Hierarchie der Zolltarifnummer
Poster und Druckerzeugnisse werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 eingereiht. Die Position 4911 umfasst alle anderen Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4911 9100 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Poster kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Poster
Der HS-Code für Poster (Kunstdrucke, Wandbilder) ist 4911.91 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4911.91.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4911.91.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0 .
Einreihung von Poster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Poster können je nach Verwendungszweck und Trägermaterial unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen dekorativen Kunstdruck, ein Werbeplakat oder ein Produkt mit Trägerplatte handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Poster
Dekorativer Poster, Kunstdruck oder Fotodruck ohne primären Werbecharakter
Bilder, Bilddrucke und Fotografien — andere (Kunstdrucke, Wandbilder, Fotoposter)
Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial)
Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material)
Ungefalzte Druckbogen ohne Text für gemeinsame Verlagsausgaben in mehreren EU-Ländern
Ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen für gemeinschaftliche Verlagsausgaben
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunstdruck/Wandbild (4911.91) ≠ Werbeplakat (4911.10)
Werbeplakate mit Firmenlogo oder Produktwerbung fallen unter Werbedrucke (4911.10). Entscheidend ist der überwiegende Zweck: Dekoration oder Werbung.
Papierposter (Kap. 49) ≠ Folienplakat (Kap. 39)
Selbstklebende Plakate oder Wandsticker aus Kunststofffolie fallen unter Kapitel 39 (Kunststoffe). Ein PVC-Banner ist kein grafisches Erzeugnis.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Poster fallen unter Kapitel 49. Sobald das Trägermaterial oder die Beschaffenheit dominiert, kann eine andere Einreihung greifen:
Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!
Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum)
Plakat aus selbstklebender Kunststofffolie (Wandsticker, PVC-Banner) — anderes Kapitel!
Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff — andere (Wandsticker, Folienplakate)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Poster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Verwendungszweck, Trägermaterial und Druckart. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Poster (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Postern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Poster in Form eines etwa 23 x 21 cm großen rechteckigen, mehrfach gefalzten und eingeschnittenen Zuschnitts aus Pappe, schauseitig mit der Szene einer Zeichentrickfilm-Serie farbig bedruckt, zusammen mit Stickerbogen verpackt
AV 1, Pos. 4911.91
Poster in Form eines etwa 23 x 21 cm großen rechteckigen, mehrfach gefalzten und eingeschnittenen Zuschnitts aus Pappe, schauseitig mit der Szene einer Zeichentrickfilm-Serie farbig bedruckt, in einer Faltschachtel verpackt
AV 1, Pos. 4911.91
Kunstdruck auf MDF-Platte — Papierzuschnitt mit Bildmotiv bedruckt, auf Holzplatte (MDF) aufgeklebt, mit Aufhängevorrichtung aus unedlem Metall, als Vierer-Set angeboten
AV 1 und 3b, Pos. 4911.91
Plakat, etwa 80 x 60 cm, einseitig mit Text, Firmen-Logo und Abbildungen beworbener Produkte farbig bedruckt, aus Papier, für Geschäfte und Messen zu Werbezwecken
AV 1, Pos. 4911.10
Plakat, etwa 59 x 60 cm, überwiegend mit werbendem Text, Firmen-Logo und Abbildungen eines Bier-Produktes farbig bedruckt, für Veranstaltungen zu Werbezwecken
AV 1, Pos. 4911.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %Drittlandszoll
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %Drittlandszoll
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Poster und Kunstdrucke ab einem bestimmten Alter oder Wert (Antiquitäten, historische Drucke) benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.
Für bestimmte Druckerzeugnisse gelten spezifische Ausfuhrbeschränkungen oder Genehmigungspflichten.
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