Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 65 - KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
- Position: 6505 - Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
Kombinierte Nomenklatur: 6505 0030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6505 0090 - andere
Zolltarifnummer: 6505 0090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren Beanie präzise einreihen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Beanie
Der HS-Code für Beanie lautet 6505.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6505.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6505.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0.
Einreihung von Beanie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Beanies folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 6505 aufgrund des Wortlauts (gewirkt/gestrickt). AV 6 legt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene fest. Da der Beanie keinen Schirm hat und keine handgearbeitete Baskenmütze ist, verbleibt er in der Unterposition 6505.00.90.90.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Beanie
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm | 6505.00.30.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihunghandgearbeitete Baskenmützen, aus Wolle | 6505.00.90.10.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Beanie (6505) ≠ Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm (6505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beanie bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Beanie (6505) ≠ handgearbeitete Baskenmützen, aus Wolle (6505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beanie bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel oder Positionen können für Kopfbedeckungen relevant sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm | 6505.00.30.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Beanie ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Beanie (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2440/13-1 | Strickmütze, sog. W03086, Khancoban Beanie, gewirkt aus 100% Wolle, mit Bommel, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE6021/12-1 | Strickmütze, sog. Swifts creek beanie, gewirkt aus Merinowolle, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE18186/14-1 | Kopfbedeckung, sog. Mütze Beanie, Art.-Nr. 729677, aus Gewirken aus Polyester, ohne Schirm, gefüttert | 6505.00.90.90.0 |
| DE6508/12-1 | Strickmütze, sog. Hat Beanie, Art-Nr.: RW20521201, gewirkt aus 100% Acryl, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE1653/14-1 | Kopfbedeckung, sog. Corinella Beanie, gewirkt aus Merinowolle, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE9251/12-1 | Strickmütze (Wintermütze), gewirkt aus 100% Acryl, ohne Schirm, doppellagig | 6505.00.90.90.0 |
| DE1654/14-1 | Kopfbedeckung, sog. Kimberly Beanie, gewirkt aus Merinowolle, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DEBTI5754/25-1 | Mütze, sog. Beanie Black, aus Gewirke aus Polyacryl, doppellagig, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DEBTI10565/23-1 | Mütze, sog. Beanie Black, aus Gewirke, doppellagig, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE19680/15-1 | Kopfbedeckung, sog. Slouch Beanie, gewirkt aus 80% Baumwolle/20% Polyester, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Beanie
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Beanie mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
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