Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 ist in der kombinierten Nomenklatur der EU wie folgt hierarchisch eingebettet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8513 - Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.|B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position|8512
Zolltarifnummer: 8513 1000 00 0 - Leuchten
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 gilt für tragbare Leuchten mit eigener Stromquelle. Nicht erfasst sind ortsfeste Leuchten (9405) und Kfz-Spezialleuchten (8512). Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für Ihre individuelle Arbeitsleuchte.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arbeitsleuchte
Der HS-Code für Arbeitsleuchte lautet 8513.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8513.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8513.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8513.10.00.00.0.
Einreihung von Arbeitsleuchte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Arbeitsleuchte in 8513.10.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Ware ist eine komplette, gebrauchsfertige elektrische Leuchte im Sinne der AV 1 (Positionswortlaut der Position 8513). Die Beschaffenheit „tragbar“ und „eigene Stromquelle“ sind wesensbestimmend (AV 3a). Eine Aufteilung nach stofflicher Beschaffenheit (AV 3b) entfällt, da die Hauptfunktion – Beleuchtung – die Ware als elektrotechnische Ware prägt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arbeitsleuchte
Alternative Einreihung
Teile (für tragbare elektrische Leuchten)
Alternative Einreihung
Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Alternative Einreihung
Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Arbeitsleuchte (8513) ≠ Teile (für tragbare elektrische Leuchten) (8513)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Arbeitsleuchte (8513) ≠ Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen (9405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Arbeitsleuchte (8513) ≠ Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder (8512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist nur bei wesentlich abweichender Beschaffenheit denkbar, etwa bei Kombinationsgeräten mit Funk oder Messfunktion.
Alternative Einreihung
Teile (für tragbare elektrische Leuchten)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Arbeitsleuchte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Arbeitsleuchte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
5,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Arbeitsleuchten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Arbeitsleuchte mit dem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 ein, um den Zollbetrag und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Industrieelektronik & Steuerung mit deren Zolltarifnummern. Die Produkte wurden aufgrund technischer Ähnlichkeit oder verwandter Einreihung ausgewählt.
Kupfer-Band
7410.21.00.90.0 · 5,2 %
Glasfaser-Sensor
9031.49.90.00.0 · 0 %
Diktiergerät
8519.81.00.90.0 · 0 %
Daten-Kassette
8523.29.15.00.0 · 0 %
Telefon
8517.11.00.00.0 · 0 %
Wärmeleitmaterial
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
Thermistor
8533.21.00.00.0 · 0 %
Sensor-Schalter
8536.50.19.00.0 · 0 %
Zeitrelais
8536.49.00.99.0 · 2,3 %
