Zum Hauptinhalt springen
Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Blumentopf: 6914.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Blumentopf (6914.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Blumentopf unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Blumentopf Produktbild

Für Blumentopf sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der folgende hierarchische Pfad zeigt alle zolltariflichen Ebenen von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für den keramischen Blumentopf.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6914 - Andere keramische Waren
  • Unterposition: 6914 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6914 9000 20 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für keramische Blumentöpfe mit Loch im Boden. Abweichende Materialien oder Konstruktionen (z. B. ohne Loch, andere Beschichtung) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den , um die korrekte Position für Ihr konkretes Produkt zu ermitteln.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blumentopf

Der HS-Code für Blumentopf lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.

Einreihung von Blumentopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die zolltarifliche Einreihung eines keramischen Blumentopfs folgt der AV 1 (Allgemeine Vorschrift 1). Die Position 6914 ist der Auffangcode für alle keramischen Waren, die nicht in den vorhergehenden Positionen 6911–6913 erfasst werden. Maßgeblich ist der Wortenlaut der Position sowie der AV 3a für die Materialbestimmung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blumentopf

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen (Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff) – Drittlandszollsatz 6,5 %3926.90.97.90.0 3,0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere Waren aus Kunststoffen, andere – Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff3926.90.97.90.0 3,0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStatuetten und andere keramische Ziergegenstände – Pflanztopf ohne Loch (Deko-Übertopf)6913.90.93.90.0 3,0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStatuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen3926.40.00.00.0 3,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Blumentopf (6914) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff) – Drittlandszollsatz 6,5 % (3926)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Blumentopf (6914) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen, andere – Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff (3926)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Blumentopf (6914) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände – Pflanztopf ohne Loch (Deko-Übertopf) (6913)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Blumentöpfe aus anderen Materialien (Metall, Holz, Beton) kommen auch Positionen außerhalb von Kapitel 69 in Betracht.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen (Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff) – Drittlandszollsatz 6,5 %3926.90.97.90.0 3,0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere Waren aus Kunststoffen, andere – Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff3926.90.97.90.0 3,0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStatuetten und andere keramische Ziergegenstände – Pflanztopf ohne Loch (Deko-Übertopf)6913.90.93.90.0 3,0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStatuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen3926.40.00.00.0 3,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blumentopf ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Blumentopf (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI36108/24-1Runde, außen glasierte Blumentöpfe mit Loch im Boden, aus feinen Erden6914.90.00.90.0
DEBTI36107/24-1Runde, außen glasierte Blumentöpfe mit Loch im Boden, aus feinen Erden6914.90.00.90.0
DE21744/13-1Pflanztopf, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DEBTI9541/21-1Konischer Blumentopf aus Keramik/Steinzeug, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DE21742/13-1Pflanztopf, glasiert, aus gewöhnlichem Ton, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DE21743/13-1Pflanztopf 'Pflanzkorb', unglasiert, aus gewöhnlichem Ton, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DE12603/15-1Konischer Blumentopf, glasiert, aus Steinzeug, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DEBTI46902/22-1Übertopf mit Teller, keramisch, aus feinen Erden, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DEBTI46983/21-1Pflanzgefäß Lotus Topf, aus feinen Erden, mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
DEBTI7183/18-1Keramischer Pflanztopf OHNE Loch – als Ziergegenstand (Abgrenzungsfall)6913.90.93.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,0 %Drittlandszoll
USA3,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen

Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Blumentopf

Berechnen Sie die Zollkosten und Einfuhrabgaben für Ihren Blumentopf mit unserem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein, um den effektiven Zollsatz zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen und -beschränkungen

Ausfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Blumentöpfe

Welche Zolltarifnummer hat ein Blumentopf?

Die Zolltarifnummer für den klassischen keramischen Blumentopf mit Loch im Boden lautet 6914.90.00.90.0. Diese Nummer gilt für Töpfe aus Ton, Steinzeug oder feinen Erden, die als Pflanzbehältnisse genutzt werden. Bei Kunststofftöpfen lautet die Nummer 3926.90.97.90.0. Ausschlaggebend ist immer das Material und die Konstruktion mit oder ohne Bodenloch.

Welchen HS-Code hat ein Blumentopf?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für keramische Blumentöpfe lautet 691490. Diese sechsstellige Nummer ist weltweit gültig und bildet die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Der HS-Code 691490 fasst alle anderen keramischen Waren zusammen, die nicht in spezifischeren Positionen wie Geschirr oder Ziergegenstände fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Blumentöpfe?

Der Drittlandszollsatz für keramische Blumentöpfe der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 beträgt 3,0 %. Für Blumentöpfe aus Kunststoff der Nummer 3926.90.97.90.0 liegt der Satz bei 6,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Blumentopf zolltechnisch von einem Zierübertopf?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt über das Merkmal des Gebrauchswerts. Ein keramischer Blumentopf mit Loch im Boden dient der Aufnahme von Pflanzen und Erde – er ist eine Gebrauchsware der Position 6914. Ein Zierübertopf ohne Loch hat dagegen ausschließlich dekorative Funktion und wird als Ziergegenstand der Position 6913 (Code 6913.90.93.90.0) eingereiht. Diese Abgrenzung ist durch die vZTA DEBTI7183/18-1 gefestigt. Als Alternative für Kunststofftöpfe kommt die Position 3926 in Betracht.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Blumentopf verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrabgaben führen. Im Rahmen einer Zollprüfung oder Betriebsprüfung drohen Nacherhebungen zuzüglich Verzugszinsen. Zudem kann die fahrlässige oder vorsätzliche Falschdeklaration als Ordnungswidrigkeit oder Steuerstraftat geahndet werden. Die vZTA-Datenbank bietet hier Orientierung für eine rechtssichere Einreihung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Blumentöpfe?

Für keramische Blumentöpfe mit der Nummer 6914.90.00.90.0 bestehen im TARIC Einfuhrkontrollen für Waren, die aus Katzen- und Hundefellen bestehen (Maßnahme 745) sowie eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahme 755). Für den Export sind eine Beschränkung (467), Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (735), Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (740), Ausfuhrgenehmigung (473), Dual-use-Genehmigung (478) und Ausfuhrkontrolle von Abfällen (751) vermerkt. Diese Maßnahmen sind für einen gewöhnlichen Keramikblumentopf in der Regel nicht relevant, bestehen aber auf Codeebene.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Blumentöpfe?

Die vollständige Zolltarifnummer für keramische Blumentöpfe hat 11 Stellen und lautet 6914.90.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 691490, der 8-stelligen KN-Code 69149000, dem 10-stelligen TARIC-Code 6914900090 und der abschließenden 11. Stelle, die in diesem Fall 0 ist. Damit ist die 11-stellige Zolltarifnummer für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Blumentöpfe?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch den EU-Zolltarif (TARIC) aktualisiert. Grundlegende Änderungen der Position 6914 sind selten, da es sich um einen stabilen Auffangcode handelt. Dennoch sollten Importeure und Exporteure zu Beginn jedes Jahres die aktuelle Fassung des TARIC für die jeweilige Unterposition prüfen. Die HS-Code-Ebene 691490 bleibt dagegen über Jahre konstant.

Lassen Sie Ihre Blumentöpfe in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifikator – geben Sie einfach Material und Eigenschaften Ihres Blumentopfs an und erhalten Sie sofort die korrekte Zolltarifnummer.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer