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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sneaker: 6404.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sneaker (6404.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sneaker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sneaker Produktbild

Sneaker sind Schuhwerk mit Oberteil aus Spinnstoff (Textil) und Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend von der sportlichen Zweckbestimmung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sneaker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  • Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6404 1100 00 0 - Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Sneakern hängt von der sportlichen Zweckbestimmung ab. Bei reinen Mode-Sneakern ohne sportliche Konzeption kommt die Alternative 6404.19.90.00.0 in Betracht. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sneaker

Der HS-Code für Sneaker lautet 6404.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6404.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6404.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.11.00.00.0.

Einreihung von Sneaker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 6 ist auf der Ebene der Unterpositionen (6. Stelle) zu vergleichen: 6404.11 (Sportschuhe) vs. 6404.19 (andere). Maßgeblich ist die sportliche Zweckbestimmung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sneaker

Oberteil überwiegend aus Textil (Mesh, Canvas, Synthetik), Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff

6404.11.00.00.0 16,9 %

Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Textilschaft (Sneaker, Turnschuhe, Basketballschuhe)

Oberteil überwiegend aus Leder, Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff – z.B. Leder-Sneaker

6403.99.96.10.0 3,7 %

Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Lederoberteil, für Männer

Sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff

6402.19.00.00.0 4,7 %

Sportschuhe mit Oberteil und Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff

Textilschaft mit Gummi-/Kunststoffsohle, jedoch NICHT als Sportschuh konzipiert (z.B. reine Freizeitschuhe ohne Sportcharakter)

6404.19.90.00.0 16,9 %

Andere Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle (keine Sportschuhe)

Textilschaft mit Holz- oder Korksohle – abweichend von Sneakern mit Gummisohle

6405.20.10.00.0 3,7 %

Andere Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Holz oder Kork

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sneaker (6404) ≠ Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Lederoberteil, für Männer (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Oberteil überwiegend aus Leder, Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff – z.B. Leder-Sneaker. Für Sneaker bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sneaker (6404) ≠ Sportschuhe mit Oberteil und Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff. Für Sneaker bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sneaker (6404) ≠ Andere Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle (keine Sportschuhe) (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Textilschaft mit Gummi-/Kunststoffsohle, jedoch NICHT als Sportschuh konzipiert (z.B. reine Freizeitschuhe ohne Sportcharakter). Für Sneaker bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist bei typischen Sneakern mit Textiloberteil und Gummisohle nicht sachgerecht. Als theoretische Alternative käme in Betracht:

Oberteil überwiegend aus Leder, Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff – z.B. Leder-Sneaker

6403.99.96.10.0 3,7 %

Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Lederoberteil, für Männer

Sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff

6402.19.00.00.0 4,7 %

Sportschuhe mit Oberteil und Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff

Textilschaft mit Gummi-/Kunststoffsohle, jedoch NICHT als Sportschuh konzipiert (z.B. reine Freizeitschuhe ohne Sportcharakter)

6404.19.90.00.0 16,9 %

Andere Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle (keine Sportschuhe)

Textilschaft mit Holz- oder Korksohle – abweichend von Sneakern mit Gummisohle

6405.20.10.00.0 3,7 %

Andere Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Holz oder Kork

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sneaker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sneaker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE24653/11-16404.11.00.00.0
Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: Sneaker, unisex)
DEBTI18432/25-16404.11.00.00.0
Turnschuhe (Ballerina, Turnen)
DE21839/16-16404.11.00.00.0
Trainingsschuhe (lt. Antrag: Herren-Retro-Sneaker)
DE18733/14-16404.11.00.00.0
Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: Herren Sneaker)
DE4144/10-16404.11.00.00.0
Trainingsschuhähnliche Schuhe (lt. Antrag: Turnschuh)
DE10967/16-16404.11.00.00.0
Turnschuhe (Kinder Turnschläppchen)
DE12137/09-16404.11.00.00.0
Trainingsschuhe; Turn/Sport/Freizeitschuhe
DEF/1468/09-16404.11.00.00.0
Gymnastikslipper (Kunstturnschuh)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

16,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China16,9 %

Drittlandszoll

USA16,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand16,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Sneaker

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sneaker. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sneaker

Welche Zolltarifnummer hat Sneaker?

Die Zolltarifnummer für Sneaker mit sportlicher Zweckbestimmung lautet 6404.11.00.00.0. Diese Nummer umfasst Sportschuhe wie Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe und Trainingsschuhe. Voraussetzung ist ein Oberteil aus Spinnstoff (Textil) und eine Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff. Reine Mode-Sneaker ohne sportliche Zweckbestimmung fallen unter 6404.19.90.00.0.

Welchen HS-Code hat Sneaker?

Der HS-Code (6-stellig) für Sneaker lautet 640411. Er steht für Sportschuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen. Die ersten vier Stellen 6404 bezeichnen Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sneaker?

Der Drittlandszollsatz für Sneaker der Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 beträgt 16,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Sneaker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Sneakern erfolgt anhand der sportlichen Zweckbestimmung. Sportschuhe mit festem Halt und vollständiger Schnürung fallen unter 6404.11.00.00.0. Eine Alternative für reine Mode-Sneaker ohne sportliche Konzeption ist 6404.19.90.00.0. Die Abgrenzung ist entscheidend für den korrekten Zollsatz und die Vermeidung von Nachzahlungen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sneaker verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Die Einreihung muss nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) und dem Wortlaut der Positionen erfolgen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sneaker?

Für Sneaker der Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 gelten keine produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allgemeine Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen (Code 746) und die Kontrolle fluorierter Treibhausgase (Code 724) sind nicht sneakerspezifisch relevant. Die Ausfuhr von F-Gasen (Code 765) ist meldepflichtig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sneaker?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Sneaker lautet 6404.11.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 640411, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 64041100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6404110000. Die elfte Stelle ist eine nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sneaker?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Sneaker der Position 6404 ist in den letzten Jahren keine Änderung der 11-stelligen Nummer 6404.11.00.00.0 bekannt. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Neubewertungen der sportlichen Zweckbestimmung.

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