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Sport & FreizeitKapitel 92Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Cello: 9202.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Cello (9202.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Cello unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Cello Produktbild

Ein Cello besteht aus Ahorn, Fichte oder Linde, hat vier Saiten und wird im Sitzen zwischen den Knien gespielt. Die charakterbestimmende Funktion ist das Streichen der Saiten mit einem Bogen. Damit unterscheidet es sich von Zupfinstrumenten (Gitarren, Harfen) und anderen Streichinstrumenten (Geigen). Weitere mögliche Einreihungen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Cello beschreiben: Material, Größe (4/4, 3/4, 1/2), mit/ohne Bogen und Tasche, Verwendung (Orchester, Unterricht, Antiquitäten)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Das Cello wird in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  • Position: 9202 - Andere Saiteninstrumente (z.|B. Gitarren, Geigen und Harfen)
  • Unterposition: 9202 10 - Streichinstrumente
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9202 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Cellos hängt von seiner konkreten Beschaffenheit ab. Antiquitäten (älter als 50 Jahre) oder Instrumente aus geschützten Hölzern (CITES) unterliegen zusätzlichen Kontrollen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Cello exakt einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cello

Der HS-Code für Cello lautet 9202.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9202.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9202.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9202.10.90.00.0.

Einreihung von Cello nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Cellos erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Der Wortlaut der Position 9202 erfasst alle Saiteninstrumente außer Klavieren. Die Unterposition 920210 umfasst Streichinstrumente. Da das Cello kein Zupfinstrument ist, scheidet 920290 aus. Der vZTA DEBTI2987/23-1 bestätigt die Einreihung unter 9202.10.90.00.0 als 'andere' Streichinstrumente.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cello

Alternative Einreihung

9202.10.10.00.0 3,2 %

Geigen (Violinen). Ausgeschlossen, da das Cello im Tarifwortlaut explizit nicht als Geige eingeordnet wird, sondern als 'andere' Streichinstrumente.

Alternative Einreihung

9202.90.30.00.0 3,2 %

Gitarren. Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist, kein Zupfinstrument.

Alternative Einreihung

9202.90.80.00.0 3,2 %

Andere Saiteninstrumente (kein Streichinstrument, keine Gitarre). Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Cello vs. Geige (Violine)

Die Unterposition 920210 untergliedert sich in 92021010 (Geigen) und 92021090 (andere). Ein Cello ist keine Geige, sondern ein Violoncello – daher 'andere' unter 92021090.

Cello vs. Zupfinstrumente

Die Position 9202 erfasst alle Saiteninstrumente außer Klavieren (9201). Streichinstrumente werden unter 920210 eingeordnet, Zupfinstrumente unter 920290. Das Cello wird gestrichen, daher 920210.

Cello im Set mit Bogen und Tasche

Ein Cello, das als Warenzusammenstellung im Einzelverkauf aufgemacht ist (mit Bogen, Kolophonium, Tasche), bleibt als Ganzes unter 9202.10.90.00.0, da das Cello charakterbestimmend ist.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Cello ist kein Spielzeug und kein Sportgerät. Daher scheiden Kapitel 95 (Spielzeug) und Kapitel 95 (Sportgeräte) aus. Auch eine Einreihung als Möbel (Kapitel 94) oder als Holzware (Kapitel 44) kommt nicht in Betracht, da die Funktion als Musikinstrument überwiegt.

Alternative Einreihung

9202.10.10.00.0 3,2 %

Geigen (Violinen). Ausgeschlossen, da das Cello im Tarifwortlaut explizit nicht als Geige eingeordnet wird, sondern als 'andere' Streichinstrumente.

Alternative Einreihung

9202.90.30.00.0 3,2 %

Gitarren. Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist, kein Zupfinstrument.

Alternative Einreihung

9202.90.80.00.0 3,2 %

Andere Saiteninstrumente (kein Streichinstrument, keine Gitarre). Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cello ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Cello (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI2987/23-19202.10.90.00.0
Gothic Black Cello 4/4, Art.Nr. 224770 – Warenzusammenstellung mit Cello, Bogen und Kolophonium in Tasche
DEBTI46156/21-19202.10.90.00.0
Student Violaset 16,5 – Viola im Set
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,2 %

Drittlandszoll

USA3,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollkosten berechnen

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihr Cello. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Materialien ein – der Rechner berücksichtigt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Cellos

Welche Zolltarifnummer hat ein Cello?

Die korrekte Zolltarifnummer für ein Cello (Violoncello) lautet 9202.10.90.00.0. Das Cello wird damit als anderes Streichinstrument (keine Geige) unter der Position 9202 (Saiteninstrumente) eingeordnet. Diese Einreihung gilt für Cellos aller Größen (4/4, 3/4, 1/2) und auch für Warenzusammenstellungen mit Bogen und Tasche, solange das Cello charakterbestimmend bleibt.

Welchen HS-Code hat ein Cello?

Der HS-Code (6-stellig) für ein Cello lautet 920210. Er umfasst alle Streichinstrumente. Die EU-weite Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) ist 92021090 – andere Streichinstrumente. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 9202.10.90.00.0 ist für die Zollabfertigung in Deutschland verbindlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Cello?

Der Drittlandszollsatz für ein Cello unter 9202.10.90.00.0 beträgt 3,2 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ursprungsländern ohne Präferenzabkommen (z. B. China, USA, Thailand). Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) oder Zollunion (Türkei) fällt der Zollsatz auf 0 %.

Wie unterscheidet sich ein Cello zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zur Geige und zu Zupfinstrumenten. Ein Cello ist keine Geige (Violine), daher fällt es nicht unter 92021010, sondern als 'andere' unter 92021090. Eine Alternative ist die Gitarre (92029030), die als Zupfinstrument klassifiziert wird. Die Hauptfunktion (Streichen vs. Zupfen) ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Cello verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Unstimmigkeiten prüft der Zoll die Einreihung und kann die Ware abweichend beurteilen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Cellos?

Ja. Für Cellos aus geschützten Hölzern (z. B. Palisander, Ebenholz) greift die CITES-Einfuhrkontrolle (Maßnahme 710). Bei der Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 50 Jahre, bestimmter Wert) ist eine Genehmigung nach dem Kulturgutschutzgesetz erforderlich (Maßnahme 735). Zudem gilt eine allgemeine Ausfuhrbeschränkung (Maßnahme 467).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Cello?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für ein Cello lautet 9202.10.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (920210), der 8-stelligen KN-Code (92021090) und drei weiteren Stellen für den TARIC-Code und die nationale Untergliederung. Die formatierte Schreibweise mit Punkten erleichtert die Lesbarkeit.

Ändern sich Zolltarifnummern für Cellos?

Die Zolltarifnummern für Musikinstrumente sind im HS-Übereinkommen langfristig stabil. Änderungen erfolgen in der Regel nur bei größeren Revisionen des Harmonisierten Systems (alle 5–6 Jahre). Die nächste Überarbeitung steht 2027 an. Die nationale 11-stellige Nummer kann sich jährlich durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur ändern.

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