Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Asphaltfertiger ist in folgender Gliederung des Zolltarifs einzuordnen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8479 - Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 8479 1000 00 0 - Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten
Hinweis zur Einreihung
Die alleinige Nennung als „Straßenbaumaschine“ genügt nicht. Entscheidend ist, dass die Maschine als Ganzes dem Straßen-, Hoch- oder Tiefbau dient und nicht ausschließlich der Bodenverdichtung (Position 8429). Bei Unsicherheit nutzen Sie unser Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Asphaltfertiger
Der HS-Code für Asphaltfertiger lautet 8479.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.10.00.00.0.
Einreihung von Asphaltfertiger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Asphaltfertigers erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
AV 1: Der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitelvorschriften ist maßgeblich. Der Asphaltfertiger fällt als Maschine zur Bearbeitung von Mineralstoffen eindeutig unter Position 8479 (Maschinen mit eigener Funktion) und hier spezifisch auf die Unterposition 847910 (Straßen-, Hoch- oder Tiefbau).
AV 3a: Eine spezifischere Beschreibung gegenüber der allgemeineren Position 8429 liegt nicht vor, da Asphaltfertiger in Position 8429 nicht genannt sind. AV 3b (charaktergebende Beschaffenheit) ist nicht anwendbar, da die Hauptfunktion (Einbau/Verteilen) eindeutig ist.
AV 6: Der Vergleich mit den parallel gelagerten vZTA zu Gleitschalungsfertigern (DEBTI36720/24-1) bestätigt die Einreihung in die Unterposition 8479.10.00.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Asphaltfertiger
Alternative Einreihung
Vibrationswalzen
Alternative Einreihung
andere (Straßenwalzen)
Alternative Einreihung
andere Bodenverdichter
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Asphaltfertiger (8479) ≠ Vibrationswalzen (8429)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphaltfertiger bleibt die Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Asphaltfertiger (8479) ≠ andere (Straßenwalzen) (8429)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphaltfertiger bleibt die Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Asphaltfertiger (8479) ≠ andere Bodenverdichter (8429)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphaltfertiger bleibt die Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel des Zolltarifs kommt für Asphaltfertiger nicht in Betracht, da sie ausschließlich mechanisch arbeiten und als Baumaschinen in Kapitel 84 systematisch richtig eingeordnet sind. Die folgende Option zeigt eine theoretische Alternative außerhalb der KN-Unterposition des Hauptcodes.
Alternative Einreihung
Vibrationswalzen
Alternative Einreihung
andere (Straßenwalzen)
Alternative Einreihung
andere Bodenverdichter
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Asphaltfertiger ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Asphaltfertiger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Asphaltfertiger
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Asphaltfertiger. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland an. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Fördertechnik & Logistik
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Fördertechnik & Logistik, die häufig gemeinsam mit Asphaltfertigern importiert werden.
