Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Basketball setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 61 - Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle
Zolltarifnummer: 9506 6200 00 0 - aufblasbare Bälle
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Basketball
Der HS-Code für Basketball lautet 9506.62 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.62.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.62.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.62.00.00.0.
Einreihung von Basketball nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Basketball
Alternative Einreihung
andere Bälle (nicht aufblasbar)
Alternative Einreihung
Spielzeug aus Kunststoff
Alternative Einreihung
Spielzeug, nicht aus Kunststoff
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Basketball (9506) ≠ andere Bälle (nicht aufblasbar) (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basketball bleibt die Zolltarifnummer 9506.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Basketball (9506) ≠ Spielzeug aus Kunststoff (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basketball bleibt die Zolltarifnummer 9506.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Basketball (9506) ≠ Spielzeug, nicht aus Kunststoff (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basketball bleibt die Zolltarifnummer 9506.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
andere Bälle (nicht aufblasbar)
Alternative Einreihung
Spielzeug aus Kunststoff
Alternative Einreihung
Spielzeug, nicht aus Kunststoff
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Basketball ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Basketball (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Basketball
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Basketball mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Entdecken Sie die Zolltarifnummern für weitere Produkte aus dem Bereich Sport & Freizeit:
