Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus der folgenden hierarchischen Gliederung ab:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 83 - VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
Zolltarifnummer: 8310 0000 00 0 - Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position|9405
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Namensschild
Der HS-Code für Namensschild lautet 8310.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8310.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8310.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8310.00.00.00.0.
Einreihung von Namensschild nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Namensschildern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Wortlaut der Positionen – Position 8310 nennt ausdrücklich Namensschilder aus unedlen Metallen. AV 3a für die Waren, die ihrer Beschaffenheit nach unter mehrere Positionen fallen könnten: Bei Verbundwaren ist das Material maßgeblich, das den Charakter bestimmt. AV 6 überträgt diese Grundsätze auf die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Namensschild
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Andere Drucke
Alternative Einreihung
Beleuchtete Namensschilder
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Namensschild (8310) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen, andere (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Namensschild bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Namensschild (8310) ≠ Andere Drucke (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Namensschild bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Namensschild (8310) ≠ Beleuchtete Namensschilder (9405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Namensschild bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist möglich, wenn das Namensschild eine besondere Funktion oder Beschaffenheit aufweist.
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Andere Drucke
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Namensschild ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Namensschild (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bei der als Aluminium-Namensschild bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um eine einseitig mit einem Vornamen, dem Schweizer Kreuz und der Länderkennung für die Schweiz auf rotem Grund sowie einem Datum bedruckte Kunststofffolie (Format etwa... Mehr anzeigenBei der als Aluminium-Namensschild bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um eine einseitig mit einem Vornamen, dem Schweizer Kreuz und der Länderkennung für die Schweiz auf rotem Grund sowie einem Datum bedruckte Kunststofffolie (Format etwa 25 x 7,5 cm, mit abgerundeten Ecken), die auf ein entsprechend zugeschnittenes Aluminiumblech geklebt ist. Die Ware wird nach den Vorgaben der Kunden individuell hergestellt. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Codenummer 4911 9900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein unbedrucktes Namensschild, bestehend aus einer rechteckigen Platte (ca. 6,8 x 2,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, an deren Rückseite eine Befestigungsvorrichtung in der Art einer Sicherheitsnadel aus unedlem Metall angebracht ist. Im Hinblick... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein unbedrucktes Namensschild, bestehend aus einer rechteckigen Platte (ca. 6,8 x 2,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, an deren Rückseite eine Befestigungsvorrichtung in der Art einer Sicherheitsnadel aus unedlem Metall angebracht ist. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der Ware. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen“ zum TARIC-Code 8310 00 00 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen“ zum TARIC-Code 8310 00 00 00. Weniger anzeigen
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff... Mehr anzeigen"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an der Innenverkleidung einer Kfz-Tür angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an... Mehr anzeigen"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an der Innenverkleidung einer Kfz-Tür angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
"Namensschilder"; es handelt sich um aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname ausgeprägt. Die Erzeugnisse besitzen eine selbstklebende Rückseite und sind zum Aufkleben auf Waschmaschinen bestimmt. Sie sind etwa 8 cm lang und... Mehr anzeigen"Namensschilder"; es handelt sich um aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname ausgeprägt. Die Erzeugnisse besitzen eine selbstklebende Rückseite und sind zum Aufkleben auf Waschmaschinen bestimmt. Sie sind etwa 8 cm lang und etwa 2,5 cm breit. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um rechteckige, flache Erzeugnisse aus Aluminium, die im Bereich der Ecken abgerundet sind und die auf der Schauseite durch Fräsen zu einem erhabenen Firmennamen mit Ortsangabe sowie zu einer rechteckigen, unbeschrifteten Erhebung ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden noch mit Kennziffern versehen... Mehr anzeigenEs handelt sich um rechteckige, flache Erzeugnisse aus Aluminium, die im Bereich der Ecken abgerundet sind und die auf der Schauseite durch Fräsen zu einem erhabenen Firmennamen mit Ortsangabe sowie zu einer rechteckigen, unbeschrifteten Erhebung ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden noch mit Kennziffern versehen und als sog. Typenschilder an Eisenbahnwaggons angebracht. Abmessungen (Länge x Breite): 144 mm x 75 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu dreieckige Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die etwa 13 mm lang, 1 mm dick und an der breitesten Stelle etwa 5 mm breit sind. Auf der Schauseite ist ein farbig gestaltetes Logo bzw. ein Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen auf... Mehr anzeigen"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu dreieckige Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die etwa 13 mm lang, 1 mm dick und an der breitesten Stelle etwa 5 mm breit sind. Auf der Schauseite ist ein farbig gestaltetes Logo bzw. ein Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen auf der Rückseite als Markenzeichen z.B. an Sport- oder Sonnenbrillen angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu rechteckige Erzeugnisse unterschiedlicher Größe (Länge zwischen etwa 8 und 10 mm, Breite zwischen etwa 2 und 3 mm, Dicke etwa 0,9 mm) aus unedlen Metallen. Die Schauseite ist als Logo bzw. Markenname farbig gestaltet. Die Erzeugnisse werden mittels zweier... Mehr anzeigen"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu rechteckige Erzeugnisse unterschiedlicher Größe (Länge zwischen etwa 8 und 10 mm, Breite zwischen etwa 2 und 3 mm, Dicke etwa 0,9 mm) aus unedlen Metallen. Die Schauseite ist als Logo bzw. Markenname farbig gestaltet. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen auf der Rückseite als Markenzeichen z.B. an Sport- oder Sonnenbrillen angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu ellipsenförmige Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die etwa 31 mm lang, 0,6 mm dick und an der breitesten Stelle etwa 7 mm breit sind. Auf der Schauseite ist ein farbig gestaltetes Logo bzw. ein Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen... Mehr anzeigen"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu ellipsenförmige Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die etwa 31 mm lang, 0,6 mm dick und an der breitesten Stelle etwa 7 mm breit sind. Auf der Schauseite ist ein farbig gestaltetes Logo bzw. ein Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen auf der Rückseite als Markenzeichen z.B. an Sport- oder Skibrillen angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
"Namensschilder"; es handelt sich um aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname ausgeprägt. Die Erzeugnisse besitzen eine selbstklebende Rückseite und sind zum Aufkleben auf Waschmaschinen bestimmt. Sie sind etwa 8 cm lang und... Mehr anzeigen"Namensschilder"; es handelt sich um aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname ausgeprägt. Die Erzeugnisse besitzen eine selbstklebende Rückseite und sind zum Aufkleben auf Waschmaschinen bestimmt. Sie sind etwa 8 cm lang und etwa 2,5 cm breit. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen“ zum TARIC-Code 8310 00 00 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen“ zum TARIC-Code 8310 00 00 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um rechteckige, flache Erzeugnisse aus Aluminium, die im Bereich der Ecken abgerundet sind und die auf der Schauseite durch Fräsen zu einem erhabenen Firmennamen mit Ortsangabe sowie zu einer rechteckigen, unbeschrifteten Erhebung ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden noch mit Kennziffern versehen... Mehr anzeigenEs handelt sich um rechteckige, flache Erzeugnisse aus Aluminium, die im Bereich der Ecken abgerundet sind und die auf der Schauseite durch Fräsen zu einem erhabenen Firmennamen mit Ortsangabe sowie zu einer rechteckigen, unbeschrifteten Erhebung ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden noch mit Kennziffern versehen und als sog. Typenschilder an Eisenbahnwaggons angebracht. Abmessungen (Länge x Breite): 144 mm x 75 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an... Mehr anzeigen"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an der Innenverkleidung einer Kfz-Tür angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein unbedrucktes Namensschild, bestehend aus einer rechteckigen Platte (ca. 6,8 x 2,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, an deren Rückseite eine Befestigungsvorrichtung in der Art einer Sicherheitsnadel aus unedlem Metall angebracht ist. Im Hinblick... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein unbedrucktes Namensschild, bestehend aus einer rechteckigen Platte (ca. 6,8 x 2,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, an deren Rückseite eine Befestigungsvorrichtung in der Art einer Sicherheitsnadel aus unedlem Metall angebracht ist. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der Ware. Weniger anzeigen
Die durch Warenmuster und Datenblatt veranschaulichte Ware ist eine etwa 25 x 75 mm große und 2 mm dicke Platte aus formgepressten, weiß - glänzenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das einseitig bedruckbare Erzeugnis ist an den Ecken abgerundet und damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu... Mehr anzeigenDie durch Warenmuster und Datenblatt veranschaulichte Ware ist eine etwa 25 x 75 mm große und 2 mm dicke Platte aus formgepressten, weiß - glänzenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das einseitig bedruckbare Erzeugnis ist an den Ecken abgerundet und damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen. Die Ware soll als Namensschild verwendet werden. Sie ist als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 70 0 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine etwa 25 x 75 mm große und 2 mm dicke Platte aus formgepressten, weiß - glänzenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das einseitig bedruckbare Erzeugnis ist an den Ecken abgerundet und damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine etwa 25 x 75 mm große und 2 mm dicke Platte aus formgepressten, weiß - glänzenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das einseitig bedruckbare Erzeugnis ist an den Ecken abgerundet und damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen. Die Ware soll als Namensschild verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein etwa 57 x 90 x 10 mm (L x B x H) großes Namensschild (Art. 72209), bestehend aus einer Einsteckhülle aus klarsichtiger Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (ABS), die auf der Rückseite mit einer fest angebrachten Metallklammer mit... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein etwa 57 x 90 x 10 mm (L x B x H) großes Namensschild (Art. 72209), bestehend aus einer Einsteckhülle aus klarsichtiger Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (ABS), die auf der Rückseite mit einer fest angebrachten Metallklammer mit zusätzlicher Sicherheitsnadel versehen ist. In die Einsteckhülle ist ein Papierzuschnitt mit aufgedrucktem Rand eingeschoben. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Hülle aus Kunststofffolien den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein etwa 5,7 x 9 x 1 cm großes Namensschild (Art. 72209), bestehend aus einer Einsteckhülle aus klarsichtiger Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (ABS), die auf der Rückseite mit einer fest... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein etwa 5,7 x 9 x 1 cm großes Namensschild (Art. 72209), bestehend aus einer Einsteckhülle aus klarsichtiger Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (ABS), die auf der Rückseite mit einer fest angebrachten Metallklammer mit zusätzlicher Sicherheitsnadel versehen ist. In die Einsteckhülle ist ein Papierzuschnitt mit aufgedrucktem Rand eingeschoben. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Hülle aus Kunststofffolien den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine rechteckige Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer in die Rückseite eingesetzten Sicherheitsnadel aus Stahl. Die etwa 3,8 x 0,8 cm große Platte ist auf der Vorderseite mit einer Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung versehen. Die Ware soll zur an der... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine rechteckige Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer in die Rückseite eingesetzten Sicherheitsnadel aus Stahl. Die etwa 3,8 x 0,8 cm große Platte ist auf der Vorderseite mit einer Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung versehen. Die Ware soll zur an der Rückseite von Namensschildern angebracht werden und zur Befestigung der Namensschilder an der Kleidung dienen. Im Hinblick auf den Umfang sind die Kunststoffe als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 80 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine rechteckige Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer in die Rückseite eingesetzten Sicherheitsnadel aus Stahl. Die etwa 3,8 x 0,8 cm große Platte ist auf der Vorderseite mit einer Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung versehen. Die Ware soll zur an der... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine rechteckige Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer in die Rückseite eingesetzten Sicherheitsnadel aus Stahl. Die etwa 3,8 x 0,8 cm große Platte ist auf der Vorderseite mit einer Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung versehen. Die Ware soll zur an der Rückseite von Namensschildern angebracht werden und zur Befestigung der Namensschilder an der Kleidung dienen. Im Hinblick auf den Umfang sind die Kunststoffe als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Halterung für Namensschilder, bestehend aus einer konkav geformten Platte aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 8,0 x 3,0 x 1,0 cm große Platte verfügt auf der Vorderseite an den schmalen Seiten über u-förmige Kanten... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Halterung für Namensschilder, bestehend aus einer konkav geformten Platte aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 8,0 x 3,0 x 1,0 cm große Platte verfügt auf der Vorderseite an den schmalen Seiten über u-förmige Kanten und weist mittig eine kreuzförmige Vertiefung auf (damit weiter bearbeitet als von Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Auf der Rückseite zeichnet sich das Erzeugnis durch eine Metallschiene (ca. 4,5 x 1 cm) mit einem abnehmbaren Magnet aus. Die Ware dient als Namensschildhalterung, indem das Namensschild (nicht Gegenstand der vZTA) entweder zwischen den Schmalseiten eingeklemmt oder in die Vertiefung eingeklebt und mit Hilfe des Magneten an der Kleidung befestigt wird. Im Hinblick auf den Umfang und insbesondere in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung verleiht die Kunststoffplatte der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter. Die Ware ist in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Waren sind zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der als Aluminium-Namensschild bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um eine einseitig mit einem Vornamen, dem Schweizer Kreuz und der Länderkennung für die Schweiz auf rotem Grund sowie einem Datum bedruckte Kunststofffolie (Format etwa... Mehr anzeigenBei der als Aluminium-Namensschild bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um eine einseitig mit einem Vornamen, dem Schweizer Kreuz und der Länderkennung für die Schweiz auf rotem Grund sowie einem Datum bedruckte Kunststofffolie (Format etwa 25 x 7,5 cm, mit abgerundeten Ecken), die auf ein entsprechend zugeschnittenes Aluminiumblech geklebt ist. Die Ware wird nach den Vorgaben der Kunden individuell hergestellt. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Codenummer 4911 9900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Sog. Firmenschild: Es handelt sich um ein sogenanntes Firmenschild aus Kunststoff (Acrylglas, 8 mm dick), rechteckig (ca. 420 x 310 mm), im Bereich der Ecken mit einer Lochung versehen, einseitig mit einem Firmenlogo und der "Namensangabe/Gewerbeausrichtung" der Firma bedruckt; mit Montagezubehör (Schrauben,... Mehr anzeigenSog. Firmenschild: Es handelt sich um ein sogenanntes Firmenschild aus Kunststoff (Acrylglas, 8 mm dick), rechteckig (ca. 420 x 310 mm), im Bereich der Ecken mit einer Lochung versehen, einseitig mit einem Firmenlogo und der "Namensangabe/Gewerbeausrichtung" der Firma bedruckt; mit Montagezubehör (Schrauben, Abstandsbuchsen aus Edelstahl, Kunststoffdübeln). Der Druck ist im Hinblick auf den eigentlichen Gebrauch der Ware nicht nur nebensächlicher Art. - Abbildung siehe Anlage - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zum TARIC-Code 4911 9900 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen ovalen Zuschnitt einer Sperrholzplatte (Länge x Breite etwa 19,3 x 11,6 cm), der schauseitig im Wesentlichen mit der Aufschrift "Willkommen" bedruckt sowie mit Zierelementen in Gestalt von Blumenblüten aus einem Holzwerkstoff beklebt ist. Am oberen Rand sind neben einer Aufhängevorrichtung aus... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen ovalen Zuschnitt einer Sperrholzplatte (Länge x Breite etwa 19,3 x 11,6 cm), der schauseitig im Wesentlichen mit der Aufschrift "Willkommen" bedruckt sowie mit Zierelementen in Gestalt von Blumenblüten aus einem Holzwerkstoff beklebt ist. Am oberen Rand sind neben einer Aufhängevorrichtung aus stellenweise gewundenem Metalldraht weitere Zierelemente aus Holzwerkstoffen und unedlem Metall in Gestalt der Darstellung eines Vogels und einer Blume befestigt. An der Aufhängevorrichtung sind als weitere Zierelemente eine Kordel sowie ein Satinband festgeknotet. Die Ware wird als Schild verwendet und ist zu 24 Stück in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um drei kreisrunde Zuschnitte aus Eisenblech (Durchmesser etwa 30 cm), die vorderseitig mit dem Schriftzug "Zuhause, Willkommen" oder "Heimat", einem Haus und Blätterornamenten farbig bedruckt sind. Am oberen Rand sind sie mit einer Aufhängekordel aus Spinnstoff versehen. Das Erzeugnis wird zu... Mehr anzeigenEs handelt sich um drei kreisrunde Zuschnitte aus Eisenblech (Durchmesser etwa 30 cm), die vorderseitig mit dem Schriftzug "Zuhause, Willkommen" oder "Heimat", einem Haus und Blätterornamenten farbig bedruckt sind. Am oberen Rand sind sie mit einer Aufhängekordel aus Spinnstoff versehen. Das Erzeugnis wird zu Dekorationszwecken in Innenräumen, z. B. an Haus- oder Wohnungstüren, aufgehängt. Die Schilder sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 99 00 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Druck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Schilder in verschieden zugeschnittenen eckigen/runden/dreieckigen Formen und Größen, auf Basis von weißen formstabilen Papierplatten, die sich durch eine richtungsunabhängige Kernstruktur auszeichnen. Die Platten sind mit verschiedenen Warn-/Gebots-/Verbots- und Rettungszeichen farbig... Mehr anzeigenEs handelt sich um Schilder in verschieden zugeschnittenen eckigen/runden/dreieckigen Formen und Größen, auf Basis von weißen formstabilen Papierplatten, die sich durch eine richtungsunabhängige Kernstruktur auszeichnen. Die Platten sind mit verschiedenen Warn-/Gebots-/Verbots- und Rettungszeichen farbig bedruckt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "Hinweisschild" bezeichneten Ware handelt es sich lt. Antragstellerangaben um ein einseitig mit der Silhouette eines Deutschen Schäferhundes und schlagwortartigem Text ("CAUTION AREA PATROLLED By German Shepherd Security Co.") farbig bedrucktes quadratisches Flächenerzeugnis aus Kunststoff (Format etwa... Mehr anzeigenBei der als "Hinweisschild" bezeichneten Ware handelt es sich lt. Antragstellerangaben um ein einseitig mit der Silhouette eines Deutschen Schäferhundes und schlagwortartigem Text ("CAUTION AREA PATROLLED By German Shepherd Security Co.") farbig bedrucktes quadratisches Flächenerzeugnis aus Kunststoff (Format etwa 27,5 x 27,5 x 0,1 cm, mit abgerundeten Ecken). Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Unterposition (KN) 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Anderer Druck als von den Positionen 4901 bis 4910 erfasst, sog. "Willkommensschild" aus dem Set "Prinzessinnen-Party mit Lillifee". Das aus Kartonpapier bestehende Blatt mit einem Format von ca. 29 x 21,5 cm ist einseitig mit einem bunten Bild und der Aufschrift "Willkommen bei Prinzessin" versehen. Des Weiteren ist... Mehr anzeigenAnderer Druck als von den Positionen 4901 bis 4910 erfasst, sog. "Willkommensschild" aus dem Set "Prinzessinnen-Party mit Lillifee". Das aus Kartonpapier bestehende Blatt mit einem Format von ca. 29 x 21,5 cm ist einseitig mit einem bunten Bild und der Aufschrift "Willkommen bei Prinzessin" versehen. Des Weiteren ist eine Linie zum handschriftlichen Eintragen des Namens des Geburtstagskindes aufgedruckt. Das sog. "Willkommensschild" kann mit Hilfe der zwei am oberen Rand befindlichen Löcher z.B. an einer Tür aufgehängt werden. Das Erzeugnis ist mit diversen anderen Waren, die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einem bunt bedruckten Karton mit Sichtfenster verpackt. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm. Weniger anzeigen
Bei der als "Straßenschild" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen einseitig mit der Abbildung eines stilisierten Ball spielenden Jungen sowie der Aufschrift "Achtung Kinder" farbig bedruckten Zuschnitt einer Kunststofffolie (Format etwa 45,5 x 74,5 cm), der auf eine Platte aus... Mehr anzeigenBei der als "Straßenschild" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen einseitig mit der Abbildung eines stilisierten Ball spielenden Jungen sowie der Aufschrift "Achtung Kinder" farbig bedruckten Zuschnitt einer Kunststofffolie (Format etwa 45,5 x 74,5 cm), der auf eine Platte aus Kunststoff (Format etwa 50,0 x 75,0 x 0,5 cm) aufgeklebt ist. Die Ware dient dazu, auf Privatgrundstücken als Warnschild aufgestellt zu werden. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Codenummer 4911 9900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Namensschilder
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Namensschild mit unserem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu schätzen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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4901.99.00.00.9 · 0 %
Kassarolle
4811.90.00.90.0 · 0 %
Kopierpapier
4802.56.20.00.0 · 0 %
Büromaterial
8305.90.00.00.0 · 2,7 %
Bedienungsanleitung
4901.99.00.00.9 · 0 %
Kugelschreiber
9608.10.92.00.0 · 3,7 %
Flagge
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Briefbeschwerer
7013.99.00.90.0 · 11 %
