Hierarchie der Zolltarifnummer
Das Cello wird in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9202 - Andere Saiteninstrumente (z.|B. Gitarren, Geigen und Harfen)
- Unterposition: 9202 10 - Streichinstrumente
Zolltarifnummer: 9202 1090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Cellos hängt von seiner konkreten Beschaffenheit ab. Antiquitäten (älter als 50 Jahre) oder Instrumente aus geschützten Hölzern (CITES) unterliegen zusätzlichen Kontrollen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Cello exakt einreihen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cello
Der HS-Code für Cello lautet 9202.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9202.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9202.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9202.10.90.00.0.
Einreihung von Cello nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Cellos erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Der Wortlaut der Position 9202 erfasst alle Saiteninstrumente außer Klavieren. Die Unterposition 920210 umfasst Streichinstrumente. Da das Cello kein Zupfinstrument ist, scheidet 920290 aus. Der vZTA DEBTI2987/23-1 bestätigt die Einreihung unter 9202.10.90.00.0 als 'andere' Streichinstrumente.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cello
Alternative Einreihung
Geigen (Violinen). Ausgeschlossen, da das Cello im Tarifwortlaut explizit nicht als Geige eingeordnet wird, sondern als 'andere' Streichinstrumente.
Alternative Einreihung
Gitarren. Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist, kein Zupfinstrument.
Alternative Einreihung
Andere Saiteninstrumente (kein Streichinstrument, keine Gitarre). Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Cello vs. Geige (Violine)
Die Unterposition 920210 untergliedert sich in 92021010 (Geigen) und 92021090 (andere). Ein Cello ist keine Geige, sondern ein Violoncello – daher 'andere' unter 92021090.
Cello vs. Zupfinstrumente
Die Position 9202 erfasst alle Saiteninstrumente außer Klavieren (9201). Streichinstrumente werden unter 920210 eingeordnet, Zupfinstrumente unter 920290. Das Cello wird gestrichen, daher 920210.
Cello im Set mit Bogen und Tasche
Ein Cello, das als Warenzusammenstellung im Einzelverkauf aufgemacht ist (mit Bogen, Kolophonium, Tasche), bleibt als Ganzes unter 9202.10.90.00.0, da das Cello charakterbestimmend ist.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Cello ist kein Spielzeug und kein Sportgerät. Daher scheiden Kapitel 95 (Spielzeug) und Kapitel 95 (Sportgeräte) aus. Auch eine Einreihung als Möbel (Kapitel 94) oder als Holzware (Kapitel 44) kommt nicht in Betracht, da die Funktion als Musikinstrument überwiegt.
Alternative Einreihung
Geigen (Violinen). Ausgeschlossen, da das Cello im Tarifwortlaut explizit nicht als Geige eingeordnet wird, sondern als 'andere' Streichinstrumente.
Alternative Einreihung
Gitarren. Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist, kein Zupfinstrument.
Alternative Einreihung
Andere Saiteninstrumente (kein Streichinstrument, keine Gitarre). Ausgeschlossen, da Cello ein Streichinstrument ist.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cello ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cello (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollkosten berechnen
Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihr Cello. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Materialien ein – der Rechner berücksichtigt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzen.
Ausfuhrbestimmungen
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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