Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Betonmischer ist in der nachfolgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC eingebettet.
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8474 - Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
- Unterposition: 8474 31 - Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten
Zolltarifnummer: 8474 3100 00 0 - Beton- und Mörtelmischmaschinen
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 gilt für stationäre und transportable Betonmischer als Maschine. Für Betonmischwagen auf Lkw-Fahrgestell (Kraftfahrzeug) ist die Nummer 8705.40.00.00.0 maßgeblich. Prüfen Sie die konkrete Beschaffenheit Ihrer Ware mithilfe des Klassifizierungstools
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Betonmischer
Der HS-Code für Betonmischer lautet 8474.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8474.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8474.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8474.31.00.00.0.
Einreihung von Betonmischer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 8474 unterliegt keiner besonderen Ausfuhrgenehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht. Eine abschließende Prüfung der Güterliste (Anhang AL der AWV) und der Dual-Use-Verordnung (EG 2021/821) ist dennoch empfohlen.
Ein konkretes Ausfuhrverbot für Betonmischer ist auf Ebene der Unterposition 8474 31 derzeit nicht notifiziert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Betonmischer
Alternative Einreihung
Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)
Alternative Einreihung
Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen
Alternative Einreihung
andere Maschinen zum Mischen oder Kneten
Alternative Einreihung
Teile für Maschinen des Kapitels 8474
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Betonmischer (8474) ≠ Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) (8705)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Betonmischer bleibt die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Betonmischer (8474) ≠ Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen (8474)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Betonmischer bleibt die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Betonmischer (8474) ≠ andere Maschinen zum Mischen oder Kneten (8474)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Betonmischer bleibt die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Positionen innerhalb Kapitel 84 kann in Einzelfällen auch ein anderes Kapitel in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)
Alternative Einreihung
Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen
Alternative Einreihung
andere Maschinen zum Mischen oder Kneten
Alternative Einreihung
Teile für Maschinen des Kapitels 8474
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Betonmischer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Betonmischer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Betonmischer
Mit unserem Zollrechner berechnen Sie Einfuhrabgaben auf Basis der Zolltarifnummer und des Warenwerts.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgende Waren sind Betonmischern zolltariflich benachbart und können als Vergleichsprodukte für die Einreihung herangezogen werden.
Klebemaschine
8465.94.00.00.0 · 2,7 %
Siegelmaschine
8422.30.00.00.0 · 1,7 %
Schutzelement
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Wandhalterung
8302.50.00.00.0 · 2,7 %
Hitzeband
7019.64.00.85.0 · 7 %
Spritzgusswerkzeug
8480.71.00.00.0 · 1,7 %
Kunststoff-Schlauch
3917.32.00.90.0 · 6,5 %
Presse
8462.62.90.00.0 · 1,7 %
Spritzgießmaschine
8477.10.00.00.0 · 1,7 %
