Hierarchie der Zolltarifnummer
Die hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer 5402.11.00.00.0 im Zolltarif:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE;54
- PositionGarne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex5402
- Unterpositionhochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden, auch texturiert540211
- Zolltarifnummeraus Aramid
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aramid-1727
Der HS-Code für Aramid-1727 lautet 5402.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5402.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5402.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5402.11.00.00.0.
Einreihung von Aramid-1727 nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen sowie nach den Abschnitts- und Kapitelvorschriften erfolgt. Aramid-1727 ist synthetisches Filamentgarn und fällt als hochfestes Garn in Position 5402.11.00.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aramid-1727
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAramid-Spinnfasern (Stapelfasern), unverarbeitet | 5503.11.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus hochfesten Aramid-Filamentgarnen | 5407.10.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus Aramid-Spinnfasern | 5512.99.90.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden | 5603.12.90.30.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aramid-1727 (5402) ≠ Aramid-Spinnfasern (Stapelfasern), unverarbeitet (5503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aramid-1727 bleibt die Zolltarifnummer 5402.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aramid-1727 (5402) ≠ Gewebe aus hochfesten Aramid-Filamentgarnen (5407) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aramid-1727 bleibt die Zolltarifnummer 5402.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aramid-1727 (5402) ≠ Gewebe aus Aramid-Spinnfasern (5512) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aramid-1727 bleibt die Zolltarifnummer 5402.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Materialwechsel oder eine andere Hauptfunktion kann zu einer abweichenden Zolltarifnummer führen, z. B.:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAramid-Spinnfasern (Stapelfasern), unverarbeitet | 5503.11.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus Aramid-Spinnfasern | 5512.99.90.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden | 5603.12.90.30.0 | 4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aramid-1727 (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI57911/18-1 | Hochfestes Garn aus synthetischen Filamenten (Aramid), kein Nähgarn, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, hochfest, aus anderen Polyamiden (Aramid) | 5402.11.00.00.0 |
| DEBTI60960/19-1 | Hochfestes Garn aus synthetischen Filamenten (Kevlar/Aramid und Polyester), Aramid überwiegt deutlich | 5402.11.00.00.0 |
| DEBTI60962/19-1 | Hochfestes Mischrohgarn aus Aramid und Polyester, Aramid überwiegt deutlich | 5402.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Aramid-1727 unter Berücksichtigung des Drittlandszollsatzes, der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weiterer Abgaben.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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