Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionTrainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken6112
- UnterpositionBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen611241
- Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern611241
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Badeanzug
Der HS-Code für Badeanzug lautet 6112.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6112.41.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6112.41.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0.
Einreihung von Badeanzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Badeanzüge aus Gewirken oder Gestricken fallen unter Position 6112, da sie als Bekleidung aus Maschenware definiert sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Badeanzug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr | 6112.41.10.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen | 6112.49.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen (Kapitel 62 – aus Geweben, nicht gewirkt/gestrickt) | 6211.12.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Männer/Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, andere | 6112.31.90.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Badeanzug (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr (6112) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Badeanzug bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Badeanzug (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen (6112) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Badeanzug bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Badeanzug (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen (Kapitel 62 – aus Geweben, nicht gewirkt/gestrickt) (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Badeanzug bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptzolltarifnummer 6112.41.90.00.0 kommen je nach Beschaffenheit auch andere Codenummern in Betracht. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Alternativen und Abgrenzungen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen (Kapitel 62 – aus Geweben, nicht gewirkt/gestrickt) | 6211.12.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Badeanzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE13773/16-1 | Einteiliger Badeanzug, aus Gewirken, 80% Nylon, 20% Elasthan, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DE11740/16-1 | Einteiliger Badeanzug, aus Gewirken, 80% Polyester, 20% Elasthan, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DEBTI32861/20-1 | Einteiliger Badeanzug, 85% Polyamid, 15% Elasthan, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DE10921/11-1 | Einteiliger Badeanzug, 80% Nylon, 20% Elasthan, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DEBTI44087/18-1 | Schwimmanzug/Badeanzug, aus Gewirken, synthetische Chemiefasern, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DEBTI11356/19-1 | Einteiliger Badeanzug, 80% Polyamid, 20% Elasthan, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DEBTI46006/24-1 | Einteiliger Badeanzug, 78% Polyamid, 22% Elasthan, Damen | 6112.41.90.00.0 |
| DE14946/12-1 | Einteiliger Badeanzug, 82% Polyamid, 18% Elasthan, Mädchen | 6112.41.90.00.0 |
| DE3487/12-1 | Wettkampf-Schwimmanzug aus Geweben (Webware), 65% Polyamid, 35% Elasthan – abweichende Einreihung wegen Webware | 6112.41.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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