Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Bedrucktes Papier leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 gilt für bedrucktes Papier ohne spezifische Zweckbestimmung. Liegt ein anderer Verwendungszweck vor (z. B. Werbung, Lesestoff, Postkarte), ist eine andere Codenummer anzuwenden. Nutzen Sie zur Absicherung den Klassifizierungsassistenten für Ihr konkretes Produkt.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bedrucktes Papier
Der HS-Code für Bedrucktes Papier lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.
Einreihung von Bedrucktes Papier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bedrucktem Papier erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte/Kapitel. Druckerzeugnisse sind zunächst den spezifischen Positionen 4901 (Bücher/Broschüren), 4908 (Abziehbilder), 4909 (Postkarten), 4910 (Kalender) oder 4911 10 (Werbedrucke) zuzuweisen. Scheiden alle spezifischeren Positionen aus, verbleibt die Auffangposition 4911. AV 6: Auf der untersten Gliederungsebene ist innerhalb der Position 4911 die Unterposition 4911 99 (andere) maßgeblich. Die vZTA-Rechtsprechung, z. B. DEBTI45227/20-1 und DEBTI831/24-1, bestätigt diese Auffangfunktion für generisch bedruckte Papiererzeugnisse.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bedrucktes Papier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBücher, Broschüren in losen Bogen – bei überwiegend lesbarem Text | 4901.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWerbedrucke – bei Werbezwecken | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPostkarten und Glückwunschkarten | 4909.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAbziehbilder aller Art | 4908.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren des Papierhandels | 4820.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bedrucktes Papier (4911) ≠ Bücher, Broschüren in losen Bogen – bei überwiegend lesbarem Text (4901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedrucktes Papier bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bedrucktes Papier (4911) ≠ Werbedrucke – bei Werbezwecken (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedrucktes Papier bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bedrucktes Papier (4911) ≠ Postkarten und Glückwunschkarten (4909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedrucktes Papier bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt ein spezifischerer Verwendungszweck vor, kann auch eine andere Position aus Kapitel 48 oder 49 einschlägig sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBücher, Broschüren in losen Bogen – bei überwiegend lesbarem Text | 4901.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWerbedrucke – bei Werbezwecken | 4911.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPostkarten und Glückwunschkarten | 4909.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAbziehbilder aller Art | 4908.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren des Papierhandels | 4820.90.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bedrucktes Papier ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bedrucktes Papier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI45227/20-1 | Bedruckte Karten (Visitenkarten, Gutscheinkarten) aus Papier – eingeordnet als 'andere Drucke' unter 4911 99 00. | 4911.99.00.00.0 |
| DEBTI831/24-1 | Bedruckte Karten aus Papier – eingeordnet unter TARIC-Code 4911 99 00 00. | 4911.99.00.00.0 |
| DE7176/13-1 | Broschüre aus Kartonpapier mit Fotos und Text – eingeordnet als 'andere Drucke' unter 4911 99 00. | 4911.99.00.00.0 |
| DEBTI9294/23-1 | Bedrucktes Werbeplakat aus Papier – eingeordnet als Werbedruck unter 4911 10 90. | 4911.99.00.00.0 |
| DE24068/12-1 | Bedruckte Papierzuschnitte mit Text und Motiv – eingeordnet als 'durch Text charakterisierte, zum Lesen bestimmte Druckerzeugnisse' unter 4901 10 00 00 9. | 4911.99.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Bedrucktes Papier
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Bedrucktes Papier. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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