Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Aufbau der Zolltarifnummer für Strahler vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Sicht.
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionBeleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen9405
- Unterpositionandere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper940541
- Unterpositionandere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt940542
- ZolltarifnummerScheinwerfer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Strahler
Der HS-Code für Strahler lautet 9405.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.42.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.42.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.10.00.0.
Einreihung von Strahler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Strahler der Codenummer 9405.42.10.00.0 gelten folgende Aussetzungen und Präferenzen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Strahler
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere LED-Leuchten (keine Scheinwerfer) – z.B. kleine LED-Strahler ohne Scheinwerfer-Charakteristik (Abstrahlwinkel >110°, geringe Lichtstromdichte) – vZTA DEBTI1565/22-1 | 9405.42.39.90.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere nicht-LED-Scheinwerfer (z.B. Halogen-Strahler) – falls keine LED-Technik verbaut ist | 9405.49.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungfotovoltaische LED-Scheinwerfer – falls mit Solarpanel ausgestattet | 9405.41.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere LED-Leuchten aus Kunststoff – wenn Gehäuse nicht aus Metall | 9405.42.31.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Strahler (9405) ≠ andere LED-Leuchten (keine Scheinwerfer) – z.B. kleine LED-Strahler ohne Scheinwerfer-Charakteristik (Abstrahlwinkel >110°, geringe Lichtstromdichte) – vZTA DEBTI1565/22-1 (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Strahler bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Strahler (9405) ≠ andere nicht-LED-Scheinwerfer (z.B. Halogen-Strahler) – falls keine LED-Technik verbaut ist (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Strahler bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Strahler (9405) ≠ fotovoltaische LED-Scheinwerfer – falls mit Solarpanel ausgestattet (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Strahler bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Strahler (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20912/22-1 | LED-Flutlichtstrahler 86W, IP65, Metallgehäuse – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI20270/22-1 | LED-Flutlichtstrahler 35W, IP65, Metallgehäuse – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI20882/22-1 | LED-Flutlichtstrahler 35W, IP65, Metallgehäuse – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI8846/25-7 | LED-Arbeitsstrahler 50W, IP65 – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI8846/25-6 | LED-Arbeitsstrahler 30W, IP65 – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI3278/22-1 | LED-Ausleuchtungssystem für Kameras – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI7140/22-1 | LED-Strahler mobil 100W – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI7123/22-1 | LED-Strahler 30W mobil – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI7128/22-1 | LED-Strahler 50W Slim – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI7119/22-1 | LED-Strahler mit Stativ 30W – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI7115/22-1 | LED-Strahler mit Stativ 50W – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 |
| DEBTI1565/22-1 | LED Strahler Flare 10W (klein, Abstrahlwinkel <110°) – ANDERE, kein Scheinwerfer | 9405.42.39.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Strahler
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Strahler: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein. Der Rechner ermittelt Zoll (Drittland oder Präferenz) sowie Einfuhrumsatzsteuer (19 %).
Ausfuhrabgaben und -beschränkungen
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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