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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Badeanzug: 6112.41.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Badeanzug (6112.41.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Badeanzug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Badeanzug Produktbild

Für Badeanzug sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Badeanzug beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6112 - Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  • Unterposition: 6112 41 - Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen
  • Unterposition: 6112 41 - aus synthetischen Chemiefasern
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6112 4190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Badeanzugs erfordert eine genaue Prüfung der Beschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Badeanzug

Der HS-Code für Badeanzug lautet 6112.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6112.41.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6112.41.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0.

Einreihung von Badeanzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Badeanzüge aus Gewirken oder Gestricken fallen unter Position 6112, da sie als Bekleidung aus Maschenware definiert sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Badeanzug

Alternative Einreihung

6112.41.10.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr

Alternative Einreihung

6112.49.00.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

6211.12.00.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen (Kapitel 62 – aus Geweben, nicht gewirkt/gestrickt)

Alternative Einreihung

6112.31.90.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen, für Männer/Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Badeanzug (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr (6112)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Badeanzug bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Badeanzug (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen (6112)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Badeanzug bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Badeanzug (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen (Kapitel 62 – aus Geweben, nicht gewirkt/gestrickt) (6211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Badeanzug bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptzolltarifnummer 6112.41.90.00.0 kommen je nach Beschaffenheit auch andere Codenummern in Betracht. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Alternativen und Abgrenzungen.

Alternative Einreihung

6112.41.10.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr

Alternative Einreihung

6112.49.00.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

6211.12.00.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen (Kapitel 62 – aus Geweben, nicht gewirkt/gestrickt)

Alternative Einreihung

6112.31.90.00.0 12,0 %

Badeanzüge und Badehosen, für Männer/Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Badeanzug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Badeanzug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13773/16-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, aus Gewirken, 80% Nylon, 20% Elasthan, Damen
DE11740/16-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, aus Gewirken, 80% Polyester, 20% Elasthan, Damen
DEBTI32861/20-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, 85% Polyamid, 15% Elasthan, Damen
DE10921/11-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, 80% Nylon, 20% Elasthan, Damen
DEBTI44087/18-16112.41.90.00.0
Schwimmanzug/Badeanzug, aus Gewirken, synthetische Chemiefasern, Damen
DEBTI11356/19-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, 80% Polyamid, 20% Elasthan, Damen
DEBTI46006/24-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, 78% Polyamid, 22% Elasthan, Damen
DE14946/12-16112.41.90.00.0
Einteiliger Badeanzug, 82% Polyamid, 18% Elasthan, Mädchen
DE3487/12-16112.41.90.00.0
Wettkampf-Schwimmanzug aus Geweben (Webware), 65% Polyamid, 35% Elasthan – abweichende Einreihung wegen Webware
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Badeanzug mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Badeanzüge

Welche Zolltarifnummer hat Badeanzug?

Die Zolltarifnummer für einen handelsüblichen Badeanzug für Frauen oder Mädchen aus synthetischen Chemiefasern (Gewirke) lautet 6112.41.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für einteilige Badeanzüge aus Maschenware ohne Kautschukfäden.

Welchen HS-Code hat Badeanzug?

Der HS-Code (6-stellig) für Badeanzüge lautet 611241. Er umfasst Badeanzüge und Badehosen für Frauen oder Mädchen aus synthetischen Chemiefasern. Die ersten beiden Ziffern (61) stehen für Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Badeanzug?

Der Drittlandszollsatz für Badeanzüge der Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Badeanzug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Machart. Badeanzüge aus Gewirken (Kapitel 61) fallen unter 6112.41.90.00.0, während Badeanzüge aus Geweben (Kapitel 62) unter 6211.12.00.00.0 einzureihen sind. Eine Alternative ist die Unterposition 6112.41.10.00.0 für Badeanzüge mit mindestens 5 % Kautschukfäden, die jedoch marktunüblich ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Badeanzug verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollhinterziehung führen. Bei wiederholten Fehlern droht eine verstärkte Zollkontrolle. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Badeanzug?

Für Badeanzüge der Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 bestehen derzeit keine Antidumpingmaßnahmen oder mengenmäßigen Beschränkungen. Es gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 12 %. Eine Aussetzung für Wasserfahrzeug- oder Bohrinselzwecke (Code 117) ist für Badebekleidung nicht einschlägig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Badeanzug?

Die vollständige Zolltarifnummer für Badeanzug ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 611241, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 61124190 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6112419000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Badeanzug?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 6112 für Badebekleidung ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen.

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