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Sport & FreizeitKapitel 95Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen: 9506.99.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen (9506.99.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Aufblasbarer Bogen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Aufblasbarer Bogen Produktbild

Für Aufblasbare Bögen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aufblasbarer Bogen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  • Unterposition: 9506 91 - andere
  • Unterposition: 9506 99 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit und Verwendungszweck abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen

Der HS-Code für Aufblasbarer Bogen lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.

Einreihung von Aufblasbarer Bogen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Aufblasbaren Bogens erfolgt nach AV 1 und AV 3a. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich. Die Position 9506 erfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sport und Freiluftspiele. Nach AV 3a ist die speziellste Beschreibung maßgebend: Die Verwendung als Start-/Zielbogen bei Sportveranstaltungen begründet die Einreihung in Kapitel 95 als Sportausrüstung. Reine Werbezwecke ohne Sportfunktion würden zu Position 3926 (Ziergegenstände aus Kunststoffen) führen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen

Alternative Einreihung

3926.40.00.00.0 2,7 %

Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

9506.62.00.00.0 2,7 %

Aufblasbare Bälle

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aufblasbarer Bogen (9506) ≠ Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufblasbarer Bogen (9506) ≠ Aufblasbare Bälle (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn der Bogen ausschließlich zu Werbezwecken dient und keine sportliche Funktion hat.

Alternative Einreihung

3926.40.00.00.0 2,7 %

Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

9506.62.00.00.0 2,7 %

Aufblasbare Bälle

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufblasbarer Bogen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12301/09-13926.40.00.00.0
Aufblasbare Nachbildung einer Bierflasche (7m) aus PVC-Gewebe für Dekorations- und Werbezwecke
DE18784/17-19506.99.90.00.0
PopUp-Tor aus Spinnstoffgeweben für Freiluftspiele
DE18867/16-19506.99.90.00.0
Aufblasbare Hüpfburg aus Kunststofffolien für Freiluftspiele
DE7293/17-19506.99.90.00.0
Aufblasbare Dartscheibe aus PVC als Freiluftspiel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Zollrechner für Aufblasbarer Bogen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aufblasbaren Bogen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aufblasbare Bögen

Welche Zolltarifnummer hat Aufblasbarer Bogen?

Die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen lautet 9506.99.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 9506.99, der KN-Unterposition 9506.99.90 und dem TARIC-Code 9506.99.90.0 zusammen. Sie gilt für aufblasbare Bögen aus PVC/Nylon-Gewebe, die als Start-/Zielbogen bei Sportveranstaltungen oder als Werbebogen verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Aufblasbarer Bogen?

Der HS-Code für Aufblasbarer Bogen ist 9506.99. Er umfasst die Position 9506 (Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sport und Freiluftspiele) und die Unterposition 9506.99 (andere). Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 entsprechen dem international harmonisierten System.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aufblasbarer Bogen?

Der Drittlandszollsatz für Aufblasbarer Bogen (Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0) beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China oder die USA. Bei Einfuhren aus der Schweiz, Großbritannien oder der Türkei kann der Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen oder Zollunion auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Aufblasbarer Bogen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung des Aufblasbaren Bogens erfolgt nach seiner Hauptfunktion. Wird er als Start-/Zielbogen bei Sportveranstaltungen genutzt, fällt er unter 9506.99.90.00.0 (Sportausrüstung). Eine Alternative ist die Einreihung als Ziergegenstand aus Kunststoff unter 3926.40.00.00.0, wenn er ausschließlich zu Werbezwecken dient. Die sportliche Funktion ist charakterbestimmend nach AV 3a.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware vom Zoll beschlagnahmt werden. Zudem können Einfuhrverbote oder -beschränkungen umgangen werden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aufblasbarer Bogen?

Für die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen Maßnahmen zu beachten, wie die Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Code 745), die für alle Waren gilt. Bei der Ausfuhr können Beschränkungen (Code 467) oder Genehmigungspflichten (Code 473) relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen?

Die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (9506.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (9506.99.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9506.99.90.0) zusammen. Die vollständige 11-stellige Nummer wird für die Zollanmeldung benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aufblasbarer Bogen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Aufblasbarer Bogen ist die Nummer 9506.99.90.00.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Handelsabkommen oder der Warenklassifikation.

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