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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Betonmischer: 8474.31.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Betonmischers erfolgt unter der Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0. Betonmischer sind Maschinen zum Mischen von Zement, Sand, Kies und Wasser zu Beton und fallen als Beton- und Mörtelmischmaschinen in die Unterposition 8474 31.

Betonmischer Produktbild

Ein Betonmischer (auch Trommelmischer oder Zementmischer genannt) besteht aus einer rotierenden Mischtrommel mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, einem Rahmen oder Fahrgestell und einer Kippvorrichtung. Die Ware ist als Maschine zum Mischen fester mineralischer Stoffe einzuordnen und vom kraftfahrzeugbasierten Betonmischwagen (Kapitel 87) abzugrenzen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Betonmischer beschreiben, z. B. Zementmischer: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Betonmischer ist in der nachfolgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC eingebettet.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8474 - Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
  • Unterposition: 8474 31 - Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8474 3100 00 0 - Beton- und Mörtelmischmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 gilt für stationäre und transportable Betonmischer als Maschine. Für Betonmischwagen auf Lkw-Fahrgestell (Kraftfahrzeug) ist die Nummer 8705.40.00.00.0 maßgeblich. Prüfen Sie die konkrete Beschaffenheit Ihrer Ware mithilfe des Klassifizierungstools

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Betonmischer

Der HS-Code für Betonmischer lautet 8474.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8474.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8474.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8474.31.00.00.0.

Einreihung von Betonmischer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 8474 unterliegt keiner besonderen Ausfuhrgenehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht. Eine abschließende Prüfung der Güterliste (Anhang AL der AWV) und der Dual-Use-Verordnung (EG 2021/821) ist dennoch empfohlen.

Ein konkretes Ausfuhrverbot für Betonmischer ist auf Ebene der Unterposition 8474 31 derzeit nicht notifiziert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Betonmischer

Alternative Einreihung

8705.40.00.00.0 0 %

Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)

Alternative Einreihung

8474.32.00.00.0 0 %

Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen

Alternative Einreihung

8474.39.00.00.0 0 %

andere Maschinen zum Mischen oder Kneten

Alternative Einreihung

8474.90.90.00.0 0 %

Teile für Maschinen des Kapitels 8474

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Betonmischer (8474) ≠ Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) (8705)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Betonmischer bleibt die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Betonmischer (8474) ≠ Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen (8474)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Betonmischer bleibt die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Betonmischer (8474) ≠ andere Maschinen zum Mischen oder Kneten (8474)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Betonmischer bleibt die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Positionen innerhalb Kapitel 84 kann in Einzelfällen auch ein anderes Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

8705.40.00.00.0 0 %

Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)

Alternative Einreihung

8474.32.00.00.0 0 %

Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen

Alternative Einreihung

8474.39.00.00.0 0 %

andere Maschinen zum Mischen oder Kneten

Alternative Einreihung

8474.90.90.00.0 0 %

Teile für Maschinen des Kapitels 8474

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Betonmischer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Betonmischer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE1334/12-18474.31.00.00.0
Sattelauflieger mit Fahrmischer-Aufbau – Betonmischer auf Sattelauflieger
DE8559/11-18474.31.00.00.0
Sattelauflieger mit Fahrmischer-Aufbau – Betonmischer
DEBTI5618/25-18474.31.00.00.0
Mischpumpe zum Mischen und Pumpen von Werktrockenmörtel
DEBTI16035/20-18474.90.90.00.0
Ersatztrommel für Betonmischeraufbau
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Betonmischer

Mit unserem Zollrechner berechnen Sie Einfuhrabgaben auf Basis der Zolltarifnummer und des Warenwerts.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Betonmischer

Welche Zolltarifnummer hat ein Betonmischer?

Ein Betonmischer wird zolltariflich unter der Nummer 8474.31.00.00.0 als Beton- und Mörtelmischmaschine eingereiht. Diese Position umfasst Maschinen zum Mischen von Zement, Sand, Kies und Wasser zu Beton. Die Einreihung gilt für stationäre, transportable und als Anhänger ausgelegte Betonmischer mit Trommel, Motor und Fahrgestell.

Welchen HS-Code hat ein Betonmischer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Betonmischer lautet auf der 6-stelligen Ebene 847431. Diese Code-Ebene wird durch die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code 84743100) und den TARIC-Code (8474310000) zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Betonmischer?

Der Drittlandszollsatz für Betonmischer (Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0) beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus Drittländern ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten in der Regel die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich ein Betonmischer zolltechnisch?

Die Abgrenzung eines Betonmischers erfolgt vor allem zum Betonmischwagen der Position 8705, der ein Kraftfahrzeug mit dauerhaftem Fahrmischer-Aufbau ist. Eine Alternative stellt die Teileposition 8474 90 dar, die nur für einzelne Komponenten wie Ersatztrommeln gilt. Die korrekte Einreihung hängt von Bauform und Hauptfunktion ab.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Betonmischer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Bußgeldern oder Verzögerungen im Zollverfahren führen. Bei einer fehlerhaften Einreihung als Betonmischwagen (8705) statt als Betonmischer (8474) droht beispielsweise ein höherer Zollsatz und eine abweichende Maßnahmenprüfung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Betonmischer?

Für die Zolltarifnummer 8474.31.00.00.0 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Überwachungsmaßnahmen notifiziert. Die Einfuhr unterliegt dem allgemeinen Zollrecht; es besteht keine Pflicht zur Vorlage einer Genehmigung. Eine Prüfung der aktuellen TARIC-Maßnahmen zum Zeitpunkt der Einfuhr wird dennoch empfohlen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Betonmischer?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Betonmischer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8474.31.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (847431), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (84743100), dem 10-stelligen TARIC-Code (8474310000) und der elften Stelle (0) als nationale Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Betonmischer?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Aktualisierungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Für Betonmischer ist die Position 8474 und die Unterposition 8474 31 seit Jahren stabil. Dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC geprüft werden.

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