Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9503.00.41.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionAnderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art9503
- Kombinierte NomenklaturSpielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend95030041
- ZolltarifnummerFüllmaterial enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teddybär
Der HS-Code für Teddybär lautet 9503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9503.00.41. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9503.00.41.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9503.00.41.00.0.
Einreihung von Teddybär nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Teddybären erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 9503 umfasst anderes Spielzeug, und die Unterposition 9503.00.41 erfasst Spielzeug, das Tiere darstellt und Füllmaterial enthält. AV 3b kommt nicht zur Anwendung, da die Ware eindeutig durch die Beschreibung der Unterposition erfasst wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teddybär
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend - andere - andere | 9503.00.49.90.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungSpielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend - andere - handgearbeitet, aus Holz | 9503.00.49.10.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungPuppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend | 9503.00.21.00 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Teddybär (9503) ≠ Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend - andere - andere (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teddybär bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.41.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Teddybär (9503) ≠ Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend - andere - handgearbeitet, aus Holz (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teddybär bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.41.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Teddybär (9503) ≠ Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teddybär bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.41.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teddybär (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8288/25-1 | Plüschfigur Bär, ca. 25 cm, Teddybär aus Plüsch, gefüllt | 9503.00.41.00.0 |
| DE15721/15-1 | Teddy-18, Tier (Bär) darstellend, Füllmaterial, Plüsch | 9503.00.41.00.0 |
| DE9745/12-1 | Plüschtier, ca. 19 cm, Teddy, gefüllter Spinnstoff | 9503.00.41.00.0 |
| DE15722/15-1 | Teddy-22, Tier (Bär) darstellend, Füllmaterial, Plüsch | 9503.00.41.00.0 |
| DE13747/13-1 | Plüschtier, ca. 23 cm, Teddybär, Füllmaterial | 9503.00.41.00.0 |
| DE3734/16-1 | Spieltier, Bär, Plüsch, teilgefüllt | 9503.00.41.00.0 |
| DE9758/12-1 | Teddy, ca. 22 cm, gefüllter Spinnstoff | 9503.00.41.00.0 |
| DE9750/12-1 | Teddy, ca. 18 cm, gefüllter Spinnstoff | 9503.00.41.00.0 |
| DE4821/13-1 | Plüschtier, ca. 100 cm, Teddy, Polyester, gefüllt | 9503.00.41.00.0 |
| DE20461/10-1 | Teddybär, Plüsch, gefüllt, Weihnachtsbekleidung | 9503.00.41.00.0 |
| DE10653/15-1 | Kuschelbär mit Herz, Plüsch, teilgefüllt | 9503.00.41.00.0 |
| DE12482/10-1 | Plüschteddy, gefüllt, mit Magnet | 9503.00.41.00.0 |
| DEB/6636/09-1 | Plüschbär mit T-Shirt, gefüllt | 9503.00.41.00.0 |
| DE6982/15-1 | Plüschbär mit T-Shirt, gefüllt | 9503.00.41.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Teddybär
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Teddybär. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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