Hierarchie der Zolltarifnummer
Der E-Bass durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchieebenen: vom Abschnitt XVIII über Kapitel 92 und Position 9207 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9207 - Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.|B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)
- Unterposition: 9207 90 - andere
Zolltarifnummer: 9207 9010 00 0 - Gitarren
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer gilt für eine typische Bass-Gitarre mit Tonabnehmern und elektrischer Verstärkung. Abweichende Bauformen oder Zubehör können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie das
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bass-Gitarre
Der HS-Code für Bass-Gitarre lautet 9207.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9207.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9207.90.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9207.90.10.00.0.
Einreihung von Bass-Gitarre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Bass-Gitarre wird nach der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1) eingereiht. Der Wortlaut der Position 9207 erfasst alle Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss. Da die Bass-Gitarre ohne eingebauten Verstärker nicht hörbar spielbar ist, ist die Einreihung unter 9207 zwingend.
Die Unterposition 9207.90.10 erfasst Gitarren im Sinne der Kombinierten Nomenklatur. Die Bass-Gitarre ist eine Gitarre mit 4 bis 6 Saiten, Korpus und Hals, die durch Tonabnehmer elektrisch verstärkt wird. Die Unterposition 9207.90.90 (andere) scheidet daher aus. Die Einreihung wird durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gestützt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bass-Gitarre
Alternative Einreihung
andere (elektrische Musikinstrumente, keine Gitarren) – nicht zutreffend, da Bass-Gitarre eine Gitarre ist
Alternative Einreihung
Gitarren (andere Saiteninstrumente, akustisch) – nicht zutreffend, da E-Bass elektrisch verstärkt werden muss (Position 9207)
Alternative Einreihung
andere Saiteninstrumente (nicht Gitarren) – nicht zutreffend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bass-Gitarre (9207) ≠ andere (elektrische Musikinstrumente, keine Gitarren) – nicht zutreffend, da Bass-Gitarre eine Gitarre ist (9207)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bass-Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9207.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bass-Gitarre (9207) ≠ Gitarren (andere Saiteninstrumente, akustisch) – nicht zutreffend, da E-Bass elektrisch verstärkt werden muss (Position 9207) (9202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bass-Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9207.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bass-Gitarre (9207) ≠ andere Saiteninstrumente (nicht Gitarren) – nicht zutreffend (9202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bass-Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9207.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht als Musikinstrument gelten, kommt eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht. Nachfolgend eine Möglichkeit.
Alternative Einreihung
andere (elektrische Musikinstrumente, keine Gitarren) – nicht zutreffend, da Bass-Gitarre eine Gitarre ist
Alternative Einreihung
Gitarren (andere Saiteninstrumente, akustisch) – nicht zutreffend, da E-Bass elektrisch verstärkt werden muss (Position 9207)
Alternative Einreihung
andere Saiteninstrumente (nicht Gitarren) – nicht zutreffend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bass-Gitarre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bass-Gitarre (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Bass-Gitarre
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Bass-Gitarren aus Drittländern unter Berücksichtigung des Drittlandszollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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