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Textilien & BekleidungKapitel 52Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff: 5208.52.00.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff (5208.52.00.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bedruckter Baumwollstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bedruckter Baumwollstoff Produktbild

Für Bedruckter Baumwollstoff sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 52 - BAUMWOLLE
  • Position: 5208 - Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
  • Unterposition: 5208 51 - bedruckt
  • Unterposition: 5208 52 - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 5208 5200 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5208 5200 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von bedruckten Baumwollstoffen erfordert genaue Angaben zu Bindung, Flächengewicht und Veredelung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um eine verbindliche Einreihung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff

Der HS-Code für Bedruckter Baumwollstoff lautet 5208.52 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5208.52.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5208.52.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5208.52.00.99.0.

Einreihung von Bedruckter Baumwollstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) – der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen ist maßgeblich. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen derselben Position. Für bedruckte Baumwollstoffe in Leinwandbindung mit einem Quadratmetergewicht über 100 g/m² ergibt sich die Unterposition 52085200 und in der weiteren Unterteilung die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBedruckte Baumwollgewebe, Leinwandbindung, ≤100 g/m² – für leichtere Baumwollstoffe5208.51.00.99.0 8,0 %
Alternative EinreihungBedruckte Baumwollgewebe, Köperbindung – für Köper/Drellstoffe5208.59.10.99.0 8,0 %
Alternative EinreihungBedruckte Baumwollgewebe, andere Bindung – für spezielle Bindungsarten5208.59.90.99.0 8,0 %
Alternative EinreihungBaumwollgewebe, bedruckt, >200 g/m² – für schwere Baumwollstoffe5209.52.00.99.0 8,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Bedruckter Baumwollstoff (5208) ≠ Bedruckte Baumwollgewebe, Leinwandbindung, ≤100 g/m² – für leichtere Baumwollstoffe (5208)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedruckter Baumwollstoff bleibt die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bedruckter Baumwollstoff (5208) ≠ Bedruckte Baumwollgewebe, Köperbindung – für Köper/Drellstoffe (5208)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedruckter Baumwollstoff bleibt die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bedruckter Baumwollstoff (5208) ≠ Bedruckte Baumwollgewebe, andere Bindung – für spezielle Bindungsarten (5208)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedruckter Baumwollstoff bleibt die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 52 kann bei abweichender Beschaffenheit auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBedruckte Baumwollgewebe, Leinwandbindung, ≤100 g/m² – für leichtere Baumwollstoffe5208.51.00.99.0 8,0 %
Alternative EinreihungBedruckte Baumwollgewebe, Köperbindung – für Köper/Drellstoffe5208.59.10.99.0 8,0 %
Alternative EinreihungBedruckte Baumwollgewebe, andere Bindung – für spezielle Bindungsarten5208.59.90.99.0 8,0 %
Alternative EinreihungBaumwollgewebe, bedruckt, >200 g/m² – für schwere Baumwollstoffe5209.52.00.99.0 8,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bedruckter Baumwollstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI48903/22-1
Doppelgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware,  - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI52892/20-1
Gewebe, Foto siehe Anlage, - im Set aus vier Zuschnitten mit einer Banderole aus Pappe verpackt, - jeweils: -- quadratisch zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 50 cm,  -- aus laut Antrag Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI25248/22-1
Gewebe, sog. Handgewebte Meterstoffe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 93 cm, - in unterschiedlichen Farben ("natürliches weiß", "Oroxylum Indicum Blätter" und "Teak Blätter"), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, somit keine Ware der Position 5210, -- bedruckt (nicht... Mehr anzeigen
5208.59.90.19.0
DEBTI28213/21-1
Gewebe, sog. Hosenstossband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - als Meterware, in den Abmessungen von laut Antrag 130 cm x 1,5 cm, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben (dunkelgrau, beige, dunkelbraun, dunkelblau, schwarz, weiß), - aus laut Antrag Baumwolle, -... Mehr anzeigen
5209.52.00.99.0
DEBTI49277/20-1
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- bedruckt, -- in Leinwandbindung, u. a. somit keine Ware der Unterposition 5208 59, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt, - mit einem... Mehr anzeigen
5208.51.00.99.0
DE19081/09-1Gewebe, sog. Dekostoff Artnr.: 2353000 (veranschaulicht durch zwei Warenmuster in unterschiedlichen Farben) - als Meterware, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus 100 GHT Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung5208.41.00.00.0
DE19080/09-1Gewebe, sog. Dekostoff Artnr.: 2354200 - als Meterware, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus 100 GHT Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung5208.41.00.00.0
DE15917/11-1Gewebe, Art. Lilian 2520, - als Meterware, - mit einer Breite von lt. Antrag 140 cm, - aus (lt. Antrag) 100 GHT Flachs (Leinen), - bedruckt. "Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), mit einem Anteil an Flachs von mehr als 85 GHT, bedruckt"5309.19.00.00.0
DE11831/12-1
Gewebe, sog. Köperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von 139 g, -- nicht auf Handwebstühlen... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI52645/19-1
Gewebe, sog. Köperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 140 g, - nicht auf... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI53177/23-1
Gewebe, Foto siehe Anlage, - im Set aus vier Zuschnitten mit einer Banderole aus Pappe verpackt, - jeweils: -- quadratisch zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 50 cm,  -- aus laut Antrag Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI52892/20-1
Gewebe, Foto siehe Anlage, - im Set aus vier Zuschnitten mit einer Banderole aus Pappe verpackt, - jeweils: -- quadratisch zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 50 cm,  -- aus laut Antrag Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI48903/22-1
Doppelgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware,  - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEF/733/09-1
Gewebe (lt. Antrag: "Artikel: Decke aus Spinnstoff", siehe Foto) - in rechteckiger Form zugeschnitten (nicht konfektioniert), - (lt. Antrag) mit den Abmessungen (flachliegend) von 250 x 160 cm, - aus (lt. Untersuchung) Baumwolle, - mit einem Quadratmetergewicht von 143 g, - bedruckt, - in Leinwandbindung, - weder auf... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI56334/24-1
Gewebe, sog. Stoff zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 30 cm x 6 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
DEBTI34539/24-1
Gewebe, sog. Zephir Aufbügel Flicken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 30 cm x 6 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem... Mehr anzeigen
5208.52.00.99.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China8,0 %Drittlandszoll
USA8,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien8,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Bedruckten Baumwollstoff mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff

Welche Zolltarifnummer hat Bedruckter Baumwollstoff?

Die Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff lautet 5208.52.00.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für bedruckte Baumwollgewebe in Leinwandbindung mit einem Baumwollanteil von mindestens 85 GHT und einem Quadratmetergewicht über 100 g/m², jedoch nicht mehr als 200 g/m².

Welchen HS-Code hat Bedruckter Baumwollstoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Bedruckter Baumwollstoff ist 520852. Er umfasst bedruckte Baumwollgewebe mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr, einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger, in Leinwandbindung und mit einem Gewicht über 100 g/m².

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bedruckter Baumwollstoff?

Der Drittlandszollsatz für Bedruckter Baumwollstoff (Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0) beträgt 8,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Bedruckter Baumwollstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Bindung, Flächengewicht und Veredelung. Alternative Einreihungen sind 5208.51.00.99.0 (≤100 g/m²), 5208.59.10.99.0 (Köperbindung) oder 5209.52.00.99.0 (>200 g/m²). Auch gefärbte (520831) oder buntgewebte (520841) Stoffe sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bedruckter Baumwollstoff?

Für die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122), das unter bestimmten Voraussetzungen einen reduzierten Zollsatz ermöglicht. Antidumpingzölle sind nicht bekannt. Die Einfuhr unterliegt den üblichen zollrechtlichen Bestimmungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff?

Die Zolltarifnummer für Bedruckter Baumwollstoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5208.52.00.99.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (520852), der 8-stelligen KN (52085200) und dem 10-stelligen TARIC-Code (5208520099) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bedruckter Baumwollstoff?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Baumwollgewebe erfolgte 2022. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Die hier genannte Nummer gilt für 2025.

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