgt unter der Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0. Diese Position umfasst Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt sind.

Abdeckungs-baugruppe Produktbild

Eine Abdeckungs-baugruppe ist eine nach technischer Zeichnung gefertigte Schutzverkleidung oder Gehäuseabdeckung aus Metall oder Kunststoff. Sie dient als Teil einer Werkzeugmaschine (z. B. Bearbeitungszentrum, Fräsmaschine, Drehmaschine) dem Schutz des Bedieners und der Maschine vor Spänen, Kühlschmierstoffen oder beweglichen Teilen. Die korrekte Einreihung hängt davon ab, ob die Abdeckung spezifisch für eine bestimmte Maschinenart ausgelegt ist. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Abdeckungs-baugruppe beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8466 - Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen|8456|bis 8465|bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  • Unterposition: 8466 91 - andere
  • Unterposition: 8466 93 - für Maschinen der Positionen 8456|bis 8461
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8466 9350 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8466 9360 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für eine typische Abdeckungs-baugruppe einer Werkzeugmaschine. Abweichungen in Material, Konstruktion oder bestimmtem Verwendungszweck können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppe

Der HS-Code für Abdeckungs-baugruppe lautet 8466.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.93.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.93.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.93.60.00.0.

Einreihung von Abdeckungs-baugruppe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Abdeckungs-baugruppe folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 3 b (wesensbestimmender Bestandteil) sowie AV 2 a (unvollständige oder unfertige Waren). Da es sich um ein Teil handelt, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt ist, greift die Spezialregel der Position 8466.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppe

Alternative Einreihung

8466.93.50.00.0 1,2 %

Für Maschinen der Unterposition 8456 50 00 (Laser-, Licht- oder Photonenstrahl-Maschinen) – nicht allgemein für Werkzeugmaschinen geeignet

Alternative Einreihung

8466.93.40.00.0 1,2 %

Teile für Leiterplattenfertigungsmaschinen – nicht einschlägig für allgemeine Abdeckungs-baugruppen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abdeckungs-baugruppe (8466) ≠ Für Maschinen der Unterposition 8456 50 00 (Laser-, Licht- oder Photonenstrahl-Maschinen) – nicht allgemein für Werkzeugmaschinen geeignet (8466)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abdeckungs-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Abdeckungs-baugruppe (8466) ≠ Teile für Leiterplattenfertigungsmaschinen – nicht einschlägig für allgemeine Abdeckungs-baugruppen (8466)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abdeckungs-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Abdeckungs-baugruppe nicht als Teil einer Werkzeugmaschine eingestuft werden kann, kommen folgende andere Kapitel oder Positionen in Betracht:

Alternative Einreihung

8466.93.50.00.0 1,2 %

Für Maschinen der Unterposition 8456 50 00 (Laser-, Licht- oder Photonenstrahl-Maschinen) – nicht allgemein für Werkzeugmaschinen geeignet

Alternative Einreihung

8466.93.40.00.0 1,2 %

Teile für Leiterplattenfertigungsmaschinen – nicht einschlägig für allgemeine Abdeckungs-baugruppen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Abdeckungs-baugruppe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI34943/22-18466.93.60.00.0
Schutzverkleidung aus Stahlblech für Bearbeitungszentrum (4- oder 5-Achs-Werkzeugmaschine)
DEBTI28550/19-18466.93.60.00.0
Schutzabdeckung (Abdeckfolie) für Elektrodenkappenfräsmaschine
DEBTI26644/19-18466.93.60.00.0
Abdeckung als Teil eines Spindelkopfs für Werkzeugmaschine
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,2 %

Drittlandszoll

USA1,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Abdeckungs-baugruppe

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Abdeckungs-baugruppe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Abdeckungs-baugruppen

Welche Zolltarifnummer hat eine Abdeckungs-baugruppe?

Eine Abdeckungs-baugruppe für Werkzeugmaschinen wird unter der Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat eine Abdeckungs-baugruppe?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Abdeckungs-baugruppe lautet 8466.93. Er umfasst Teile für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461. Die ersten vier Ziffern 8466 stehen für Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Abdeckungs-baugruppe?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 beträgt 1,2 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Indien. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich eine Abdeckungs-baugruppe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Abdeckungs-baugruppe erfolgt gegenüber anderen Teilen der Position 8466. So sind Gussteile (8466.92) einzelne gegossene Komponenten, während eine Baugruppe aus mehreren gefügten Teilen besteht. Eine Alternative ist die Einreihung als Teil für Lasermaschinen (8466.93.50.00.0), wenn die Abdeckung spezifisch für eine Laserbearbeitungsmaschine bestimmt ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Abdeckungs-baugruppe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Einfuhrkontrollen oder Ausfuhrgenehmigungen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Abdeckungs-baugruppen?

Ja, für die Einfuhr von Abdeckungs-baugruppen besteht eine allgemeine Überwachung (Code 714). Bei der Ausfuhr ist aufgrund des Dual-Use-Charakters von Werkzeugmaschinen-Komponenten eine Ausfuhrgenehmigung (Code 478) zu prüfen. Zudem unterliegt die Ausfuhr einer allgemeinen Kontrolle (Code 780).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Abdeckungs-baugruppe?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Abdeckungs-baugruppe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.93.60.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8466.93), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8466.93.60) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (8466.93.60.00) sowie einer nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Abdeckungs-baugruppen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 8466.93 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Neubewertungen von Teilen oder Maschinen.

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