Hierarchie der Zolltarifnummer
Sneaker und Sportschuhe werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XII, Kapitel 64 eingereiht. Die Position 6404 umfasst Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
- Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
Zolltarifnummer: 6404 1100 00 0 - Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Sneaker kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sneaker
Der HS-Code für Sneaker mit Textilschaft ist 6404.11 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6404.11.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6404.11.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.11.00.00.0 .
Einreihung von Sneaker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Sneaker können je nach Material des Oberteils, der Laufsohle und dem Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Oberteil überwiegend aus Textil oder aus Leder besteht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sneaker
Oberteil überwiegend aus Textil (Mesh, Canvas, Synthetik), Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff
Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Textilschaft (Sneaker, Turnschuhe, Basketballschuhe)
Oberteil überwiegend aus Leder, Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff – z.B. Leder-Sneaker
Sportschuhe mit Kautschuk- oder Kunststoffsohle und Lederoberteil, für Männer
Sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff
Sportschuhe mit Oberteil und Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff
Textilschaft mit Gummi-/Kunststoffsohle, jedoch NICHT als Sportschuh konzipiert (z.B. reine Freizeitschuhe ohne Sportcharakter)
Andere Schuhe mit Textilschaft und Kautschuk- oder Kunststoffsohle (keine Sportschuhe)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Textil-Sneaker (6404.11) ≠ Leder-Sneaker (6403.99)
Das Material des Oberteils ist entscheidend. Überwiegt Leder auf der Außenfläche, gilt Position 6403 – mit deutlich niedrigerem Zollsatz (3,7 % statt 16,9 %).
Sportschuh (6404.11) ≠ Freizeitschuh (6404.19)
Ist ein Schuh nach seiner Gesamtkonzeption nicht für sportliche Betätigung bestimmt, kann er unter 6404.19 fallen statt 6404.11.
Sneaker (6404.11) ≠ Turnschuh Vollkunststoff (6402.19)
Sind sowohl Oberteil als auch Laufsohle vollständig aus Kautschuk oder Kunststoff, gilt Position 6402, nicht 6404.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Schuhe mit Textilschaft fallen unter Position 6404. Schuhe mit Holz- oder Korksohle werden in einer völlig anderen Position eingereiht:
Textilschaft mit Holz- oder Korksohle – abweichend von Sneakern mit Gummisohle
Andere Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Holz oder Kork
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sneaker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material des Oberteils, Art der Laufsohle und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sneaker (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Sneakern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Trainingsschuhe, sog. Sneaker, Größe 37 – mit Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, großflächig aufgesetzte Verstärkungsteile aus Leder, mit Schnürsenkelverschluss
AV 1, Pos. 6404.11
Trainingsschuhähnliche Schuhe (Sneaker, unisex) – mit Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff, aufgesetzte Stücke aus Spinnstoff und Kautschuk als Verstärkungsteile, mit Schnürsenkelverschluss
AV 1, Pos. 6404.11
Trainingsschuhe (Herren Sneaker 177977) – Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (sichtbare Außenschicht), seitlich aufgesetztes Kunststoff-Verstärkungsteil, Schnürsenkelverschluss
AV 1, Pos. 6404.11
Trainingsschuhe (Herren-Retro-Sneaker Art.-Nr. 384277, grau) – Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff, aufgesetzte Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff, Schnürsenkelverschluss
AV 1, Pos. 6404.11
Freizeitschuhe (Sneaker mit Textilsohle) – Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff, aufgesetzte Stücke aus Kautschuk und Spinnstoff, Schnürsenkelverschluss; nach Gesamtkonzeption (geringe Schafthöhe, Schwergewichtigkeit) nicht für sportliche Betätigung
AV 1, Pos. 6404.19
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
16,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China16,9 %Drittlandszoll
USA16,9 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei16,9 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien11,9 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand16,9 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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