Zum Hauptinhalt springen
Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bankkarte: 8523.52.00.00.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bankkarte (8523.52.00.00.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bankkarte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bankkarte Produktbild

Eine Bankkarte ist eine Kunststoffkarte mit eingelassenem Mikrochip, optionalem Magnetstreifen und NFC-Antenne. Sie dient der Autorisierung von Zahlungstransaktionen und der Geldautomatennutzung. Die genaue Einreihung hängt vom Kartenmaterial und der elektronischen Funktion ab – entscheidend ist der eingebaute Chip als Halbleiter-Aufzeichnungsträger. Lesen Sie, welche Alternativen es gibt – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bankkarte beschreiben: Material, Funktion, Chip-Technologie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Bankkarten gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8523 - Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels|37
  • Unterposition: 8523 51 - Halbleiter-Aufzeichnungsträger
  • Unterposition: 8523 52 - "intelligente Karten (smart cards)"
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8523 5200 00 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Nicht jede Kunststoffkarte ist automatisch eine Bankkarte der Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9. Karten ohne Chip (z. B. reine Magnetstreifenkarten oder Papierkarten) fallen in andere Positionen. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bankkarte

Der HS-Code für Bankkarte lautet 8523.52 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8523.52.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8523.52.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.52.00.00.9.

Einreihung von Bankkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung einer Bankkarte unter 8523.52.00.00.9 folgt der AV 1 (Wortlaut der Positionen und Unterpositionen) und der AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil). Der eingebaute Chip verleiht der Karte ihren wesentlichen Charakter als Halbleiter-Aufzeichnungsträger.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bankkarte

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.1 0 %

ausschließlich Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend

Alternative Einreihung

8523.80.10.00.0 0 %

andere Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 0 %

andere Drucke

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bankkarte (8523) ≠ ausschließlich Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbücher) enthaltend (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bankkarte bleibt die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bankkarte (8523) ≠ andere Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bankkarte bleibt die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bankkarte (8523) ≠ andere Drucke (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bankkarte bleibt die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Bankkarte mit Mikrochip ist eine Ware der elektrotechnischen Industrie. Ein alternatives Kapitel ist nicht fachlich begründbar. Zur Abgrenzung wird jedoch die Einreihung als Druckerzeugnis in Kapitel 49 genannt:

Alternative Einreihung

8523.80.10.00.0 0 %

andere Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 0 %

andere Drucke

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bankkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bankkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12240/17-18523.52.00.00.9
Kunststoffkarte mit eingelassener monolithischer integrierter Schaltung (EEPROM-Speicherchip), als Halbleiter-Aufzeichnungsträger, intelligente Karte (smart card)
DEBTI19071/23-18523.52.00.00.9
Halbleiter-Aufzeichnungsträger, Transponder mit integrierter Schaltung und Antenne (NFC), als intelligente Karte (smart card)
DE3891/17-18523.52.00.00.9
Kunststoffkarte mit integrierter Schaltung und Antenne, als intelligente Karte
DE3889/17-18523.52.00.00.9
Kunststoffkarte mit integrierter Schaltung und Antenne
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzoll

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben inklusive Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Sendung aus China, den USA oder anderen Ländern.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bankkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Bankkarte?

Eine Bankkarte (Girocard, EC-Karte, Debitkarte) mit integriertem Mikrochip wird unter der Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 eingereiht. Diese Nummer erfasst intelligente Karten (smart cards) als Halbleiter-Aufzeichnungsträger. Entscheidend ist der monolithische integrierte Schaltkreis (Chip), der die Karte von einfachen Druckerzeugnissen oder Magnetstreifenkarten unterscheidet.

Welchen HS-Code hat eine Bankkarte?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Bankkarte lautet 8523 52. Dieser 6-stellige Code steht auf internationaler Ebene für intelligente Karten (smart cards) und ist weltweit für die Zollabwicklung gültig. Die nationale Erweiterung zur 11-stelligen Zolltarifnummer ergibt 8523.52.00.00.9.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Bankkarte?

Der Drittlandszollsatz für Bankkarten der Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 beträgt 0 Prozent. Die Einfuhr ist zollfrei, unabhängig vom Ursprungsland. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert inklusive aller Nebenkosten.

Wie unterscheidet sich eine Bankkarte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt anhand des eingebauten Chips. Eine Bankkarte ist eine smart card (8523 52) und unterscheidet sich damit von reinen Magnetstreifenkarten ohne Chip, die als andere Aufzeichnungsträger (8523 80) einzureihen wären. Eine Alternative für Karten ohne elektronische Funktion (Papierkarten) ist die Position 4911 (Drucke). Die Abgrenzung ist daher materiell bedingt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Bankkarte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Abfertigung sowie Bußgelder oder Strafen wegen Zollhinterziehung nach sich ziehen. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt oder der interaktive Klassifizierungsassistent genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bankkarten?

Ja, für Bankkarten besteht eine allgemeine Überwachung bei der Einfuhr (Einfuhrkontrolle nach Maßnahme 714). Bei der Ausfuhr ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, sofern die Karte als Dual-Use-Ware eingestuft wird (Maßnahme 478). Dies betrifft insbesondere Karten mit kryptografischen Funktionen oder besonders hoher Speicherkapazität. Die genauen Auflagen sind im TARIC-System einsehbar.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Bankkarte?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Bankkarte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.52.00.00.9. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8523 52), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8523 52 00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8523 52 00 00) zusammen. Die letzte Stelle (9) ist die nationale TARIC-Unterteilung für 'andere'.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bankkarten?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 8523 für Halbleiter-Aufzeichnungsträger und smart cards ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen in der Regel nur die nationale Untergliederung. Ein regelmäßiger Abgleich mit dem aktuellen TARIC wird dennoch empfohlen.

Lassen Sie Ihre Bankkarten in Sekunden klassifizieren

Mit unserem Einreihungsassistenten bestimmen Sie schnell und sicher die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Bankkarte.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer