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VerpackungsmaterialKapitel 76Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aluminiumfolie: 7607.11.11.19.0

Die zolltarifliche Einreihung von Aluminiumfolie erfolgt nach Kapitel 76 des Harmonisierten Systems. Entscheidend sind Dicke, Stückgewicht und Oberflächenbehandlung.

Aluminiumfolie Produktbild

Aluminiumfolie ist eine dünne, gewalzte Folie aus Aluminium oder Aluminiumlegierung mit einer Dicke von 0,007 mm bis 0,021 mm, typischerweise in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger. Für die Einreihung sind die genauen Produktmerkmale maßgeblich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Aluminiumfolie 30 cm x 30 m

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7607.11.11.19.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingebettet:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  • Position: 7607 - Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2|mm oder weniger
  • Unterposition: 7607 11 - ohne Unterlage
  • Unterposition: 7607 11 - nur gewalzt
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7607 1111 - mit einer Dicke von weniger als 0,021|mm
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7607 1111 - in Rollen mit einem Stückgewicht von|10|kg oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7607 1111 11 - mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7607 1111 19 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von genauen Produktmerkmalen ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine verbindliche Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminiumfolie

Der HS-Code für Aluminiumfolie lautet 7607.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7607.11.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7607.11.11.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7607.11.11.19.0.

Einreihung von Aluminiumfolie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Für Aluminiumfolie ist Position 7607 einschlägig, die Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger erfasst.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminiumfolie

Alternative Einreihung

7607.11.19.94.0 7,5 %

Aluminium-Haushaltsfolie – für Folien in Rollen > 10 kg oder nicht in Rollen. Weniger spezifisch, da Haushaltsfolie meist ≤ 10 kg wiegt.

Alternative Einreihung

7607.11.19.10.0 7,5 %

Zur Verwendung im Haushalt, Dicke 0,008-0,018 mm, Breite ≤ 650 mm – für Großrollen > 10 kg oder andere Konfektionierungen.

Alternative Einreihung

7607.19.10.90.0 7,5 %

Andere Folie ohne Unterlage (beschichtet, geprägt, lackiert) – für silikonbeschichtete oder geprägte Aluminiumfolien.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aluminiumfolie (7607) ≠ Aluminium-Haushaltsfolie – für Folien in Rollen > 10 kg oder nicht in Rollen. Weniger spezifisch, da Haushaltsfolie meist ≤ 10 kg wiegt. (7607)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumfolie bleibt die Zolltarifnummer 7607.11.11.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminiumfolie (7607) ≠ Zur Verwendung im Haushalt, Dicke 0,008-0,018 mm, Breite ≤ 650 mm – für Großrollen > 10 kg oder andere Konfektionierungen. (7607)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumfolie bleibt die Zolltarifnummer 7607.11.11.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminiumfolie (7607) ≠ Andere Folie ohne Unterlage (beschichtet, geprägt, lackiert) – für silikonbeschichtete oder geprägte Aluminiumfolien. (7607)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumfolie bleibt die Zolltarifnummer 7607.11.11.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel oder Positionen können für Aluminiumfolie in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

7607.11.19.94.0 7,5 %

Aluminium-Haushaltsfolie – für Folien in Rollen > 10 kg oder nicht in Rollen. Weniger spezifisch, da Haushaltsfolie meist ≤ 10 kg wiegt.

Alternative Einreihung

7607.11.19.10.0 7,5 %

Zur Verwendung im Haushalt, Dicke 0,008-0,018 mm, Breite ≤ 650 mm – für Großrollen > 10 kg oder andere Konfektionierungen.

Alternative Einreihung

7607.19.10.90.0 7,5 %

Andere Folie ohne Unterlage (beschichtet, geprägt, lackiert) – für silikonbeschichtete oder geprägte Aluminiumfolien.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminiumfolie ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminiumfolie (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI32729/21-17607.11.11.19
Aluminiumfolie, 0,012 mm, 45 cm Breite, Rolle 150 m, < 10 kg, zum Frischhalten von Lebensmitteln → TARIC 7607 1111 19
DEBTI45867/23-17607.11.11.19
Aluminiumfolie, 0,011–0,016 mm, 300 mm Breite, 10–50 m, Einzelverkauf → TARIC 7607 1111 19
DEBTI50516/21-17607.11.19.60
Aluminiumlegierungsfolie 7 µm, Großrollen 880 mm × 50000 m (> 10 kg), für Lebensmittelverpackung → TARIC 7607 1119 60
DEBTI17810/18-17607.19.10.90
Beschichtete/geprägte Aluminiumfolie, < 21 µm, Breite < 65 cm, Rollen < 10 kg → TARIC 7607 1910 90
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,5 %

Drittlandszoll

USA7,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0,9 %

EVFTA

Thailand7,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Aluminiumfolie aus jedem Land.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aluminiumfolien

Welche Zolltarifnummer hat Aluminiumfolie?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Aluminiumfolie (Haushaltsfolie, unbeschichtet, nur gewalzt, in Rollen ≤ 10 kg, Dicke 0,007–0,021 mm) lautet 7607.11.11.19.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich. Abweichende Produktmerkmale wie Beschichtung oder höheres Stückgewicht führen zu anderen Codenummern.

Welchen HS-Code hat Aluminiumfolie?

Der HS-Code (6-stellig) für Aluminiumfolie lautet 7607.11. Er umfasst Folien und dünne Bänder aus Aluminium ohne Unterlage, nur gewalzt, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC führt zur vollständigen Zolltarifnummer 7607.11.11.19.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aluminiumfolie?

Der Drittlandszollsatz für Aluminiumfolie der Zolltarifnummer 7607.11.11.19.0 beträgt 7,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus China wird zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 35,6 % erhoben. Präferenzabkommen können den Zollsatz auf 0 % senken.

Wie unterscheidet sich Aluminiumfolie zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich über das Stückgewicht und die Oberflächenbehandlung. Aluminiumfolie in Rollen ≤ 10 kg fällt unter 7607.11.11.19, während schwerere Rollen unter 7607.11.19.94 einzuordnen sind. Eine Alternative ist die beschichtete Folie unter 7607.19.10. Die Abgrenzung zu Alufolienbeuteln (7616.99) erfolgt über die Form (Beutel vs. Folie).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aluminiumfolie verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Antidumpingzölle unberücksichtigt bleiben, was zu erheblichen finanziellen Risiken führt. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aluminiumfolie?

Ja, für Aluminiumfolie aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 35,6 % (Maßnahme 552). Zudem unterliegt die Einfuhr der CBAM-Berichtspflicht (CO2-Grenzausgleich, Maßnahme 775). Für bestimmte Verwendungen (Luftfahrzeugbau, Schiffsbau) sind Zollaussetzungen möglich. Präferenzabkommen mit der Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea und Vietnam ermöglichen Zollfreiheit oder ermäßigte Sätze.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aluminiumfolie?

Die vollständige Zolltarifnummer für Aluminiumfolie ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7607.11.11.19.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (7607.11), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (7607.11.11), dem 10-stelligen TARIC-Code (7607.11.11.19) und der 11. Stelle (0) für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aluminiumfolie?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 7607 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen von Antidumpingmaßnahmen oder Präferenzabkommen. Verbindliche Auskünfte (vZTA) geben Rechtssicherheit.

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