Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 ist wie folgt aufgebaut:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)7019
- Unterpositionmechanisch gebundene Flächenerzeugnisse701961
- Unterpositiongeschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert701964
- TARICandere7019640081
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hitzeband
Der HS-Code für Hitzeband lautet 7019.64 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.64.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.64.00.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.64.00.85.0.
Einreihung von Hitzeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Position 7019 und den Anmerkungen zu Kapitel 70. AV 6: Die Unterposition 7019 64 wird durch den Wortlaut der Unterposition bestimmt. Die vZTA-Entscheidungen DEBTI21205/24-1, DEBTI5994/22-1 und DEBTI5637/22-1 bestätigen die Anwendung auf glasfaserbasierte Hitzebänder.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hitzeband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen | 6806.10.00.00.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken | 6806.90.00.00.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungBänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten | 5806.32.10.00.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungSelbstklebende Bänder aus Kunststoffen | 3919 | 7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hitzeband (7019) ≠ Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (6806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hitzeband bleibt die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hitzeband (7019) ≠ Andere Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (6806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hitzeband bleibt die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hitzeband (7019) ≠ Bänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten (5806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hitzeband bleibt die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer möglicher Code aus einem anderen Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen | 6806.10.00.00.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken | 6806.90.00.00.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungBänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten | 5806.32.10.00.0 | 7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hitzeband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21205/24-1 | Glasfaser-Klebeband, Aluminium-laminiert, Acrylat-Kleber, als Hitzeschutz für Kabelbaumsätze im Motorraum | 7019.64.00.85.0 |
| DEBTI5994/22-1 | Glasfaser-Klebeband, Silikon-Kleber, PTFE-beschichtet, als Klebeband | 7019.64.00.85.0 |
| DEBTI5637/22-1 | Glasfaser-Klebeband, laminiert und bestrichen | 7019.64.00.85.0 |
| DEBTI22831/24-1 | PTFE-beschichtetes Glasfasergewebe als Antihaft-/Schutzunterlage | 7019.64.00.85.0 |
| DEBTI3351/23-1 | PTFE-imprägniertes Glasfasergewebe mit Klebeschicht, Breite >20cm | 7019.64.00.85.0 |
| DEBTI3355/23-1 | PTFE-imprägniertes Glasfasergewebe mit Klebeschicht, Breite ≤20cm | 7019.64.00.85.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Besondere Maßeinheit Einfuhr | Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Hitzeband
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Hitzeband mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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