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Kosmetik & PflegeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Babypuder: 3304.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Babypuder (3304.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Babypuder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Babypuder Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Babypuder erfolgt auf Basis seiner Beschaffenheit und seines Verwendungszwecks. Es handelt sich um ein kosmetisches Mittel auf Talkum- oder Maisstärkebasis, das der Pflege, Trockenhaltung und dem Schutz der Babyhaut dient. Entscheidend ist, dass es als Puder vorliegt – lose oder in fester Form – und nicht als Creme, Lotion oder Reinigungsmittel. Einen Überblick über die möglichen Einreihungen gibt der Abschnitt Alle Möglichkeiten im Überblick →

Babypuder beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der zolltarifliche Einreihungsweg für Babypuder führt über den Abschnitt VI, das Kapitel 33, die Position 3304 und die Unterposition 330491 bis zur vollständigen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3304 - Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
  • Unterposition: 3304 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3304 9100 00 0 - Puder, lose oder fest

Hinweis zur Einreihung

Die hier dargestellte Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 für Babypuder basiert auf der Produktbeschreibung Puder, lose oder fest. Abweichungen in der Zusammensetzung, etwa Zusätze mit arzneilicher Wirkung oder ein nicht-pudriger Aggregatzustand, können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihr konkretes Produkt mit unserem Klassifizierungstool in Sekunden prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Babypuder

Der HS-Code für Babypuder lautet 3304.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3304.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3304.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.91.00.00.0.

Einreihung von Babypuder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Ein gutes Verständnis der zolltariflichen Alternativen und Abgrenzungen hilft, Fehleinreihungen zu vermeiden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Babypuder

Alternative Einreihung

3304.99.00.00.0 0 %

andere Hautpflegezubereitungen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3304.99.00.00.0 0 %

andere (Hautpflegezubereitungen)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Babypuder (3304) ≠ andere Hautpflegezubereitungen (3304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Babypuder bleibt die Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Babypuder (3304) ≠ andere (Hautpflegezubereitungen) (3304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Babypuder bleibt die Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 33 kommt nur in seltenen Fällen in Betracht, etwa wenn das Puder als Arzneiware eingestuft werden kann.

Alternative Einreihung

3304.99.00.00.0 0 %

andere Hautpflegezubereitungen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3304.99.00.00.0 0 %

andere (Hautpflegezubereitungen)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Babypuder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Babypuder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE22503/12-13304.91.00.00.0
Babypuder – parfümiertes Puder zur Hautpflege von Säuglingen, in Kunststoffbehältnis, 624 g.
DEK/484/08-13304.91.00.00.0
Puder zum Auftragen auf die Haut, rosafarben, glitzernd, feines Pulver.
DEBTI23453/21-13304.91.00.00.0
Schminkset mit Puder – Puder als charakterbestimmender Bestandteil.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Babypuder

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Babypuder aus China oder anderen Ländern mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Nicht-EU-Länder

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Babypuder

Welche Zolltarifnummer hat Babypuder?

Babypuder wird unter der Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 eingereiht. Diese umfasst lose oder feste Puder zur Hautpflege gemäß Position 3304 des Harmonisierten Systems. Die Einreihung wird durch die verbindliche Zolltarifauskunft DE22503/12-1 bestätigt, die ein parfümiertes Babypuder in Kunststoffbehältnis unter dieser Nummer klassifiziert.

Welchen HS-Code hat Babypuder?

Der HS-Code für Babypuder lautet 330491. Er bezeichnet in der Nomenklatur des Harmonisierten Systems die Unterposition 'Puder, lose oder fest' innerhalb der Position 3304 (Schönheitsmittel und Hautpflegezubereitungen). Der HS-Code bildet die ersten sechs Stellen der 11-stelligen Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Babypuder?

Der Drittlandszollsatz für Babypuder der Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, den USA oder Indien kein Zoll anfällt. Hinzu kommt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %, die auf den Zollwert aufgeschlagen wird. Für viele Länder bestehen zudem Präferenzabkommen mit 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich Babypuder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Babypuder erfolgt hauptsächlich zum einen gegenüber anderen Hautpflegezubereitungen wie Cremes oder Lotionen (Alternative: 3304.99.00.00.0), die sich durch den Aggregatzustand unterscheiden. Zum anderen wird Babypuder von Seifen und Waschmitteln des Kapitels 34 abgegrenzt, die eine reinigende Funktion haben. Die korrekte Einreihung hängt von der Beschaffenheit als loses oder festes Puder und dem Verwendungszweck zur Hautpflege ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Babypuder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen, die um bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Außerdem drohen Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung. Bei Verdacht auf Vorsatz können sich sogar strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Zusätzlich kann es zu Verzögerungen in der Zollabfertigung kommen, was Lieferketten stört.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Babypuder?

Ja, für die Einfuhr von Babypuder gelten besondere Maßnahmen. Die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) prüft die Einhaltung der EU-Chemikalienverordnung, insbesondere die Registrierung von Stoffen wie Talkum. Zudem unterliegt Babypuder der Kontrolle fluorierter Treibhausgase (Code 724), falls Treibgase für Sprühpuder verwendet werden. Diese Maßnahmen erfordern zusätzliche Dokumente und Anmeldungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Babypuder?

Die Zolltarifnummer für Babypuder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.91.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (330491), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (33049100), dem 10-stelligen TARIC-Code (3304910000) und einer abschließenden nationalen 11. Stelle für die deutsche Ausgabe des Zolltarifs zusammen. Jede Stelle präzisiert die Wareneinreihung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Babypuder?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Europäische Kommission. Die Aktualisierung betrifft in der Regel die 8. bis 11. Stelle im TARIC-Bereich. Der HS-Code (6 Stellen) bleibt hingegen über mehrere Jahre stabil. Für Babypuder ist die derzeit gültige 11-stellige Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0. Für die Zukunft sollten Sie die jährlichen Updates in der TARIC-Datenbank verfolgen.

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