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Bau & InstallationKapitel 27Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bitumen-60/70: 2713.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bitumen-60/70 (2713.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bitumen-60/70 unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bitumen-60/70 Produktbild

Bitumen-60/70 ist ein standardisiertes Straßenbaubitumen (EN 12591), das bei Raumtemperatur als schwarzbrauner Feststoff vorliegt und in der Heißverarbeitung aufgeschmolzen wird. Die Hauptverwendung liegt in der Herstellung von Asphaltmischgut im Straßenbau. Je nach Zusammensetzung und Verwendungszweck können auch andere Zolltarifnummern in Betracht kommen – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bitumen-60/70 beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2713.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingegliedert:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 27 - MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  • Position: 2713 - Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2713 2000 00 0 - Bitumen aus Erdöl

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der typischen Beschaffenheit von Bitumen-60/70 als reines Destillationsbitumen. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. polymermodifiziert, emulgiert oder mit Zuschlägen) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie zur sicheren Klassifizierung unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bitumen-60/70

Der HS-Code für Bitumen-60/70 lautet 2713.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2713.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2713.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2713.20.00.00.0.

Einreihung von Bitumen-60/70 nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bitumen-60/70 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 2713 erfasst Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände. Die Unterposition 2713.20 ist als „Bitumen aus Erdöl“ wortlautgetreu. AV 6 stellt sicher, dass auf der Ebene der Unterpositionen die gleichen Regeln gelten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bitumen-60/70

Alternative Einreihung

2715.00.00.00.0 0 %

Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)

Alternative Einreihung

2713.11.00.00.0 0 %

Petrolkoks

Alternative Einreihung

2714.11.00.00.0 0 %

Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bitumen-60/70 (2713) ≠ Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) (2715)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitumen-60/70 bleibt die Zolltarifnummer 2713.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bitumen-60/70 (2713) ≠ Petrolkoks (2713)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitumen-60/70 bleibt die Zolltarifnummer 2713.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bitumen-60/70 (2713) ≠ Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande (2714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bitumen-60/70 bleibt die Zolltarifnummer 2713.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Positionen oder Kapitel sind denkbar, wenn die Ware eine abweichende Beschaffenheit aufweist:

Alternative Einreihung

2715.00.00.00.0 0 %

Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)

Alternative Einreihung

2713.11.00.00.0 0 %

Petrolkoks

Alternative Einreihung

2714.11.00.00.0 0 %

Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bitumen-60/70 ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bitumen-60/70 (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11288/12-12713.20.00.00.0
Verarbeitungshilfsmittel für Kautschukblends; Bitumen aus Erdöl – als Homogenisierungsmittel in Kautschukblends
DEBTI5018/23-12713.20.00.00.0
Polymermodifiziertes Bitumen; Bituminöse Mischung auf Basis von Bitumen aus Erdöl mit Polymernetzwerk
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Bitumen-60/70

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Bitumen-60/70 mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bitumen-60/70

Welche Zolltarifnummer hat Bitumen-60/70?

Bitumen-60/70 wird unter der Zolltarifnummer 2713.20.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Bitumen aus Erdöl, das als Destillationsrückstand bei der Erdölverarbeitung anfällt. Die Einreihung gilt für reines Straßenbaubitumen ohne Zusätze wie Polymere oder Lösungsmittel.

Welchen HS-Code hat Bitumen-60/70?

Der HS-Code (6-stellig) für Bitumen-60/70 lautet 271320. Er ist international harmonisiert und gilt für Bitumen aus Erdöl. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code 27132000) und den TARIC-Code (2713200000) ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bitumen-60/70?

Der Drittlandszollsatz für Bitumen-60/70 unter der Zolltarifnummer 2713.20.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Allerdings können andere Abgaben wie die Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland 19 %) anfallen.

Wie unterscheidet sich Bitumen-60/70 zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Bitumen-60/70 erfolgt vor allem zu bituminösen Mischungen der Position 2715. Während reines Destillationsbitumen unter 2713.20 fällt, werden polymermodifizierte Bitumen oder Bitumenemulsionen als Mischungen eingereiht. Eine Alternative ist die Position 2714 für Naturbitumen, das jedoch nicht durch Destillation gewonnen wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bitumen-60/70 verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Einfuhrkontrollen wie REACH oder Abfallkontrollen nicht korrekt angewendet werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bitumen-60/70?

Ja, für Bitumen-60/70 gelten Einfuhrkontrollen nach REACH (Chemikalienrecht) und eine Einfuhrkontrolle für Abfälle. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden. Die Ausfuhr unterliegt ebenfalls einer Abfallkontrollmaßnahme.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bitumen-60/70?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Bitumen-60/70 lautet 2713.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (271320), dem 8-stelligen KN-Code (27132000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2713200000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bitumen-60/70?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Bitumen-60/70 ist die Position 2713.20 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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