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Büro & DruckKapitel 83Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Namensschild: 8310.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Namensschild (8310.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Namensschild unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Namensschild Produktbild

Für Namensschilder sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Namensschild beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus der folgenden hierarchischen Gliederung ab:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 83 - VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8310 0000 00 0 - Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position|9405

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Namensschild

Der HS-Code für Namensschild lautet 8310.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8310.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8310.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8310.00.00.00.0.

Einreihung von Namensschild nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Namensschildern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Wortlaut der Positionen – Position 8310 nennt ausdrücklich Namensschilder aus unedlen Metallen. AV 3a für die Waren, die ihrer Beschaffenheit nach unter mehrere Positionen fallen könnten: Bei Verbundwaren ist das Material maßgeblich, das den Charakter bestimmt. AV 6 überträgt diese Grundsätze auf die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Namensschild

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 2,7 %

Andere Waren aus Kunststoffen, andere

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 2,7 %

Andere Drucke

Alternative Einreihung

9405.60 2,7 %

Beleuchtete Namensschilder

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Namensschild (8310) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen, andere (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Namensschild bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Namensschild (8310) ≠ Andere Drucke (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Namensschild bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Namensschild (8310) ≠ Beleuchtete Namensschilder (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Namensschild bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist möglich, wenn das Namensschild eine besondere Funktion oder Beschaffenheit aufweist.

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 2,7 %

Andere Waren aus Kunststoffen, andere

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 2,7 %

Andere Drucke

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Namensschild ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Namensschild (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/14346/09-14911.99.00.00.0
Bei der als Aluminium-Namensschild bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um eine einseitig mit einem Vornamen, dem Schweizer Kreuz und der Länderkennung für die Schweiz auf rotem Grund sowie einem Datum bedruckte Kunststofffolie (Format etwa... Mehr anzeigen
DE18111/09-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um ein unbedrucktes Namensschild, bestehend aus einer rechteckigen Platte (ca. 6,8 x 2,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, an deren Rückseite eine Befestigungsvorrichtung in der Art einer Sicherheitsnadel aus unedlem Metall angebracht ist. Im Hinblick... Mehr anzeigen
DEBTI3993/24-18310.00.00.00.0
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigen
DEBTI49269/20-18310.00.00.00.0
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigen
DEK/576/07-18310.00.00.00.0
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff... Mehr anzeigen
DEK/502/06-18310.00.00.00.0
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an... Mehr anzeigen
DEK/1463/07-18310.00.00.00.0
"Namensschilder"; es handelt sich um aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname ausgeprägt. Die Erzeugnisse besitzen eine selbstklebende Rückseite und sind zum Aufkleben auf Waschmaschinen bestimmt. Sie sind etwa 8 cm lang und... Mehr anzeigen
DEBTI26181/22-18310.00.00.00.0
Es handelt sich um rechteckige, flache Erzeugnisse aus Aluminium, die im Bereich der Ecken abgerundet sind und die auf der Schauseite durch Fräsen zu einem erhabenen Firmennamen mit Ortsangabe sowie zu einer rechteckigen, unbeschrifteten Erhebung ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden noch mit Kennziffern versehen... Mehr anzeigen
DEK/1436/07-18310.00.00.00.0
"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu dreieckige Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die etwa 13 mm lang, 1 mm dick und an der breitesten Stelle etwa 5 mm breit sind. Auf der Schauseite ist ein farbig gestaltetes Logo bzw. ein Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen auf... Mehr anzeigen
DEK/1435/07-18310.00.00.00.0
"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu rechteckige Erzeugnisse unterschiedlicher Größe (Länge zwischen etwa 8 und 10 mm, Breite zwischen etwa 2 und 3 mm, Dicke etwa 0,9 mm) aus unedlen Metallen. Die Schauseite ist als Logo bzw. Markenname farbig gestaltet. Die Erzeugnisse werden mittels zweier... Mehr anzeigen
DEK/1434/07-18310.00.00.00.0
"Namensschilder"; es handelt sich um silberfarbene, nahezu ellipsenförmige Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die etwa 31 mm lang, 0,6 mm dick und an der breitesten Stelle etwa 7 mm breit sind. Auf der Schauseite ist ein farbig gestaltetes Logo bzw. ein Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse werden mittels zweier Nasen... Mehr anzeigen
DEK/1463/07-18310.00.00.00.0
"Namensschilder"; es handelt sich um aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname ausgeprägt. Die Erzeugnisse besitzen eine selbstklebende Rückseite und sind zum Aufkleben auf Waschmaschinen bestimmt. Sie sind etwa 8 cm lang und... Mehr anzeigen
DEBTI3993/24-18310.00.00.00.0
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigen
DEBTI49269/20-18310.00.00.00.0
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigen
DEBTI26181/22-18310.00.00.00.0
Es handelt sich um rechteckige, flache Erzeugnisse aus Aluminium, die im Bereich der Ecken abgerundet sind und die auf der Schauseite durch Fräsen zu einem erhabenen Firmennamen mit Ortsangabe sowie zu einer rechteckigen, unbeschrifteten Erhebung ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden noch mit Kennziffern versehen... Mehr anzeigen
DEK/502/06-18310.00.00.00.0
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an... Mehr anzeigen
DE18111/09-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um ein unbedrucktes Namensschild, bestehend aus einer rechteckigen Platte (ca. 6,8 x 2,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abgerundeten Ecken, an deren Rückseite eine Befestigungsvorrichtung in der Art einer Sicherheitsnadel aus unedlem Metall angebracht ist. Im Hinblick... Mehr anzeigen
DE12634/12-13926.90.97.90.0
Die durch Warenmuster und Datenblatt veranschaulichte Ware ist eine etwa 25 x 75 mm große und 2 mm dicke Platte aus formgepressten, weiß - glänzenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das einseitig bedruckbare Erzeugnis ist an den Ecken abgerundet und damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu... Mehr anzeigen
DEBTI34246/18-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine etwa 25 x 75 mm große und 2 mm dicke Platte aus formgepressten, weiß - glänzenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das einseitig bedruckbare Erzeugnis ist an den Ecken abgerundet und damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel... Mehr anzeigen
DEBTI23176/24-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein etwa 57 x 90 x 10 mm (L x B x H) großes Namensschild (Art. 72209), bestehend aus einer Einsteckhülle aus klarsichtiger Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (ABS), die auf der Rückseite mit einer fest angebrachten Metallklammer mit... Mehr anzeigen
DEBTI10504/20-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein etwa 5,7 x 9 x 1 cm großes Namensschild (Art. 72209), bestehend aus einer Einsteckhülle aus klarsichtiger Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (ABS), die auf der Rückseite mit einer fest... Mehr anzeigen
DE20747/12-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um eine rechteckige Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer in die Rückseite eingesetzten Sicherheitsnadel aus Stahl. Die etwa 3,8 x 0,8 cm große Platte ist auf der Vorderseite mit einer Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung versehen. Die Ware soll zur an der... Mehr anzeigen
DEBTI5422/19-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um eine rechteckige Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer in die Rückseite eingesetzten Sicherheitsnadel aus Stahl. Die etwa 3,8 x 0,8 cm große Platte ist auf der Vorderseite mit einer Selbstklebeschicht mit Schutzpapierabdeckung versehen. Die Ware soll zur an der... Mehr anzeigen
DEBTI39355/19-13926.90.97.90.0
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Halterung für Namensschilder, bestehend aus einer konkav geformten Platte aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 8,0 x 3,0 x 1,0 cm große Platte verfügt auf der Vorderseite an den schmalen Seiten über u-förmige Kanten... Mehr anzeigen
DEK/14346/09-14911.99.00.00.0
Bei der als Aluminium-Namensschild bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um eine einseitig mit einem Vornamen, dem Schweizer Kreuz und der Länderkennung für die Schweiz auf rotem Grund sowie einem Datum bedruckte Kunststofffolie (Format etwa... Mehr anzeigen
DEBTI45973/21-14911.99.00.00.0
Sog. Firmenschild: Es handelt sich um ein sogenanntes Firmenschild aus Kunststoff (Acrylglas, 8 mm dick), rechteckig (ca. 420 x 310 mm), im Bereich der Ecken mit einer Lochung versehen, einseitig mit einem Firmenlogo und der "Namensangabe/Gewerbeausrichtung" der Firma bedruckt; mit Montagezubehör (Schrauben,... Mehr anzeigen
DEBTI10146/18-14911.99.00.00.0
Es handelt sich um einen ovalen Zuschnitt einer Sperrholzplatte (Länge x Breite etwa 19,3 x 11,6 cm), der schauseitig im Wesentlichen mit der Aufschrift "Willkommen" bedruckt sowie mit Zierelementen in Gestalt von Blumenblüten aus einem Holzwerkstoff beklebt ist. Am oberen Rand sind neben einer Aufhängevorrichtung aus... Mehr anzeigen
DEBTI7585/23-14911.99.00.00.0
Es handelt sich um drei kreisrunde Zuschnitte aus Eisenblech (Durchmesser etwa 30 cm), die vorderseitig mit dem Schriftzug "Zuhause, Willkommen" oder "Heimat", einem Haus und Blätterornamenten farbig bedruckt sind. Am oberen Rand sind sie mit einer Aufhängekordel aus Spinnstoff versehen. Das Erzeugnis wird zu... Mehr anzeigen
DEBTI26833/24-14911.99.00.00.0
Es handelt sich um Schilder in verschieden zugeschnittenen eckigen/runden/dreieckigen Formen und Größen, auf Basis von weißen formstabilen Papierplatten, die sich durch eine richtungsunabhängige Kernstruktur auszeichnen. Die Platten sind mit verschiedenen Warn-/Gebots-/Verbots- und Rettungszeichen farbig... Mehr anzeigen
DEK/10556/09-14911.99.00.00.0
Bei der als "Hinweisschild" bezeichneten Ware handelt es sich lt. Antragstellerangaben um ein einseitig mit der Silhouette eines Deutschen Schäferhundes und schlagwortartigem Text ("CAUTION AREA PATROLLED By German Shepherd Security Co.") farbig bedrucktes quadratisches Flächenerzeugnis aus Kunststoff (Format etwa... Mehr anzeigen
DEB/2663/07-24911.99.00.00.0
Anderer Druck als von den Positionen 4901 bis 4910 erfasst, sog. "Willkommensschild" aus dem Set "Prinzessinnen-Party mit Lillifee". Das aus Kartonpapier bestehende Blatt mit einem Format von ca. 29 x 21,5 cm ist einseitig mit einem bunten Bild und der Aufschrift "Willkommen bei Prinzessin" versehen. Des Weiteren ist... Mehr anzeigen
DEK/567/09-14911.99.00.00.0
Bei der als "Straßenschild" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen einseitig mit der Abbildung eines stilisierten Ball spielenden Jungen sowie der Aufschrift "Achtung Kinder" farbig bedruckten Zuschnitt einer Kunststofffolie (Format etwa 45,5 x 74,5 cm), der auf eine Platte aus... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Namensschilder

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Namensschild mit unserem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu schätzen.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Namensschilder

Welche Zolltarifnummer hat ein Namensschild?

Ein typisches Namensschild aus unedlem Metall wird unter der Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 eingereiht. Die Position 8310 umfasst Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder aus unedlen Metallen. Abweichungen ergeben sich bei abweichendem Material oder besonderer Verarbeitung.

Welchen HS-Code hat ein Namensschild?

Der HS-Code (6-stellig) für Namensschilder aus unedlem Metall lautet 831000. Dies ist die internationale Grundlage der Einreihung. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Namensschilder?

Der Drittlandszollsatz für Namensschilder der Position 8310 beträgt 2,7 %. Für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz fällt dieser Satz an. Aus Großbritannien, der Schweiz, der Türkei, Japan, Südkorea und Vietnam beträgt der Zollsatz 0 % aufgrund geltender Abkommen.

Wie unterscheidet sich ein Namensschild zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Namensschilds richtet sich nach dem Material. Ein Metallschild fällt unter 8310, ein Kunststoffschild unter 3926. Bei bedruckten Schildern, bei denen der Druck den Charakter bestimmt, ist Position 4911 (andere Drucke) die Alternative. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Namensschild verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei wiederholten Verstößen droht eine Einstufung als unzuverlässiger Zollbeteiligter mit erweiterten Prüfpflichten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Namensschilder?

Für Namensschilder der Position 8310 bestehen keine generellen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt jedoch die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die für bestimmte Luftfahrzeugteile Zollfreiheit vorsieht. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt in der Regel an.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Namensschild?

Die vollständige, 11-stellige Zolltarifnummer für ein Namensschild lautet 8310.00.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 831000, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 83100000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8310000000.

Ändern sich Zolltarifnummern für Namensschilder?

Die Zolltarifnummern für Namensschilder unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Wesentliche Änderungen der Position 8310 sind selten, aber Unterpositionen können neu gefasst werden. Wir aktualisieren unsere Daten regelmäßig.

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