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Sport & FreizeitKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt: 6306.22.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt (6306.22.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Aufblasbares Zelt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Aufblasbares Zelt Produktbild

Aufblasbares Zelt (auch Luftzelt oder pneumatisches Zelt) ist ein Campingzelt, dessen Tragstruktur aus aufblasbaren Kunststoff-Innenschläuchen mit textiler Außenhülle besteht. Die Zeltbespannung aus Polyester oder Nylon bestimmt den Charakter der Ware. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt daher als Zelt aus synthetischen Chemiefasern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aufblasbares Zelt beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6306.22.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6306 - Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  • Unterposition: 6306 22 - Zelte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6306 2200 00 0 - aus synthetischen Chemiefasern

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und der aktuellen TARIC-Datenbank. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine eigene vZTA.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt

Der HS-Code für Aufblasbares Zelt lautet 6306.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6306.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6306.22.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6306.22.00.00.0.

Einreihung von Aufblasbares Zelt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des aufblasbaren Zeltes erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) und AV 3b. AV 1 bestimmt, dass die Position 6306 (Zelte) aufgrund der objektiven Warenmerkmale (textile Bespannung, aufblasbare Stützstruktur, geschlossener Raum) einschlägig ist. AV 3b wird angewendet, weil das Zelt aus verschiedenen Materialien besteht: Die textile Außenhülle aus synthetischen Chemiefasern verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, während die Kunststoff-Innenschläuche nur der Stabilisierung dienen. Daher wird die Ware als Zelt aus synthetischen Chemiefasern in die Unterposition 6306 22 eingereiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt

Alternative Einreihung

6306.29.00.00.0 12,0 %

Zelte aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwollzelte)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.29.00.00.0 12,0 %

Zelte aus anderen Spinnstoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.40.00.00.0 12,0 %

Luftmatratzen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4016.95.00.00.0 12,0 %

Andere aufblasbare Waren aus Weichkautschuk

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.90.00.00.0 12,0 %

Campingausrüstungen, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aufblasbares Zelt (6306) ≠ Zelte aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwollzelte) (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufblasbares Zelt bleibt die Zolltarifnummer 6306.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufblasbares Zelt (6306) ≠ Zelte aus anderen Spinnstoffen (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Aufblasbares Zelt bleibt die Zolltarifnummer 6306.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufblasbares Zelt (6306) ≠ Luftmatratzen (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Aufblasbares Zelt bleibt die Zolltarifnummer 6306.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreißung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware keine textile Komponente aufweist:

Alternative Einreihung

6306.29.00.00.0 12,0 %

Zelte aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwollzelte)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.29.00.00.0 12,0 %

Zelte aus anderen Spinnstoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.40.00.00.0 12,0 %

Luftmatratzen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4016.95.00.00.0 12,0 %

Andere aufblasbare Waren aus Weichkautschuk

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.90.00.00.0 12,0 %

Campingausrüstungen, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufblasbares Zelt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11912/10-16306.22.00.00.0
Zelt mit Tragsäulenkonstruktion mit verschließbarem Innenschlauch aus Kunststoff, aufblasbar, aus synthetischen Chemiefasern
DEBTI25222/24-16306.22.00.00.0
Zelt mit Stützstruktur aus Geweben und Innenschlauch aus Kunststoff, aufblasbar, aus Polyester
DEBTI5831/22-16306.22.00.00.0
Zelt (Pop-Up), aus Polyester, synthetische Chemiefasern
DEBTI6447/23-16306.22.00.00.0
Zelt (Pop Up Pavillon), aus Polyester, synthetische Chemiefasern
DEBTI12368/24-16306.22.00.00.0
Zelt (Faltpavillon), aus Polyester, synthetische Chemiefasern
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Aufblasbares Zelt

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Aufblasbares Zelt mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aufblasbare Zelte

Welche Zolltarifnummer hat Aufblasbares Zelt?

Die Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt lautet 6306.22.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Zelte aus synthetischen Chemiefasern, deren Stabilität durch aufblasbare Luftschläuche erreicht wird. Die Einreihung basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) der deutschen Zollverwaltung.

Welchen HS-Code hat Aufblasbares Zelt?

Der HS-Code (6-stellig) für Aufblasbares Zelt lautet 630622. Er steht für Zelte aus synthetischen Chemiefasern. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen auf 63062200, der TARIC-Code auf 6306220000. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 6306.22.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aufblasbares Zelt?

Der Drittlandszollsatz für Aufblasbares Zelt (Zolltarifnummer 6306.22.00.00.0) beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Aufblasbares Zelt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Luftmatratzen (6306.40), die als Liegeunterlage dienen, und zu Waren aus Weichkautschuk (4016) oder Kunststoff (3926), sofern keine textile Komponente vorliegt. Eine Alternative ist die Einreihung als Zelt aus anderen Spinnstoffen (6306.29), falls das Material nicht synthetisch ist. Die Hauptunterscheidung liegt in der Funktion als begehbarer geschlossener Raum.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit und schützt vor diesen Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aufblasbares Zelt?

Für Aufblasbares Zelt (6306.22.00.00.0) sind keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder aktiven Maßnahmen wie Antidumpingzölle bekannt. Es gelten die üblichen Zollformalitäten. Eine Aussetzung (Zollsatz 0 %) besteht für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt?

Die Zolltarifnummer für Aufblasbares Zelt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6306.22.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (630622), der 8-stelligen KN (63062200) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6306220000) zusammen. Die letzte Ziffer ist eine nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aufblasbares Zelt?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Aufblasbares Zelt ist die Position 6306 stabil, aber die 11-stellige Nummer kann sich durch nationale Anpassungen verschieben. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Fassung wird empfohlen.

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