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Mess- und RegeltechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Analysegerät: 9027.89.90.00.0

Die Zolltarifnummer für Analysegeräte lautet 9027.89.90.00.0. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Analysegerät Produktbild

Für Analysegeräte sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Spektrometer, Gasanalysator, Blutanalysegerät

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Analysegeräte ist wie folgt hierarchisch aufgebaut:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9027 - Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.|B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  • Unterposition: 9027 81 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
  • Unterposition: 9027 89 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9027 8990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Analysegeräts hängt maßgeblich von der eingesetzten Messtechnik ab. Überprüfen Sie Ihr Gerät mit dem interaktiven Klassifizierungstool, um die zutreffende Unterposition zu ermitteln.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Analysegerät

Der HS-Code für Analysegerät lautet 9027.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9027.89.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9027.89.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9027.89.90.00.0.

Einreihung von Analysegerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Analysegeräte werden nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) eingereiht. Maßgeblich ist AV 1, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Für multifunktionale Geräte gilt AV 3 c), wonach die Einreihung nach der Position erfolgt, die in der numerischen Reihenfolge zuletzt genannt wird. Die AVE Nr. 3 zu Kapitel 90 stellt klar, dass Kombinationsgeräte nach der Hauptfunktion eingereiht werden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Analysegerät

Alternative Einreihung

9027.10.10.00.0 0 %

elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch

Alternative Einreihung

9027.30.00.00.0 0 %

Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen verwenden

Alternative Einreihung

9027.81.00.00.0 0 %

Massenspektrometer

Alternative Einreihung

9027.20.00.00.0 0 %

Chromatografen und Elektrophoresegeräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Analysegerät (9027) ≠ elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Analysegerät bleibt die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Analysegerät (9027) ≠ Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen verwenden (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Analysegerät bleibt die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Analysegerät (9027) ≠ Massenspektrometer (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Analysegerät bleibt die Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Analysegeräte können technisch auch in andere Kapitel fallen. Die nachfolgende Option liegt außerhalb der spezifischen Position 9027:

Alternative Einreihung

9027.10.10.00.0 0 %

elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch

Alternative Einreihung

9027.30.00.00.0 0 %

Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen verwenden

Alternative Einreihung

9027.81.00.00.0 0 %

Massenspektrometer

Alternative Einreihung

9027.20.00.00.0 0 %

Chromatografen und Elektrophoresegeräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Analysegerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Analysegerät (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI37254/23-19027.89.90.00.0
Automatisches Hämatologie System (Blutanalysegerät)
DEBTI21934/22-19027.89.90.00.0
Spurendetektionssystem (Ionen-Fang-Mobilitäts-Spektrometrie)
DEBTI37362/22-19027.89.90.00.0
Einzelproben-Mikro-Osmometer
DEBTI46833/24-19027.89.90.00.0
Instrument zur Prüfung der Blutplättchenfunktion
DEBTI15316/22-19027.89.90.00.0
Messgerät zur Laserstrahlanalyse
DEBTI11313/22-19027.89.90.00.0
Augerelektronenspektroskopie-System
DEBTI29466/22-19027.89.90.00.0
Laser-Spectrum Analyzer
DEBTI8441/23-19027.89.90.00.0
Detektorkopf-Baugruppe
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrabgaben berechnen

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Analysegeräte: Drittlandszoll (0 %) plus Einfuhrumsatzsteuer (19 %).

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Analysegeräte

Welche Zolltarifnummer hat ein Analysegerät?

Analysegeräte werden in der Regel unter der Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst andere Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen, die keiner spezifischeren Unterposition der Position 9027 zugeordnet werden können. Die Einreihung hängt jedoch von der verwendeten Analysetechnik ab.

Welchen HS-Code hat ein Analysegerät?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Analysegeräte lautet 902789. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weiteren nationalen Gliederungen. Die ersten vier Ziffern (9027) stehen für Instrumente und Apparate für physikalische oder chemische Untersuchungen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Analysegerät?

Der Drittlandszollsatz für Analysegeräte der Zolltarifnummer 9027.89.90.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land kein Zoll anfällt. Zusätzlich zur Zollfreiheit ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert zu entrichten.

Wie unterscheidet sich ein Analysegerät zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Analysegeräts erfolgt anhand der Analysemethode. Spektrometer mit optischen Strahlen (902730), Gasanalysegeräte (902710), Massenspektrometer (902781) und Chromatografen (902720) sind spezifische Unterpositionen. Eine Alternative zu diesen Spezialpositionen ist die Auffangposition 9027.89.90.00.0 für Geräte ohne spezifischere Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Analysegerät verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Steuern sowie zu Bußgeldern führen. Im Falle einer falschen Einreihung drohen zudem Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Bei Zweifeln sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unser Klassifizierungstool nutzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Analysegeräte?

Analysegeräte unterliegen einer allgemeinen Einfuhrkontrolle (Überwachungscode 714). Enthält das Gerät fluorierte Treibhausgase (F-Gase), gelten zusätzliche Beschränkungen nach Code 724. Bei der Ausfuhr können Dual-Use-Bestimmungen (Code 478) greifen, sofern das Gerät für militärische Zwecke geeignet ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Analysegerät?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Analysegeräte lautet 9027.89.90.00.0. Die ersten 6 Ziffern (902789) bilden den internationalen HS-Code, die Ziffern 7 und 8 (90) die Kombinierte Nomenklatur, die Ziffern 9 und 10 (00) den TARIC-Code und die letzte Ziffer (0) die nationale Codelänge in Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Analysegeräte?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch die Kombinierte Nomenklatur der EU angepasst. Größere Änderungen des Harmonisierten Systems erfolgen alle 5 Jahre. Aktuell ist die Nummer 9027.89.90.00.0 stabil. Änderungen werden rechtzeitig durch die EU-Kommission veröffentlicht und sind auf unserer Plattform abrufbar.

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