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IndustriechemieKapitel 76Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung: 7601.20.80.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Aluminiumlegierungen in Rohform erfolgt unter der Zolltarifnummer 7601.20.80.00.0. Die Position 7601 erfasst Aluminium in Rohform – Rohblöcke, Barren, Bolzen, Masseln – unabhängig von der spezifischen Legierungszusammensetzung.

Aluminiumlegierung Produktbild

Für Aluminiumlegierungen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aluminiumlegierung beschreiben, z. B. Alu-legierung: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarifaufbau zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  • Position: 7601 - Aluminium in Rohform
  • Unterposition: 7601 20 - Aluminiumlegierungen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7601 2080 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Auffangposition 7601.20.80.00.0 erfasst alle Aluminiumlegierungen in Rohform, die nicht eindeutig als Barren oder Bolzen zu fassen sind. Bei Zweifeln an der Form der Legierung nutzen Sie den für eine schnelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung

Der HS-Code für Aluminiumlegierung lautet 7601.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7601.20.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7601.20.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7601.20.80.00.0.

Einreihung von Aluminiumlegierung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Aluminiumlegierungen ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) maßgeblich: Die Einreihung bestimmt sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung

Alternative Einreihung

7601.20.30.00.0 6,0 %

Aluminiumlegierungen - Barren

Alternative Einreihung

7601.20.40.00.0 6,0 %

Aluminiumlegierungen - Bolzen

Alternative Einreihung

7604.29.10.90.0 6,0 %

Stangen (Stäbe) aus Aluminiumlegierungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aluminiumlegierung (7601) ≠ Aluminiumlegierungen - Barren (7601)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumlegierung bleibt die Zolltarifnummer 7601.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminiumlegierung (7601) ≠ Aluminiumlegierungen - Bolzen (7601)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumlegierung bleibt die Zolltarifnummer 7601.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminiumlegierung (7601) ≠ Stangen (Stäbe) aus Aluminiumlegierungen (7604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumlegierung bleibt die Zolltarifnummer 7601.20.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt keine Rohform mehr vor, sondern ein bereits geformtes oder bearbeitetes Erzeugnis, sind andere Kapitel des Zolltarifs zu prüfen:

Alternative Einreihung

7601.20.30.00.0 6,0 %

Aluminiumlegierungen - Barren

Alternative Einreihung

7601.20.40.00.0 6,0 %

Aluminiumlegierungen - Bolzen

Alternative Einreihung

7604.29.10.90.0 6,0 %

Stangen (Stäbe) aus Aluminiumlegierungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminiumlegierung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI61362/18-17601.20.80.00.0
Aluminiumlegierung in Rohform (Al-Sc, Al-Be-Vorlegierungen)
DE25079/15-17601.20.80.00.0
Aluminium-Silicium-Legierung in Barrenform (keine Walzbarren)
DEBTI8116/23-17601.20.80.00.0
Aluminiumlegierung – Bolzen (Billets) zum Strangpressen
DEBTI31369/24-17601.20.80.00.0
Aluminiumlegierung (GKAlSi7Mg) Ingots in Rohform
DEBTI16571/22-17601.20.80.00.0
Aluminiumlegierung – gegossene Rohblöcke aus Al-Legierung
DEBTI22501/21-17601.20.80.00.0
Aluminiumlegierung Ingots für Automobilindustrie
DE17635/13-17601.20.80.00.0
Aluminiumlegierung ADC12 runder Stempel
DEBTI31213/21-17601.20.80.00.0
Aluminium-Strontium-Vorlegierung
DEBTI45838/24-17601.20.80.00.0
Aluminium-Titan-Bor-Vorlegierung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner

Berechnen Sie im Zollrechner die gesamten Einfuhrabgaben für Aluminiumlegierungen: Drittlandszollsatz 6 %, Einfuhrumsatzsteuer 19 %, ggf. CBAM-Kosten.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aluminiumlegierungen

Welche Zolltarifnummer hat Aluminiumlegierung?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Aluminiumlegierungen in Rohform lautet 7601.20.80.00.0. Diese Auffangposition erfasst alle Aluminiumlegierungen, die nicht als Barren (7601.20.30.00.0) oder Bolzen (7601.20.40.00.0) spezifiziert sind. Sie gilt unter anderem für Rohblöcke, Masseln, Vorlegierungen und Bruchstücke.

Welchen HS-Code hat Aluminiumlegierung?

Der international gültige HS-Code für Aluminiumlegierungen lautet 7601.20. Auf dieser 6-stelligen Ebene sind alle Aluminiumlegierungen in Rohform zusammengefasst, unabhängig von der späteren nationalen Unterteilung in Barren, Bolzen oder sonstige Formen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aluminiumlegierung?

Der Drittlandszollsatz für Aluminiumlegierungen der Zolltarifnummer 7601.20.80.00.0 beträgt 6 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken, sofern die Präferenzregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Aluminiumlegierung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt innerhalb der Position 7601 nach der Form: Barren, Bolzen oder andere. Wichtig ist die Abgrenzung zu bearbeitetem Halbzeug wie Stangen (7604.29.10.90.0) oder Rohren (7608.20.20.90.0). Eine Alternative stellt die Einreihung als Barren dar, sofern die Form eindeutig ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei einer Zollprüfung drohen Säumniszuschläge. Zudem können Präferenzabkommen nicht angewendet werden, was zu höheren Abgaben führt. Verwenden Sie im Zweifel eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aluminiumlegierung?

Ja. Für Aluminiumlegierungen gilt die CBAM-Pflicht (CO2-Grenzausgleich): Importeure müssen über die produktionsbedingten CO2-Emissionen berichten. Zudem besteht eine Ausfuhrgenehmigungspflicht nach Dual-Use-Verordnung (EG 2021/821), da Aluminiumlegierungen für zivile und militärische Zwecke verwendbar sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Aluminiumlegierung lautet 7601.20.80.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur und dem 10-stelligen TARIC-Code. Für die Zollanmeldung ist die Angabe aller 11 Stellen erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aluminiumlegierung?

Der HS-Code 7601.20 ist seit Jahren stabil. Die nationale Unterposition 7601.20.80.00.0 ändert sich ebenfalls nicht jährlich. Dennoch sollten Importeure die TARIC-Änderungen zum 1. Januar jedes Jahres prüfen, da sich Maßnahmen (z. B. CBAM-Berichtspflichten) oder Zollsätze (z. B. Luftfahrzeugaussetzung) ändern können.

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