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Fördertechnik & LogistikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Asphaltfertiger: 8479.10.00.00.0

Asphaltfertiger werden zolltariflich als Maschinen für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau eingereiht. Die zutreffende Zolltarifnummer lautet 8479.10.00.00.0.

Hier finden Sie die vollständige Einreihung, Zollsätze, Maßnahmen und verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA).

Asphaltfertiger Produktbild

Die Einreihung des Asphaltfertigers in den Zolltarif ist nicht eindeutig. Es bestehen Überschneidungen zu selbstfahrenden Erdbewegungs- und Verdichtungsmaschinen der Position 8429 sowie zu anderen Baumaschinen mit eigener Funktion. Eine sorgfältige Abgrenzung anhand der Hauptfunktion ist erforderlich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer suchen, z. B. Asphaltfertiger, Straßenfertiger, Teermaschine

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Asphaltfertiger ist in folgender Gliederung des Zolltarifs einzuordnen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8479 - Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8479 1000 00 0 - Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten

Hinweis zur Einreihung

Die alleinige Nennung als „Straßenbaumaschine“ genügt nicht. Entscheidend ist, dass die Maschine als Ganzes dem Straßen-, Hoch- oder Tiefbau dient und nicht ausschließlich der Bodenverdichtung (Position 8429). Bei Unsicherheit nutzen Sie unser Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Asphaltfertiger

Der HS-Code für Asphaltfertiger lautet 8479.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.10.00.00.0.

Einreihung von Asphaltfertiger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Asphaltfertigers erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

AV 1: Der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitelvorschriften ist maßgeblich. Der Asphaltfertiger fällt als Maschine zur Bearbeitung von Mineralstoffen eindeutig unter Position 8479 (Maschinen mit eigener Funktion) und hier spezifisch auf die Unterposition 847910 (Straßen-, Hoch- oder Tiefbau).

AV 3a: Eine spezifischere Beschreibung gegenüber der allgemeineren Position 8429 liegt nicht vor, da Asphaltfertiger in Position 8429 nicht genannt sind. AV 3b (charaktergebende Beschaffenheit) ist nicht anwendbar, da die Hauptfunktion (Einbau/Verteilen) eindeutig ist.

AV 6: Der Vergleich mit den parallel gelagerten vZTA zu Gleitschalungsfertigern (DEBTI36720/24-1) bestätigt die Einreihung in die Unterposition 8479.10.00.00.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Asphaltfertiger

Alternative Einreihung

8429.40.10.00.0 0 %

Vibrationswalzen

Alternative Einreihung

8429.40.30.00.0 0 %

andere (Straßenwalzen)

Alternative Einreihung

8429.40.90.00.0 0 %

andere Bodenverdichter

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Asphaltfertiger (8479) ≠ Vibrationswalzen (8429)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphaltfertiger bleibt die Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Asphaltfertiger (8479) ≠ andere (Straßenwalzen) (8429)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphaltfertiger bleibt die Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Asphaltfertiger (8479) ≠ andere Bodenverdichter (8429)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphaltfertiger bleibt die Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel des Zolltarifs kommt für Asphaltfertiger nicht in Betracht, da sie ausschließlich mechanisch arbeiten und als Baumaschinen in Kapitel 84 systematisch richtig eingeordnet sind. Die folgende Option zeigt eine theoretische Alternative außerhalb der KN-Unterposition des Hauptcodes.

Alternative Einreihung

8429.40.10.00.0 0 %

Vibrationswalzen

Alternative Einreihung

8429.40.30.00.0 0 %

andere (Straßenwalzen)

Alternative Einreihung

8429.40.90.00.0 0 %

andere Bodenverdichter

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Asphaltfertiger ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Asphaltfertiger (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI36720/24-18479.10.00.00.0
Selbstfahrender modularer Maschinenaufbau zum Verteilen und Einbauen von Beton im Straßenbau. Eingereiht unter
DEBTI24466/20-18479.10.00.00.0
Selbstfahrende Maschine zum Abtragen von Asphalt im Straßenbau. Eingereiht unter
DEBTI34718/20-18479.10.00.00.0
Vibrationsplatte zum Verdichten von Asphalt. Eingereiht unter
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Asphaltfertiger

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Asphaltfertiger. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland an. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Asphaltfertiger

Welche Zolltarifnummer hat ein Asphaltfertiger?

Asphaltfertiger werden unter der Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau. Die Einreihung gilt für selbstfahrende Maschinen, deren Hauptfunktion das gleichmäßige Verteilen und Einbauen von Asphaltmischgut auf der Fahrbahn ist.

Welchen HS-Code hat ein Asphaltfertiger?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Asphaltfertiger lautet 847910. Er leitet sich aus der Position 8479 (Maschinen mit eigener Funktion) und der Unterposition für Straßen-, Hoch- oder Tiefbaumaschinen ab. Der HS-Code ist weltweit einheitlich und die Basis für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Asphaltfertiger?

Der Drittlandszollsatz für Asphaltfertiger der Zolltarifnummer 8479.10.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Baumaschinen dieser Art unterliegen keinem Einfuhrzoll. Zusätzlich zur Einfuhr in die EU fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich ein Asphaltfertiger zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Asphaltfertigers zu anderen Maschinen erfolgt anhand der Hauptfunktion. Anders als Straßenwalzen oder Bodenverdichter der Position 8429, deren Zweck die Verdichtung ist, liegt die charaktergebende Funktion des Asphaltfertigers im Einbau und Verteilen des Materials. Eine Alternative zur Einreihung unter 8479 besteht nicht.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Asphaltfertiger verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung oder Bußgeldern führen. Bei einer fälschlichen Einreihung als Bodenverdichter (Position 8429) ändert sich der Zollsatz nicht, wohl aber die Statistik und mögliche Maßnahmen. Stellen Sie daher die korrekte Einreihung sicher.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Asphaltfertiger?

Für Asphaltfertiger unter der Codenummer 8479.10.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrverbote oder -beschränkungen. Als Kapitalgüter unterliegen sie keiner mengenmäßigen Beschränkung. Allgemeine Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) können relevant sein, wenn die Maschine als Altgerät eingeführt wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Asphaltfertiger?

Die Zolltarifnummer für einen Asphaltfertiger ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 4-stelligen HS-Code (8479), der 6-stelligen HS-Unterposition (847910), der 8-stelligen KN (84791000) und der vollständigen nationalen Nummer 8479.10.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Asphaltfertiger?

Die Position 8479 und die Unterposition 847910 sind seit Jahren stabil. Änderungen der Zolltarifnummer erfolgen in der Regel zum 1. Januar eines Jahres durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN). Für den Asphaltfertiger ist aufgrund der konstanten Systematik nicht mit einer Änderung der 11-stelligen Nummer zu rechnen.

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