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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber: 3919.90.80.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber (3919.90.80.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Vinyl-Aufkleber Produktbild

Für Vinyl-Aufkleber sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Vinyl-Aufkleber beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer beginnt auf Abschnittsebene und führt über Kapitel, Position und Unterposition bis zur 11-stelligen Codenummer.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3919 - Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
  • Unterposition: 3919 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3919 9080 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 3919 9080 20 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3919 9080 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Verwenden Sie nicht die Papier-Etiketten-Position 4821. Vinyl-Aufkleber bestehen aus Kunststoff (PVC). Eine Falscheinreihung kann zu Nachzahlungen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren Aufkleber sicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber

Der HS-Code für Vinyl-Aufkleber lautet 3919.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3919.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3919.90.80.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3919.90.80.99.0.

Einreihung von Vinyl-Aufkleber nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen) sind maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber

Alternative Einreihung

3919.10.12.00.0 6,5 %

Selbstklebende Bänder (Streifen) aus PVC in Rollen ≤ 20 cm – für Klebebandware, nicht für einzelne Aufkleber geeignet

Alternative Einreihung

3919.90.80.99.0 6,5 %

Auffangposition für alle selbstklebenden Flacherzeugnisse aus Kunststoff, die keiner spezifischeren Unterposition zugeordnet werden können

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Material

Vinyl-Aufkleber aus PVC-Kunststoff → Kapitel 39. Papieraufkleber → Kapitel 48 (Position 4821).

Form

Aufkleber als Einzelstücke/Sticker → 391990 (andere). Klebeband in Rollen ≤ 20 cm → 391910 (in Rollen).

Funktion

Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff → Position 3919, nicht Position 3926 (andere Waren aus Kunststoffen).

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb des Kunststoffkapitels kommt nur bei einem anderen charaktergebenden Material in Betracht.

Alternative Einreihung

3919.10.12.00.0 6,5 %

Selbstklebende Bänder (Streifen) aus PVC in Rollen ≤ 20 cm – für Klebebandware, nicht für einzelne Aufkleber geeignet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vinyl-Aufkleber (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6762/22-13919.90.80.99.0
Angaben des Antragstellers: Aufkleber / Klebeschilder für Baumaschinen Etiketten aus PVC (Polyvinylchlorid) in verschiedenen Abmessungen und mit verschiedenen Aufdrucken. Die Aufkleber sind selbstklebend und auf einer Unterlage aufgebracht. Befund: Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff
DEBTI51075/22-13919.90.80.99.0
Angaben des Antragstellers: Aufkleber aus Kunststoff (hier Polyvinylchlorid) Feststellungen an einem Warenmuster: Selbstklebende Aufkleber aus Kunststoff bedruckt mit Informationen oder Piktogrammen. Die Aufkleber befinden sich auf einem Schutzpapier und sind teilweise vorgestanzt. Befund: Selbstklebende... Mehr anzeigen
DEBTI39922/21-13919.90.80.99.0
Angaben des Antragstellers: Etiketten für Airline-Mahlzeiten Etiketten aus PVC (Polyvinylchlorid) mit den Abmessungen 30 x 30 mm, selbstklebend auf einer Unterlage aufgebracht. Die Etiketten liegen in verschiedenen Farbvariationen vor und sind mit Text bedruckt. Befund: Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff
DEBTI28951/22-13919.90.80.99.0
Angaben: Es handelt sich um ein Reparatur-Set aus PVC, mit dem kleine Löcher schnell und einfach geflickt werden können. Feststellungen: Es wurden selbstklebende, flache, rechteckige, farblose Aufkleber vorgelegt, die auf einem Schutzpapier aufgebracht sind. Befund: Andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus... Mehr anzeigen
DEBTI11952/20-13919.90.80.99.0
Angaben des Antragstellers: Möbelsticker 2 m x 45 cm aus Polyvinylchlorid (PVC). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei Rollen von bunt bedruckten, selbstklebenden Kunststofffolien mit Schutzfolie vorgelegt. Die Folien bestehen aus Polyvinylchlorid und sind ca. 0,09 mm dick (ohne Schutzfolie). Die Folien... Mehr anzeigen
DEBTI20803/22-13919.90.80.99.0
Angaben: Es handelt sich um eine weiße, rechteckige, selbstklebende Kunststofffolie (Maße: ca. 11,6 x 7,6 cm). Die Folie besteht aus Poly(vinylchlorid) und ist mit einem Schutzpapier ausgestattet. Befund: Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen,... Mehr anzeigen
DEBTI9869/18-13919.90.80.99.0
zugeschnitten, Folien, aus Kunststoffen, aus Polyvinylchlorid, selbstklebend
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Vinyl-Aufkleber

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Vinyl-Aufkleber. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber

Welche Zolltarifnummer hat Vinyl-Aufkleber?

Vinyl-Aufkleber werden in die Zolltarifnummer 3919.90.80.99.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff, die nicht als Klebeband in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger ausgeführt sind.

Welchen HS-Code hat Vinyl-Aufkleber?

Der HS-Code, also die ersten sechs Ziffern der internationalen Warenklassifikation, lautet 391990. Diese Position umfasst alle selbstklebenden Flacherzeugnisse aus Kunststoff, die nicht als Klebeband in Rollen unter Position 3919.10 fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vinyl-Aufkleber?

Der Drittlandszollsatz für Vinyl-Aufkleber der Zolltarifnummer 3919.90.80.99.0 beträgt 6,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Vinyl-Aufkleber zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Vinyl-Aufklebern zu anderen Waren erfolgt hauptsächlich anhand des Materials (Kunststoff vs. Papier) und der Form (Einzelstück vs. Klebeband in Rollen). Eine Alternative wäre die Position 4821 für Papieretiketten, die aber für Vinyl nicht in Frage kommt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer falschen Zollberechnung führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie in schweren Fällen Bußgelder oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vinyl-Aufkleber?

Ja, für Vinyl-Aufkleber aus PVC (Kunststoff) kann die Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) gemäß Maßnahme 724 relevant sein. Diese reglementiert die Einfuhr klimaschädlicher Gase und ist anmeldepflichtig. Zudem besteht die Möglichkeit einer Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Maßnahme 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber?

Die Zolltarifnummer für Vinyl-Aufkleber ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (Codenummer). Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 391990, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (80), zwei TARIC-Stellen (99) und einer abschließenden nationalen Schlussziffer (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Vinyl-Aufkleber?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die Position 3919 für selbstklebende Flacherzeugnisse ist jedoch seit Jahren stabil. Die konkrete 11-stellige Nummer kann sich durch nationale Verwaltungsanpassungen verschieben.

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