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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Poster: 4911.91.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Poster (4911.91.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Poster unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Poster Produktbild

Poster dienen der dekorativen Wandgestaltung oder Werbung. Die Einreihung hängt entscheidend vom überwiegenden Charakter des Druckerzeugnisses ab: überwiegt das Bildmotiv oder der Werbeinhalt. Siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Poster beschreiben: Material, Motivart, Verwendungszweck, Textanteil

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für ein Poster leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Posters hängt vom überwiegenden Charakter ab. Bei überwiegend dekorativem Bildmotiv verwenden Sie 4911.91.00.90.0. Bei überwiegendem Werbecharakter kann 4911.10.90.00.0 einschlägig sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine fallbezogene Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Poster

Der HS-Code für Poster lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.

Einreihung von Poster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Poster werden nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems eingereiht. Maßgeblich ist AV 3a: Die Position mit der genaueren Warenbeschreibung geht der allgemeineren vor.

Für Poster gilt: Handelt es sich um einen Bilddruck (Kunstdruck, Dekoration), ist die Unterposition 4911.91 (Bilder, Bilddrucke und Fotografien) einschlägig. Handelt es sich um ein Werbemittel (dominierender Werbetext, Logo), ist 4911.10 (Werbedrucke und Werbeschriften) genauer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Poster

Dekorativer Poster, Kunstdruck oder Fotodruck ohne primären Werbecharakter

4911.91.00.90.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien — andere (Kunstdrucke, Wandbilder, Fotoposter)

Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial)

4911.10.90.00.0 0 %

Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material)

Ungefalzte Druckbogen ohne Text für gemeinsame Verlagsausgaben in mehreren EU-Ländern

4911.91.00.10.0 0 %

Ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen für gemeinschaftliche Verlagsausgaben

Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!

4911.99.00.00.0 0 %

Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum)

Plakat aus selbstklebender Kunststofffolie (Wandsticker, PVC-Banner) — anderes Kapitel!

3919.90.80.99.0 6,5 %

Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff — andere (Wandsticker, Folienplakate)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Poster (4911) ≠ Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material) (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial). Für Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Poster (4911) ≠ Ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen für gemeinschaftliche Verlagsausgaben (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Ungefalzte Druckbogen ohne Text für gemeinsame Verlagsausgaben in mehreren EU-Ländern. Für Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Poster (4911) ≠ Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum) (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!. Für Poster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kann ein Poster auch aus anderen Materialien bestehen, die zu einer anderen Einreihung führen:

Poster dient überwiegend Werbezwecken (Firmenlogo, Produktwerbung, Messematerial)

4911.10.90.00.0 0 %

Werbedrucke und Werbeschriften — andere (Werbeplakate, Messedrucke, POS-Material)

Poster fest auf Trägermaterial (MDF, Acryl, Kunststoff) montiert — anderes Kapitel gilt!

4911.99.00.00.0 0 %

Andere Drucke — andere (z.B. Poster auf Trägerplatte aus Holz oder Schaum)

Plakat aus selbstklebender Kunststofffolie (Wandsticker, PVC-Banner) — anderes Kapitel!

3919.90.80.99.0 6,5 %

Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff — andere (Wandsticker, Folienplakate)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Poster ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Poster (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9294/23-14911.91.00.90.0
Werbeplakat aus Papier, ca. 80x60 cm, einseitig mit Text, Logo und Produktabbildungen bedruckt
DEBTI47446/23-14911.91.00.90.0
Poster (23x21 cm) aus Pappe, mit Zeichentrickmotiv bedruckt, als Teil eines Sets mit Aufklebern
DEBTI47455/23-14911.91.00.90.0
Poster (23x21 cm) aus Pappe, mit Zeichentrickmotiv, Teil eines Sets
DEBTI47449/23-14911.91.00.90.0
Poster (23x21 cm) aus Pappe, mit Zeichentrickmotiv, Teil eines Sets
DEBTI54148/23-14911.91.00.90.0
Poster (23x21 cm) aus Pappe, mit Zeichentrickmotiv, Teil eines Sets
DEK/174/06-14911.91.00.90.0
Kunstdruck auf Papier, auf MDF-Platte kaschiert, mit Aufhängung – wesentlicher Charakter durch Bilddruck
DEBTI5172/24-14911.91.00.90.0
Poster-Zuschnitt (ca. 9,6x7,2 cm) mit Zeichentrickmotiv, Teil einer Zusammenstellung
DEK/14636/09-14911.91.00.90.0
Werbedruck auf Kunststoffplatte mit Papier kaschiert, für Ausstellungsfenster
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr von Postern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Poster

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Zollrechner für Poster

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Poster aus einem Drittland. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr von Postern

Ausfuhrbeschränkungen für Poster

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Poster und Kunstdrucke ab einem bestimmten Alter oder Wert (Antiquitäten, historische Drucke) benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.

Beschränkung bei der Ausfuhr

Für bestimmte Druckerzeugnisse gelten spezifische Ausfuhrbeschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Poster

Welche Zolltarifnummer hat ein Poster?

Die Zolltarifnummer für ein Poster lautet 4911.91.00.90.0. Diese Nummer erfasst Bilddrucke, Kunstdrucke und Fotografien aus Papier oder Pappe. Für Poster mit überwiegendem Werbecharakter kommt die Alternative 4911.10.90.00.0 (Werbedrucke) in Betracht.

Welchen HS-Code hat ein Poster?

Der HS-Code (6-stellig) für ein Poster ist 491191. Er steht für Bilder, Bilddrucke und Fotografien im Kapitel 49 des Harmonisierten Systems. Die darauf aufbauende 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 49119100.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Poster?

Der Drittlandszollsatz für Poster der Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 beträgt 0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) fällt mit 19 % an. Aus vielen Ländern wie der Schweiz, Großbritannien oder Südkorea gelten aufgrund von Freihandelsabkommen ebenfalls 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich ein Poster zolltechnisch von einem Werbedruck?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach dem überwiegenden Charakter (AV 3a). Ein Poster mit dekorativem Bildmotiv (Kunstdruck, Illustration) ist ein Bilddruck der Position 4911. Ein Werbedruck mit dominantem Text, Logo oder Produktabbildung fällt als Alternative unter 4911.10.90.00.0.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für mein Poster verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Abgabenberechnung, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Zollverwaltung beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Poster?

Für Poster der Position 4911 wurden im TARIC Einfuhrkontrollen von Quecksilber (Code 748) geprüft und festgestellt, dass diese für Papierposter nicht einschlägig sind. Bei Ausfuhren sind möglicherweise Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgüter (Code 735) zu beachten, insbesondere bei antiquarischen Kunstdrucken.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Poster?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Poster ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 491191, der 8-stelligen KN 49119100 und dem 10-stelligen TARIC 4911910090 sowie einer nationalen Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Poster?

Änderungen der Zolltarifnummer erfolgen im Rhythmus der HS-Revision (alle 5 Jahre) und bei Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (jährlich). Die aktuelle Nummer 4911.91.00.90.0 gilt bis auf Weiteres. Aktuelle Änderungen sind im TARIS-System einsehbar.

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