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VerpackungsmaterialKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Blisterkarte: 4911.99.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Blisterkarte (4911.99.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Blisterkarte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Blisterkarte Produktbild

Für Blisterkarten sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Blisterkarte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Blisterkarte setzt voraus, dass die Aufdrucke (Firmenlogo, Barcode, Artikelbezeichnung, Gebrauchshinweise) nicht nebensächlich sind und die Karte als Erzeugnis des grafischen Gewerbes charakterisieren. Bei unbedruckten oder nur minimal bedruckten Trägerkarten ohne Informationsgehalt kann eine Einreihung in Position 4819 (Verpackungsmittel aus Papier/Pappe) in Betracht kommen. Prüfen Sie Ihre konkrete Ware mit unserem

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blisterkarte

Der HS-Code für Blisterkarte lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.

Einreihung von Blisterkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Eine Blisterkarte ist ein flacher, rechteckiger Zuschnitt aus Karton oder Pappe, der typischerweise eine Eurolochung als Aufhängevorrichtung sowie Perforationen oder Ausstanzungen aufweist und auf einer Seite oder beidseitig mit Produktinformationen, Firmenlogo, Barcode und Gebrauchshinweisen bedruckt ist. Sie dient als Träger für eine Blisterverpackung aus Kunststoff.

Charakterbestimmend sind die Aufdrucke: Da sie nicht nur nebensächlicher Art sind, sondern der Information und Präsentation des Produkts dienen, wird die Blisterkarte als Erzeugnis des grafischen Gewerbes nach Kapitel 49, Position 4911 („Andere Drucke“) eingereiht. Dies wird durch die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) DE9523/15-1 und DE905/16-1 der Generalzolldirektion bestätigt. Eine Einreihung als reines Verpackungsmittel nach Position 4819 kommt daher nicht in Betracht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blisterkarte

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4819.50.00.00.0 0 %

Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.90.00.00.0 0 %

Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Blisterkarte (4911) ≠ Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blisterkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blisterkarte (4911) ≠ Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Blisterkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blisterkarte (4911) ≠ Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Blisterkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte die Ware sich als reines Verpackungsmittel ohne nennenswerten Informationsdruck darstellen, kommt eine abweichende Einreihung in Betracht:

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4819.50.00.00.0 0 %

Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.90.00.00.0 0 %

Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blisterkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Blisterkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9523/15-14911.99.00.00.0
Rechteckiger Zuschnitt aus Pappe (23,0 x 6,7 cm) mit Eurolochung, Perforierung, beidseitigen Aufdrucken (Firmenlogo, Barcode) für Blisterverpackung von Kugelschreibern. Eingereiht als „andere Drucke“ 4911 99 00 00.
DE905/16-14911.99.00.00.0
Rechteckiger Zuschnitt aus Kartonpapier mit Ausstanzung und einseitigen Aufdrucken (Artikelbezeichnung, Barcode). Eingereiht als „andere Drucke“ 4911 99 00 00.
DE14200/14-14819.50.00.00.0
Gefalzter Zuschnitt aus Kartonpapier mit Kunststofffolie für Smartcard-Hülle. Anders als Blisterkarte wegen fehlender Aufhängevorrichtung und Faltkonstruktion als Verpackungsmittel 4819 50 00 00 eingereiht (Abgrenzungsfall).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Blisterkarten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Blisterkarte basierend auf Zollwert, Ursprungsland und der korrekten Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 (Drittlandszollsatz 0 %) sowie der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Blisterkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Blisterkarte?

Eine Blisterkarte mit produktbezogenen Aufdrucken (Firmenlogo, Barcode, Artikelbezeichnung, Gebrauchshinweise) wird unter der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer fällt in Kapitel 49 (Erzeugnisse des grafischen Gewerbes). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat eine Blisterkarte?

Der HS-Code (6-stellig) für eine bedruckte Blisterkarte lautet 4911.99. Er steht für „Andere Drucke – andere“. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 4911.99.00, der TARIC-Code auf 4911.99.00.00 und die vollständige deutsche Zolltarifnummer auf 4911.99.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Blisterkarte?

Der Drittlandszollsatz (Normalzoll) für die Einfuhr einer Blisterkarte aus einem Nicht-EU-Land beträgt 0 %. Es fallen keine Zollgebühren an. Allerdings ist zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert zu entrichten, sofern keine Steuerbefreiung vorliegt.

Wie unterscheidet sich eine Blisterkarte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Blisterkarte zu Alternativen ist wie folgt: Gegenüber einer Blisterhaube aus Kunststoff (Alternative 3923) ist die Trägerkarte aus bedruckter Pappe abzugrenzen; gegenüber einer Faltschachtel (Alternative 4819) bleibt sie flach und besitzt keine dreidimensionale Verpackungsform. Bei einer Blisterkarte ohne nennenswerten Informationsdruck kommt eine Einreihung als Verpackungsmittel in Position 4819 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Blisterkarte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Steuernachforderungen, Verzugszinsen und Bußgelder. Zudem kann eine falsche Deklaration zu Verzögerungen in der Zollabwicklung führen. Im schlimmsten Fall wird eine Steuerhinterziehung angenommen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit. Nutzen Sie dahe unser Klassifizierungstool zur korrekten Ermittlung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Blisterkarten?

Für die Einfuhr von Blisterkarten unter der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachungsmaßnahme 714). Ausfuhrseitig können Beschränkungen für Kulturgüter und Dual-Use-Güter relevant sein, die für Standard-Blisterkarten in der Regel nicht einschlägig sind. Eine Einfuhrgenehmigung ist nicht erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Blisterkarte?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Blisterkarte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (4911.99), der 8-stelligen KN (4911.99.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4911.99.00.00) sowie einer nationalen Unterteilung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Blisterkarten?

Zolltarifnummern unterliegen einem jährlichen Änderungsprozess durch die EU-Kommission (TARIC-Änderungen). Für bedruckte Blisterkarten ist die Klassifizierung unter 4911.99.00.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollte regelmäßig die aktuelle Fassung geprüft werden, insbesondere bei saisonalen Warenänderungen.

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