Zum Hauptinhalt springen
Textilien & BekleidungKapitel 64Stand April 2026

Zolltarifnummer für Sneaker

Die häufigste Zolltarifnummer für Sneaker ist 6404.11.00.00.0 (Sportschuhe mit Textilschaft und Kautschuksohle) – der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %. Die genaue Einreihung hängt vom Material des Oberteils, der Sohle und dem Verwendungszweck ab.

Textil-Sneaker (6404.11), Leder-Sneaker (6403.99) und Vollkunststoff-Sportschuhe (6402.19) haben jeweils eigene Zolltarifnummern mit unterschiedlichen Zollsätzen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Sneaker Herren Textilschaft Gummisohle, Turnschuh Damen Mesh-Oberteil ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Sneaker und Sportschuhe werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XII, Kapitel 64 eingereiht. Die Position 6404 umfasst Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  • Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6404 1100 00 0 - Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Sneaker kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sneaker

Der HS-Code für Sneaker mit Textilschaft ist 6404.11 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6404.11.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6404.11.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.11.00.00.0 .

Einreihung von Sneaker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Sneaker können je nach Material des Oberteils, der Laufsohle und dem Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Oberteil überwiegend aus Textil oder aus Leder besteht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sneaker

Oberteil überwiegend aus Textil (Mesh, Canvas, Synthetik), Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff

6404.11.00.00.0 16,9 %

Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Textilschaft (Sneaker, Turnschuhe, Basketballschuhe)

Oberteil überwiegend aus Leder, Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff – z.B. Leder-Sneaker

6403.99.96.10.0 3,7 %

Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Lederoberteil, für Männer

Sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff

6402.19.00.00.0 4,7 %

Sportschuhe mit Oberteil und Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff

Textilschaft mit Gummi-/Kunststoffsohle, jedoch NICHT als Sportschuh konzipiert (z.B. reine Freizeitschuhe ohne Sportcharakter)

6404.19.90.00.0 16,9 %

Andere Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle (keine Sportschuhe)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Textil-Sneaker (6404.11) ≠ Leder-Sneaker (6403.99)

Das Material des Oberteils ist entscheidend. Überwiegt Leder auf der Außenfläche, gilt Position 6403 – mit deutlich niedrigerem Zollsatz (3,7 % statt 16,9 %).

Sportschuh (6404.11) ≠ Freizeitschuh (6404.19)

Ist ein Schuh nach seiner Gesamtkonzeption nicht für sportliche Betätigung bestimmt, kann er unter 6404.19 fallen statt 6404.11.

Sneaker (6404.11) ≠ Turnschuh Vollkunststoff (6402.19)

Sind sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff, gilt Position 6402, nicht 6404.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Schuhe mit Textilschaft fallen unter Position 6404. Schuhe mit Holz- oder Korksohle werden in einer völlig anderen Position eingereiht:

Textilschaft mit Holz- oder Korksohle – abweichend von Sneakern mit Gummisohle

6405.20.10.00.0 3,7 %

Andere Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Holz oder Kork

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sneaker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material des Oberteils, Art der Laufsohle und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sneaker (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Sneakern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI29005/21-16404.11.00.00

Trainingsschuhe, sog. Sneaker, Größe 37 – mit Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, großflächig aufgesetzte Verstärkungsteile aus Leder, mit Schnürsenkelverschluss

AV 1, Pos. 6404.11

DE24653/11-16404.11.00.00

Trainingsschuhähnliche Schuhe (Sneaker, unisex) – mit Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff, aufgesetzte Stücke aus Spinnstoff und Kautschuk als Verstärkungsteile, mit Schnürsenkelverschluss

AV 1, Pos. 6404.11

DE14012/14-16404.11.00.00

Trainingsschuhe (Herren Sneaker 177977) – Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (sichtbare Außenschicht), seitlich aufgesetztes Kunststoff-Verstärkungsteil, Schnürsenkelverschluss

AV 1, Pos. 6404.11

DE18766/15-16404.11.00.00

Trainingsschuhe (Herren-Retro-Sneaker Art.-Nr. 384277, grau) – Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff, aufgesetzte Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff, Schnürsenkelverschluss

AV 1, Pos. 6404.11

DE18484/15-16404.19.90.00

Freizeitschuhe (Sneaker mit Textilsohle) – Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff, aufgesetzte Stücke aus Kautschuk und Spinnstoff, Schnürsenkelverschluss; nach Gesamtkonzeption (geringe Schafthöhe, Schwergewichtigkeit) nicht für sportliche Betätigung

AV 1, Pos. 6404.19

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

16,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina16,9 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA16,9 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei16,9 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien11,9 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand16,9 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sneaker

Welche Zolltarifnummer hat ein Sneaker?

Die häufigste Zolltarifnummer für Sneaker ist 6404.11.00.00.0 (Sportschuhe mit Textilschaft und Kautschuk-/Kunststoffsohle). Bei Sneakern mit Lederoberteil kommt 6403.99.96.10.0 in Frage (Drittlandszollsatz 3,7 %). Sneaker mit vollständig aus Kautschuk/Kunststoff bestehenden Teilen fallen unter 6402.19.00.00.0 (4,7 %). Die korrekte Einreihung hängt vom Material des Oberteils ab.

Welchen HS-Code hat ein Sneaker?

Der HS-Code für Sneaker mit Textilschaft ist 6404.11 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 6404.11.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 6404.11.00.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sneaker?

Der Drittlandszollsatz für Sneaker der Position 6404.11 beträgt 16,9 % – das ist im Vergleich zu vielen anderen Waren ein hoher Satz. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Sneaker zollfrei. Aus Indien gilt ein reduzierter Satz von 11,9 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Sneaker von einem Lederschuh zolltechnisch?

Der entscheidende Unterschied ist das Material des Oberteils: Sneaker mit überwiegend textilem Oberteil (Mesh, Canvas, Synthetik) fallen unter Position 6404 (Drittlandszoll 16,9 %), während Schuhe mit Lederoberteil unter Position 6403 eingereiht werden (Drittlandszoll 3,7 %). Die Laufsohle spielt ebenfalls eine Rolle: Ist sie aus Holz oder Kork (statt Kautschuk/Kunststoff), ändert sich die Einreihung auf Position 6405.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Sneaker verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Sneakern ist die Unterscheidung zwischen Textil- und Lederoberteil besonders relevant, da der Zollsatz stark variiert (3,7 % bis 16,9 %). Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Sneaker?

Für Sneaker der Position 6404.11 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegen Schuhe mit Lederoberteil aus China (Position 6403) seit 2006 Antidumping-Maßnahmen. Es gilt zu prüfen, ob Ihr Produkt unter eine der betroffenen Positionen fällt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sneaker?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (6404.11) oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 6404.11.00.00.0 für Sneaker mit Textilschaft.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sneaker?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

Lassen Sie Ihre Sneaker in Sekunden klassifizieren

Mit Begründung, Warenbeschreibung und vZTA-Referenzen – basierend auf EU TARIC, EBTI und amtlichen Quellen.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 5.000 Nutzer