Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 für Vliesstoff ist in der Nomenklatur hierarchisch in Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition und Zolltarifnummer gegliedert:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 56 - WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- Position: 5603 - Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
- Unterposition: 5603 91 - andere
- Unterposition: 5603 92 - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25|g bis 70|g
Kombinierte Nomenklatur: 5603 9290 - andere
Zolltarifnummer: 5603 9290 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 gilt für einen allgemeinen Vliesstoff mittleren Gewichts ohne Beschichtung aus Spinnfasern. Abweichende Materialien, Verfestigungsverfahren oder Gewichte führen zu anderen Codes. Nutzen Sie den , um Ihren spezifischen Vliesstoff zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vliesstoff
Der HS-Code für Vliesstoff lautet 5603.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5603.92.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5603.92.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5603.92.90.90.0.
Einreihung von Vliesstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird Vliesstoff gemäß AV 1 nach dem Wortlaut der Position 5603 eingereiht. Da der allgemeine Begriff keine Beschränkung auf Filamente enthält und keine Angabe zu Beschichtung oder spezifischer Zusammensetzung macht, ist die Auffangposition der Unterposition 5603.9 (andere) zutreffend. Die Unterscheidung auf 8-stelliger Ebene basiert auf AV 6 und dem Quadratmetergewicht. Für den mittleren Gewichtsbereich (25–70 g/m²) ist 5603.92.90 als Allgemeincode anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vliesstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten – erste Unterteilungsebene (Filamente vs. Spinnfasern ist das primäre Unterscheidungsmerkmal auf HS-Ebene) | 5603.11.00.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, 25-70 g/m², nicht bestrichen/überzogen | 5603.12.90.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger | 5603.91.00.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, 25-70 g/m², bestrichen oder überzogen | 5603.92.10.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus Polyvinylalkohol (spezifischer TARIC) | 5603.92.90.10.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden (spezifischer TARIC) | 5603.92.90.60.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus Meltblown/Spunbonded-Polypropylen (spezifischer TARIC) | 5603.92.90.70.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoff aus Polyolefin-Elastomerschicht (spezifischer TARIC) | 5603.92.90.80.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, 70-150 g/m², nicht bestrichen/überzogen | 5603.93.90.90.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, >150 g/m², nicht bestrichen/überzogen | 5603.94.20.00.0 | 4,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vliesstoff (5603) ≠ Vliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten – erste Unterteilungsebene (Filamente vs. Spinnfasern ist das primäre Unterscheidungsmerkmal auf HS-Ebene) (5603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vliesstoff bleibt die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vliesstoff (5603) ≠ Vliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, 25-70 g/m², nicht bestrichen/überzogen (5603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vliesstoff bleibt die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vliesstoff (5603) ≠ Vliesstoffe, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger (5603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vliesstoff bleibt die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls der Vliesstoff zu einer fertigen Ware weiterverarbeitet wurde, kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen. Mögliche Alternativen sind:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten – erste Unterteilungsebene (Filamente vs. Spinnfasern ist das primäre Unterscheidungsmerkmal auf HS-Ebene) | 5603.11.00.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, 25-70 g/m², nicht bestrichen/überzogen | 5603.12.90.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger | 5603.91.00.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, 25-70 g/m², bestrichen oder überzogen | 5603.92.10.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, 70-150 g/m², nicht bestrichen/überzogen | 5603.93.90.90.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungVliesstoffe, andere, >150 g/m², nicht bestrichen/überzogen | 5603.94.20.00.0 | 4,3 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vliesstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vliesstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI29650/22-1 | Vliesstoff, sog. Trägermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern und Zellstofffasern (laut Antrag 80 GHT Lyocell und 20 GHT Zellstoff), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen... Mehr anzeigenVliesstoff, sog. Trägermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern und Zellstofffasern (laut Antrag 80 GHT Lyocell und 20 GHT Zellstoff), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, - die künstlichen Chemiefasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den wesentlichen Charakter der Ware. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den Unterpositionen 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI3286/25-1 | Vliesstoff, sogenannter Stapelfaservlies, siehe Anlage. - als Meterware, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von laut... Mehr anzeigenVliesstoff, sogenannter Stapelfaservlies, siehe Anlage. - als Meterware, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 60 g, - weder bestrichen noch überzogen. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in des TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI3122/25-1 | Vliesstoff, sog. Stapelfaservlies, als Meterware. Aus synthetischen Polyesterfasern, mechanisch im Wasserstrahl-Verfahren verfestigt. Keine Filamente oder Meltblown-Fasern. Quadratmetergewicht 70 g. Weder bestrichen noch überzogen. | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI5446/25-1 | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Lyocell), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, - weder bestrichen noch... Mehr anzeigenVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Lyocell), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI5115/25-1 | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Lyocell), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, - weder bestrichen noch... Mehr anzeigenVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Lyocell), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI3846/25-1 | Vliesstoff als Meterware, aus künstlichen Spinnfasern (Lyocell), mechanisch verfestigt (Wasserstrahlverfahren). Quadratmetergewicht 25-70 g. Einlagig, weder bestrichen noch überzogen. Gehört als "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr... Mehr anzeigenVliesstoff als Meterware, aus künstlichen Spinnfasern (Lyocell), mechanisch verfestigt (Wasserstrahlverfahren). Quadratmetergewicht 25-70 g. Einlagig, weder bestrichen noch überzogen. Gehört als "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" klassifiziert. Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI3852/25-1 | Vliesstoff, siehe Foto, - als Meterware, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyethylenterephthalat und Viskose), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, -... Mehr anzeigenVliesstoff, siehe Foto, - als Meterware, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyethylenterephthalat und Viskose), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 45 g. „Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte“ Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI3686/25-1 | Vliesstoff, siehe Foto, - als Meterware, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyethylenterephthalat und Viskose), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, -... Mehr anzeigenVliesstoff, siehe Foto, - als Meterware, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyethylenterephthalat und Viskose), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 42 g. „Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte“ Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI26768/22-1 | Vliesstoff, sog. Trägermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern und Zellstofffasern (laut Antrag 80 GHT Lyocell und 20 GHT Zellstoff), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen... Mehr anzeigenVliesstoff, sog. Trägermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern und Zellstofffasern (laut Antrag 80 GHT Lyocell und 20 GHT Zellstoff), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, - die künstlichen Chemiefasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den wesentlichen Charakter der Ware. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den Unterpositionen 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI17736/22-1 | Vliesstoff, sog. Trägermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag 80 GHT Zellstoff und 20 GHT Viskose), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch... Mehr anzeigenVliesstoff, sog. Trägermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag 80 GHT Zellstoff und 20 GHT Viskose), - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, - weder bestrichen noch überzogen, - einlagig, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den Unterpositionen 5603 9290 10 bis 5603 9290 80 genannte" Weniger anzeigen | 5603.92.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Vliesstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vliesstoff aus verschiedenen Ursprungsländern inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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