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WerkzeugmaschinenKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hitzeband: 7019.64.00.85.0

Die zolltarifliche Einreihung von Hitzebändern richtet sich nach dem charakterbestimmenden Material. Glasfaserbasierte Hitzebänder werden als Waren aus Glasfasern unter der Position 7019 eingereiht, da das Glasfasergewebe den wesentlichen Charakter bestimmt.

Hitzeband Produktbild

Für Hitzebänder sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hitzeband, Hitzeschutzband, Auspuffband oder Zolltarifnummer eingeben...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 ist wie folgt aufgebaut:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7019 - Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z.|B. Garne, Gewebe)
  • Unterposition: 7019 61 - mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse
  • Unterposition: 7019 64 - geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7019 6400 81 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7019 6400 85 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hitzeband

Der HS-Code für Hitzeband lautet 7019.64 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.64.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.64.00.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.64.00.85.0.

Einreihung von Hitzeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Position 7019 und den Anmerkungen zu Kapitel 70. AV 6: Die Unterposition 7019 64 wird durch den Wortlaut der Unterposition bestimmt. Die vZTA-Entscheidungen DEBTI21205/24-1, DEBTI5994/22-1 und DEBTI5637/22-1 bestätigen die Anwendung auf glasfaserbasierte Hitzebänder.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hitzeband

Alternative Einreihung

6806.10.00.00.0 7,0 %

Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen

Alternative Einreihung

6806.90.00.00.0 7,0 %

Andere Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken

Alternative Einreihung

5806.32.10.00.0 7,0 %

Bänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten

Alternative Einreihung

3919 7,0 %

Selbstklebende Bänder aus Kunststoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hitzeband (7019) ≠ Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (6806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hitzeband bleibt die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hitzeband (7019) ≠ Andere Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (6806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hitzeband bleibt die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hitzeband (7019) ≠ Bänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten (5806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hitzeband bleibt die Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein weiterer möglicher Code aus einem anderen Kapitel:

Alternative Einreihung

6806.10.00.00.0 7,0 %

Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen

Alternative Einreihung

6806.90.00.00.0 7,0 %

Andere Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken

Alternative Einreihung

5806.32.10.00.0 7,0 %

Bänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hitzeband ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hitzeband (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI21205/24-17019.64.00.85.0
Glasfaser-Klebeband, Aluminium-laminiert, Acrylat-Kleber, als Hitzeschutz für Kabelbaumsätze im Motorraum
DEBTI5994/22-17019.64.00.85.0
Glasfaser-Klebeband, Silikon-Kleber, PTFE-beschichtet, als Klebeband
DEBTI5637/22-17019.64.00.85.0
Glasfaser-Klebeband, laminiert und bestrichen
DEBTI22831/24-17019.64.00.85.0
PTFE-beschichtetes Glasfasergewebe als Antihaft-/Schutzunterlage
DEBTI3351/23-17019.64.00.85.0
PTFE-imprägniertes Glasfasergewebe mit Klebeschicht, Breite >20cm
DEBTI3355/23-17019.64.00.85.0
PTFE-imprägniertes Glasfasergewebe mit Klebeschicht, Breite ≤20cm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,0 %

Drittlandszoll

USA7,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Hitzeband

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Hitzeband mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hitzebänder

Welche Zolltarifnummer hat Hitzeband?

Die zolltarifliche Einreihung von Hitzebändern aus Glasfasergewebe erfolgt unter der Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0. Diese Nummer gilt für geschlossene Gewebe in Leinwandbindung aus Garnen, die bestrichen oder laminiert sind. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Kommission bestätigt, darunter DEBTI21205/24-1 und DEBTI5994/22-1.

Welchen HS-Code hat Hitzeband?

Der HS-Code für Hitzeband aus Glasfasergewebe lautet 7019.64. Er umfasst mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, genauer geschlossene Gewebe in Leinwandbindung aus Garnen, die bestrichen oder laminiert sind. Der HS-Code ist die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hitzeband?

Der Drittlandszollsatz für Hitzeband der Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 beträgt 7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Hitzeband zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Hitzeband erfolgt primär nach dem charakterbestimmenden Material. Glasfaserbasierte Bänder fallen unter Kapitel 70 (Position 7019), während Bänder aus mineralischer Wolle (z.B. Keramikfaser) unter Position 6806 einreihen. Eine Alternative sind Kunststoffbänder der Position 3919, wenn Kunststoff den wesentlichen Charakter bestimmt. Die vZTA-Entscheidungen bestätigen die Abgrenzung zugunsten von Kapitel 70 bei Glasfasergewebe.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hitzeband verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Zollabfertigung zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt. Nutzen Sie daher unseren Klassifizierungsassistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hitzeband?

Für Hitzeband der Zolltarifnummer 7019.64.00.85.0 gelten keine Antidumpingzölle oder mengenmäßigen Beschränkungen. Es besteht jedoch eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung). Zudem ist bei der Einfuhr die Angabe der besonderen Maßeinheit Quadratmeter (m²) erforderlich. Für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein, wenn das Hitzeband für militärische Zwecke geeignet ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hitzeband?

Die vollständige Zolltarifnummer für Hitzeband ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.64.00.85.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (7019.64), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (7019.64.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7019.64.00.85) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hitzeband?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Hitzeband ist die Position 7019 seit Jahren stabil, jedoch können sich TARIC-Codes oder Zollsätze ändern. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC der EU-Kommission zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen, die für drei Jahre bindend ist.

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