Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klettergurt
Der HS-Code für Klettergurt lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Klettergurt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Klettergurte dienen als persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Absturzsicherung. Sie bestehen aus einem systemischen Verbund von Hüftgurt und Beinschlaufen aus synthetischen Geweben (Polyester, Polyamid) mit angeformten Kunststoffschließen und textilen Anseil- und Materialschlaufen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klettergurt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Sportgeräte - von vZTA explizit ausgeschlossen: Klettergurte sind keine Sportausrüstung i.S.d. Position 9506, da sie universell zur Absturzsicherung dienen | 9506.99.90.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungSchwimmwesten und Rettungsgürtel - nicht zutreffend, Klettergurt ist kein Rettungsgürtel | 6307.20.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren, handgearbeitet - nicht zutreffend, Klettergurte sind industriell gefertigt | 6307.90.98.91.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Klettergurt (6307) ≠ Andere Sportgeräte - von vZTA explizit ausgeschlossen: Klettergurte sind keine Sportausrüstung i.S.d. Position 9506, da sie universell zur Absturzsicherung dienen (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klettergurt bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Klettergurt (6307) ≠ Schwimmwesten und Rettungsgürtel - nicht zutreffend, Klettergurt ist kein Rettungsgürtel (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klettergurt bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Klettergurt (6307) ≠ Andere konfektionierte Waren, handgearbeitet - nicht zutreffend, Klettergurte sind industriell gefertigt (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klettergurt bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nicht in Betracht, da die textile Beschaffenheit und die Hauptfunktion (Absturzsicherung) eindeutig in Kapitel 63 führen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Sportgeräte - von vZTA explizit ausgeschlossen: Klettergurte sind keine Sportausrüstung i.S.d. Position 9506, da sie universell zur Absturzsicherung dienen | 9506.99.90.00.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Klettergurt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24675/19-1 | Absturzsicherung, sog. Sportklettergurt | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI24676/19-1 | Absturzsicherung, sog. Sportklettergurt | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI10561/23-1 | Absturzsicherung, sog. Klettergurte zum Alpin- und Sportklettern | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI15884/18-1 | Absturzsicherung, sog. Klettergurte | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI24674/19-1 | Absturzsicherung, sog. Sportklettergurt, Kindergröße | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Klettergurte
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Klettergurt aus China oder einem anderen Drittland inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Export aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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