Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für ein Poster leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
- Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Posters hängt vom überwiegenden Charakter ab. Bei überwiegend dekorativem Bildmotiv verwenden Sie 4911.91.00.90.0. Bei überwiegendem Werbecharakter kann 4911.10.90.00.0 einschlägig sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine fallbezogene Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Poster
Der HS-Code für Poster lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Poster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Poster werden nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems eingereiht. Maßgeblich ist AV 3a: Die Position mit der genaueren Warenbeschreibung geht der allgemeineren vor.
Für Poster gilt: Handelt es sich um einen Bilddruck (Kunstdruck, Dekoration), ist die Unterposition 4911.91 (Bilder, Bilddrucke und Fotografien) einschlägig. Handelt es sich um ein Werbemittel (dominierender Werbetext, Logo), ist 4911.10 (Werbedrucke und Werbeschriften) genauer.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Poster
Dekorativer Poster, Kunstdruck oder Fotodruck ohne primären Werbecharakter
Bilder, Bilddrucke und Fotografien — andere (Kunstdrucke, Wandbilder, Fotoposter)
Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial)
Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material)
Ungefalzte Druckbogen ohne Text für gemeinsame Verlagsausgaben in mehreren EU-Ländern
Ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen für gemeinschaftliche Verlagsausgaben
Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!
Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum)
Plakat aus selbstklebender Kunststofffolie (Wandsticker, PVC-Banner) — anderes Kapitel!
Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff — andere (Wandsticker, Folienplakate)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Poster (4911) ≠ Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material) (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial). Für Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Poster (4911) ≠ Ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen für gemeinschaftliche Verlagsausgaben (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Ungefalzte Druckbogen ohne Text für gemeinsame Verlagsausgaben in mehreren EU-Ländern. Für Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Poster (4911) ≠ Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum) (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!. Für Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann ein Poster auch aus anderen Materialien bestehen, die zu einer anderen Einreihung führen:
Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial)
Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material)
Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!
Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum)
Plakat aus selbstklebender Kunststofffolie (Wandsticker, PVC-Banner) — anderes Kapitel!
Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff — andere (Wandsticker, Folienplakate)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Poster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Poster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr von Postern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Poster
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Poster
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Poster aus einem Drittland. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Ausfuhr von Postern
Ausfuhrbeschränkungen für Poster
Poster und Kunstdrucke ab einem bestimmten Alter oder Wert (Antiquitäten, historische Drucke) benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.
Für bestimmte Druckerzeugnisse gelten spezifische Ausfuhrbeschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Diese Produkte werden im gleichen Zolltarifzusammenhang eingereiht oder sind fachlich verwandt.
