Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchiestufen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Einreihung von Sackkarren kann Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen verursachen. Prüfen Sie die konkrete Ausführung Ihrer Ware mithilfe des Klassifizierungstools →.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sackkarre
Der HS-Code für Sackkarre lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.
Einreihung von Sackkarre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sackkarren unter die Position 8716 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmte den Wortlaut der Position – Sackkarren sind nicht selbstfahrende Fahrzeuge. Die AV 6 regelt die Einreihung auf Unterpositionsebene. Die fehlende Motorisierung und die manuelle Bedienung sind die wesensbestimmenden Merkmale.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sackkarre
Alternative Einreihung
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
Alternative Einreihung
Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke
Alternative Einreihung
andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern
Alternative Einreihung
Teile
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sackkarre (8716) ≠ Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen (8716)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sackkarre bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sackkarre (8716) ≠ Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (8716)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sackkarre bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sackkarre (8716) ≠ andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern (8716)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sackkarre bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Kapitelcode für ähnliche Geräte ist 8425 für Hebezeuge – dieser kommt jedoch nur bei ortsfesten Hebevorrichtungen in Betracht.
Alternative Einreihung
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
Alternative Einreihung
Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke
Alternative Einreihung
andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern
Alternative Einreihung
Teile
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sackkarre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sackkarre (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Sackkarren, sog. Stuhlkarren, Foto siehe Anlage, - aus verschweißten, pulverbeschichteten Stahlrohren, - mit einer Höhe von ca. 1300 mm, einer Breite von ca. 580 mm, einer Tiefe der Ladeschaufel von ca. 250 mm und einer Breite der Ladeschaufel von ca. 320 mm, - mit einem Eigengewicht von 16 kg bzw. 18,5 kg, - mit... Mehr anzeigenSackkarren, sog. Stuhlkarren, Foto siehe Anlage, - aus verschweißten, pulverbeschichteten Stahlrohren, - mit einer Höhe von ca. 1300 mm, einer Breite von ca. 580 mm, einer Tiefe der Ladeschaufel von ca. 250 mm und einer Breite der Ladeschaufel von ca. 320 mm, - mit einem Eigengewicht von 16 kg bzw. 18,5 kg, - mit zwei abgewinkelten Stahlrohren am Ende mit Sicherheitsgriffen aus Kunststoff versehen, - mit einem in der Höhe wählbar einhängbaren, selbsthemmenden Traggestell aus Stahlrohr zum Transport von gestapelten Stühlen (Verwendung als Stapelkarre), mit einer Tragkraft von 70 kg; die Fixierung und Sicherung erfolgt durch ein Klettband, - mit gebogenem oberen Bügel und gebogenen Querstreben zum Transport von runden Gütern (Verwendung als Transportkarre), - mit einer Stahlblechschaufel, - mit einer Gesamttragkraft von 300 kg, - mit zwei Rädern mit Vollgummibereifung (260 mm x 56 mm) oder Luftbereifung (260 x 85 mm), auf Kunststofffelgen (Naben mit Rollenlagerung), - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. „Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarren, sog. Stuhlkarren, Foto siehe Anlage, - aus verschweißten, pulverbeschichteten Stahlrohren, - mit einer Höhe von ca. 1300 mm, einer Breite von ca. 580 mm, einer Tiefe der Ladeschaufel von ca. 250 mm und einer Breite der Ladeschaufel von ca. 320 mm, - mit einem Eigengewicht von 16 kg bzw. 18,5 kg, - mit... Mehr anzeigenSackkarren, sog. Stuhlkarren, Foto siehe Anlage, - aus verschweißten, pulverbeschichteten Stahlrohren, - mit einer Höhe von ca. 1300 mm, einer Breite von ca. 580 mm, einer Tiefe der Ladeschaufel von ca. 250 mm und einer Breite der Ladeschaufel von ca. 320 mm, - mit einem Eigengewicht von 16 kg bzw. 18,5 kg, - mit zwei abgewinkelten Stahlrohren am Ende mit Sicherheitsgriffen aus Kunststoff versehen, - mit einem in der Höhe wählbar einhängbaren, selbsthemmenden Traggestell aus Stahlrohr zum Transport von gestapelten Stühlen (Verwendung als Stapelkarre), mit einer Tragkraft von 70 kg; die Fixierung und Sicherung erfolgt durch ein Klettband, - mit gebogenem oberen Bügel und gebogenen Querstreben zum Transport von runden Gütern (Verwendung als Transportkarre), - mit einer Stahlblechschaufel, - mit einer Gesamttragkraft von 300 kg, - mit zwei Rädern mit Vollgummibereifung (260 mm x 56 mm) oder Luftbereifung (260 x 85 mm), auf Kunststofffelgen (Naben mit Rollenlagerung), - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. „Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 120 cm, einer Breite von ca. 46 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 25 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 12,4 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigenSackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 120 cm, einer Breite von ca. 46 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 25 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 12,4 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer maximalen Tragkraft von 300 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, Art-Nr.: 60252, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und Datenblatt: - - im Wesentlichen bestehend aus einer lackierten Stahlrohrkonstruktion mit zwei luftbereiften Gummirädern, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 30 cm -Ladefläche eingeklappt- bis 56 cm x 48 cm x 80 cm bis 110 cm und einem... Mehr anzeigenSackkarre, Art-Nr.: 60252, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und Datenblatt: - - im Wesentlichen bestehend aus einer lackierten Stahlrohrkonstruktion mit zwei luftbereiften Gummirädern, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 30 cm -Ladefläche eingeklappt- bis 56 cm x 48 cm x 80 cm bis 110 cm und einem Eigengewicht von ca. 13,5 kg, - - mit einem in der Höhe verstellbaren Griff, - - mit einem Raddurchmesser von ca. 25 cm, einer Breite von ca. 8 cm und einer maximalen Belastbarkeit von 120 kg, - - mit einer klappbaren Ladefläche in den Abmessungen (L x B) von ca. 29 cm x 29 cm, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 50 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 26 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 8 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigenSackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 50 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 26 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 8 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer Ladeschaufel mit Radschutz, - mit einer maximalen Tragkraft von 200 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit einem Rahmen aus Stahl, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - in den Abmessungen: ca. 65 cm (Tiefe) x 48 cm (Breite) x 125 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils einem sternförmigen, aus drei Rädern zusammengesetzten Rad; die... Mehr anzeigenTreppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit einem Rahmen aus Stahl, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - in den Abmessungen: ca. 65 cm (Tiefe) x 48 cm (Breite) x 125 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils einem sternförmigen, aus drei Rädern zusammengesetzten Rad; die Dreirad-Mechanik der Räder ermöglicht einen Transport über Treppenstufen, - mit einer Ladeschaufel (Breite ca. 28 cm x Tiefe ca. 28 cm), - zum Transport von Gütern (Tragkraft bis 200 kg), - zum Schieben oder Ziehen mit der Hand. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 65 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 39 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 84 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigenTreppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 65 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 39 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 84 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad- Durchmesser von ca. 16 cm; durch die spezielle Anordnung der Räder ist ein Transport auch über Treppenstufen hinweg möglich, - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Schieben oder Ziehen mit der Hand. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 64 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 43 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 79 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigenTreppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 64 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 43 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 79 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad- Durchmesser von ca. 16 cm; durch die spezielle Anordnung der Räder ist ein Transport auch über Treppenstufen hinweg möglich, - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Schieben oder Ziehen mit der Hand. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 54 cm und einer Tiefe der Ladeschaufel von ca. 28 cm, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer Ladeschaufel mit... Mehr anzeigenSackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 54 cm und einer Tiefe der Ladeschaufel von ca. 28 cm, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer Ladeschaufel mit Radschutz, - mit einer maximalen Tragkraft von 200 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, sog. Transportsystem TS 1500, Art. 5525000, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Rohrkonstruktion, - am unteren Ende mit einer klappbaren Ladeschaufel mit einer Auflagefläche von ca. 59 cm x ca. 37 cm, - mit zwei Griffen mit Griffauszug und zentralem Verriegelungssystem, - mit einer Höhe... Mehr anzeigenSackkarre, sog. Transportsystem TS 1500, Art. 5525000, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Rohrkonstruktion, - am unteren Ende mit einer klappbaren Ladeschaufel mit einer Auflagefläche von ca. 59 cm x ca. 37 cm, - mit zwei Griffen mit Griffauszug und zentralem Verriegelungssystem, - mit einer Höhe von ca. 124 cm und einer Breite von ca. 66 cm; in zusammengeklapptem Zustand: Höhe ca. 99 cm, Breite ca. 66 cm, Tiefe ca. 11 cm, - mit zwei geschäumten Rädern mit Kugellager, - mit abgerundeten Querstangen und abgerundeter Anlageplatte zum sicheren Transport runder Gegenstände, - mit einer Tragkraft von ca. 200 kg, - mit einem Eigengewicht von ca. 10,4 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 50 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 26 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 8 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigenSackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus verschweißten Aluminiumrohren, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 130 cm, einer Breite von ca. 50 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 26 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 8 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer Ladeschaufel mit Radschutz, - mit einer maximalen Tragkraft von 200 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 120 cm, einer Breite von ca. 46 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 25 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 12,4 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit... Mehr anzeigenSackkarre, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion, - mit zwei Rädern, - mit einer Höhe von ca. 120 cm, einer Breite von ca. 46 cm und einer Tiefe der Lade- schaufel von ca. 25 cm, - mit einem Eigengewicht von ca. 12,4 kg, - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - mit einer maximalen Tragkraft von 300 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, SN 11196, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und Datenblatt: -- im Wesentlichen bestehend aus einer pulverbeschichteten Stahlschweißkonstruktion mit zwei luftbereiften Rädern, -- mit den Gesamtabmessungen (H x B x T) von: ca. 114 cm x 54 cm x 42,5 cm, -- mit den Abmessungen der Ladefläche (B x T): ca. 35... Mehr anzeigenSackkarre, SN 11196, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und Datenblatt: -- im Wesentlichen bestehend aus einer pulverbeschichteten Stahlschweißkonstruktion mit zwei luftbereiften Rädern, -- mit den Gesamtabmessungen (H x B x T) von: ca. 114 cm x 54 cm x 42,5 cm, -- mit den Abmessungen der Ladefläche (B x T): ca. 35 cm x 17,5 cm, -- mit einem Eigengewicht von ca. 10 kg, -- mit zwei Sicherheitsgriffen mit Handschutzbügeln, -- mit einer Ladeschaufel mit Radschutz, -- mit kugelgelagerten Reifen mit Stahlfelgen mit einem Durchmesser von ca. 265 mm und einer Breite von ca. 80 mm, -- mit einer maximalen Tragkraft von 315 kg, -- wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Sackkarre, SN 4278, Foto siehe Anlage, - mit einem Rahmen aus Aluminium, - mit Luftreifen aus Gummi, Abmessungen ca. 260 mm x 85 mm, - Maße: 47 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 118 cm (Höhe), - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Transport über Treppen am Aluminiumrahmen mit... Mehr anzeigenSackkarre, SN 4278, Foto siehe Anlage, - mit einem Rahmen aus Aluminium, - mit Luftreifen aus Gummi, Abmessungen ca. 260 mm x 85 mm, - Maße: 47 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 118 cm (Höhe), - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Transport über Treppen am Aluminiumrahmen mit Kunststoffgleitschutzkufen versehen, - mit Sicherheits-Haltegriffen, - zum Schieben oder Ziehen mit der Hand. "nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 64 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 43 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 79 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigenTreppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 64 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 43 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 79 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad- Durchmesser von ca. 16 cm; durch die spezielle Anordnung der Räder ist ein Transport auch über Treppenstufen hinweg möglich, - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Schieben oder Ziehen mit der Hand. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Treppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 65 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 39 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 84 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad-... Mehr anzeigenTreppensackkarre, Foto siehe Anlage, - mit Rahmen aus Stahl und Sicherheitsgriffen aus Kunststoff, - Maße: ca. 65 cm (Tiefe) x 47 cm (Breite) x 115 cm (Höhe), zusammengeklappt ca. 39 cm (Tiefe), 47 cm (Breite), 84 cm (Höhe), - rechts und links mit jeweils drei sternförmig angebrachten Rädern mit einem Einzelrad- Durchmesser von ca. 16 cm; durch die spezielle Anordnung der Räder ist ein Transport auch über Treppenstufen hinweg möglich, - zum Transport schwerer Güter, Tragkraft bis 200 kg, - zum Schieben oder Ziehen mit der Hand. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Sackkarren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sackkarre: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Einfuhrmenge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fördertechnik & Logistik
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Fördertechnik und Logistik haben verwandte Funktionen oder werden zolltariflich abgegrenzt.
Radlader
8429.51.99.00.0 · 0 %
Förderband-Teil
8431.39.00.90.0 · 0 %
Gabelstapler-Teil
8431.20.00.80.0 · 4 %
Anschlagmittel
5609.00.00.00.0 · 5,8 %
Bagger-Teil
8431.49.80.90.0 · 0 %
Rüttelplatte
8430.61.00.00.0 · 0 %
Drahtseilzug
8425.39.00.00.0 · 0 %
Schäkel
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Teleskoplader
8427.20.11.00.0 · 4,5 %
