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Fördertechnik & LogistikKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sackkarre: 8716.80.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Sackkarre erfolgt unter der Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0. Sie ist ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 und unterliegt einem Drittlandszollsatz von 1,7 %.

Sackkarre Produktbild

Sackkarren werden als handgeschobene oder -gezogene Fahrzeuge mit zwei Rädern, einer Schaufel und einem Griffrahmen zur Beförderung von Gütern eingesetzt. Die Einreihung hängt von der fehlenden Motorisierung und der Bauart als nicht selbstfahrendes Fahrzeug ab. Daneben kommen auch andere Codes in Betracht: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sackkarre beschreiben: Material, Tragfähigkeit, Sonderfunktionen (Treppengleitschutz, Klappmechanismus)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchiestufen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Einreihung von Sackkarren kann Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen verursachen. Prüfen Sie die konkrete Ausführung Ihrer Ware mithilfe des Klassifizierungstools →.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sackkarre

Der HS-Code für Sackkarre lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.

Einreihung von Sackkarre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Sackkarren unter die Position 8716 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmte den Wortlaut der Position – Sackkarren sind nicht selbstfahrende Fahrzeuge. Die AV 6 regelt die Einreihung auf Unterpositionsebene. Die fehlende Motorisierung und die manuelle Bedienung sind die wesensbestimmenden Merkmale.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sackkarre

Alternative Einreihung

8716.10.00.00.0 1,7 %

Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen

Alternative Einreihung

8716.20.00.00.0 1,7 %

Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke

Alternative Einreihung

8716.31.00.00.0 1,7 %

andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern

Alternative Einreihung

8716.90.00.00.0 1,7 %

Teile

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sackkarre (8716) ≠ Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen (8716)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sackkarre bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sackkarre (8716) ≠ Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (8716)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sackkarre bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sackkarre (8716) ≠ andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern (8716)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sackkarre bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein möglicher anderer Kapitelcode für ähnliche Geräte ist 8425 für Hebezeuge – dieser kommt jedoch nur bei ortsfesten Hebevorrichtungen in Betracht.

Alternative Einreihung

8716.10.00.00.0 1,7 %

Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen

Alternative Einreihung

8716.20.00.00.0 1,7 %

Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke

Alternative Einreihung

8716.31.00.00.0 1,7 %

andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern

Alternative Einreihung

8716.90.00.00.0 1,7 %

Teile

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sackkarre ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sackkarre (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI48969/21-18716.80.00.00.0
Sackkarren, sog. Stuhlkarren, Foto siehe Anlage, - aus verschweißten, pulverbeschichteten Stahlrohren, - mit einer Höhe von ca. 1300 mm, einer Breite von ca. 580 mm, einer Tiefe der   Ladeschaufel von ca. 250 mm und einer Breite der Ladeschaufel von ca. 320 mm, - mit einem Eigengewicht von 16 kg bzw. 18,5 kg, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI46683/24-18716.80.00.00.0
Sackkarren, sog. Stuhlkarren, Foto siehe Anlage, - aus verschweißten, pulverbeschichteten Stahlrohren, - mit einer Höhe von ca. 1300 mm, einer Breite von ca. 580 mm, einer Tiefe der   Ladeschaufel von ca. 250 mm und einer Breite der Ladeschaufel von ca. 320 mm, - mit einem Eigengewicht von 16 kg bzw. 18,5 kg, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI28402/19-18716.80.00.00.0
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 120 cm, einer Breite von ca. 46 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 25 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 12,4 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigen
DE14934/16-18716.80.00.00.0
Sackkarre, Art-Nr.: 60252, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und Datenblatt: - - im Wesentlichen bestehend aus einer lackierten Stahlrohrkonstruktion mit zwei luftbereiften Gummirädern, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 30 cm -Ladefläche eingeklappt- bis 56 cm x 48 cm x 80 cm bis 110 cm und einem... Mehr anzeigen
DEBTI28401/19-18716.80.00.00.0
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 50 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 26 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 8 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigen
DEBTI27717/23-18716.80.00.00.0
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit einem Rahmen aus Stahl, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - in den Abmessungen: ca. 65 cm (Tiefe) x 48 cm (Breite) x 125 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils einem sternförmigen, aus drei Rädern   zusammengesetzten Rad; die... Mehr anzeigen
DEBTI32934/19-18716.80.00.00.0
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 65 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 39 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 84 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigen
DE17890/16-18716.80.00.00.0
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 64 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 43 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 79 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigen
DEBTI42755/24-18716.80.00.00.0
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 54 cm und einer Tiefe   der Ladeschaufel von ca. 28 cm, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer Ladeschaufel mit... Mehr anzeigen
DEBTI22522/20-18716.80.00.00.0
Sackkarre, sog. Transportsystem TS 1500, Art. 5525000, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Rohrkonstruktion, - am unteren Ende mit einer klappbaren Ladeschaufel mit einer Auflagefläche von ca. 59 cm x ca. 37 cm, - mit zwei Griffen mit Griffauszug und zentralem Verriegelungssystem, - mit einer Höhe... Mehr anzeigen
DEBTI28401/19-18716.80.00.00.0
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 50 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 26 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 8 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigen
DEBTI28402/19-18716.80.00.00.0
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 120 cm, einer Breite von ca. 46 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 25 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 12,4 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigen
DE16533/16-18716.80.00.00.0
Sackkarre, SN 11196, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und Datenblatt: -- im Wesentlichen bestehend aus einer pulverbeschichteten Stahlschweißkonstruktion mit zwei luftbereiften Rädern, -- mit den Gesamtabmessungen (H x B x T) von: ca. 114 cm x 54 cm x 42,5 cm, -- mit den Abmessungen der Ladefläche (B x T): ca. 35... Mehr anzeigen
DE16538/16-18716.80.00.00.0
Sackkarre, SN 4278, Foto siehe Anlage, - mit einem Rahmen aus Aluminium, - mit Luftreifen aus Gummi, Abmessungen ca. 260 mm x 85 mm, - Maße: 47 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 118 cm (Höhe), - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Transport über Treppen am Aluminiumrahmen mit... Mehr anzeigen
DE17890/16-18716.80.00.00.0
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 64 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 43 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 79 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigen
DEBTI32934/19-18716.80.00.00.0
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 65 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 39 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 84 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Sackkarren

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sackkarre: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Einfuhrmenge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sackkarren

Welche Zolltarifnummer hat eine Sackkarre?

Eine Sackkarre wird unter der Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für alle nicht selbstfahrenden Fahrzeuge der Position 8716, zu denen Sackkarren, Treppensackkarren und Stuhlkarren aus Stahl oder Aluminium mit einer Tragkraft von 120 bis 315 kg gehören.

Welchen HS-Code hat eine Sackkarre?

Der HS-Code für eine Sackkarre lautet 8716.80. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und ist international harmonisiert. Innerhalb der EU wird der Code durch die Kombinierte Nomenklatur auf 8716.80.00 und den TARIC auf 8716.80.00.00.0 erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Sackkarre?

Der Drittlandszollsatz für Sackkarren unter der Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 beträgt 1,7 % des Zollwerts. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Satz auf 0 % sinken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich eine Sackkarre zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Sackkarre erfolgt gegenüber motorisierten Kraftkarren (Position 8709) und Gabelstaplern/Hubwagen (Position 8427). Sackkarren haben keinen eigenen Antrieb und keine Hebevorrichtung, weshalb sie als nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716 zugewiesen werden. Diese Abgrenzung ist fachlich eindeutig. Eine Alternative für leichte Palettenhubwagen wäre Position 8427.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Sackkarre verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen in der Zollabwicklung und Bußgeldern führen. Bei differierenden Einreihungen (z. B. Kraftkarre 8709 statt Sackkarre 8716) besteht das Risiko einer vollständigen Zollprüfung und rückwirkenden Korrektur.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sackkarren?

Für die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 bestehen keine produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gelten jedoch allgemeine Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe und fluorierte Treibhausgase, die potenziell Zubehör oder Kältemittel betreffen könnten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Sackkarre?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Sackkarre lautet 8716.80.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8716.80), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8716.80.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8716.80.00.00) plus einer Kontrollziffer (.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sackkarren?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC. Die langjährige Einreihung unter 8716.80.00.00.0 ist jedoch stabil. Änderungen der Anhänge der KN oder des HS können aber die 8. oder 10. Stelle betreffen. Eine regelmäßige Prüfung auf der TARIC-Seite der EU-Kommission wird empfohlen.

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