Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit und Verwendungszweck abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen
Der HS-Code für Aufblasbarer Bogen lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Aufblasbarer Bogen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Aufblasbaren Bogens erfolgt nach AV 1 und AV 3a. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich. Die Position 9506 erfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sport und Freiluftspiele. Nach AV 3a ist die speziellste Beschreibung maßgebend: Die Verwendung als Start-/Zielbogen bei Sportveranstaltungen begründet die Einreihung in Kapitel 95 als Sportausrüstung. Reine Werbezwecke ohne Sportfunktion würden zu Position 3926 (Ziergegenstände aus Kunststoffen) führen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen
Alternative Einreihung
Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
Aufblasbare Bälle
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aufblasbarer Bogen (9506) ≠ Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufblasbarer Bogen (9506) ≠ Aufblasbare Bälle (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbarer Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn der Bogen ausschließlich zu Werbezwecken dient und keine sportliche Funktion hat.
Alternative Einreihung
Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
Aufblasbare Bälle
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufblasbarer Bogen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufblasbarer Bogen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Aufblasbarer Bogen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aufblasbaren Bogen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit der Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 oder benachbarten Codes eingereiht:
Trekking-Stock
6602.00.00.90.0 · 2,7 %
Tauchausrüstung
9506.29.00.00.0 · 2,7 %
Diamant-Malerei
9503.00.70.00.0 · 4,7 %
Laufschuh
6404.11.00.00.0 · 16,9 %
Skischuh
6402.12.10.00.0 · 17 %
Gitarrengurt
9209.94.00.00.0 · 2,7 %
Rutsche
9506.99.90.00.0 · 2.7
Expander
9506.91.90.00.0 · 2,7 %
Stand-Up-Paddle-Board
9506.29.00.00.0 · 2,7 %
