Hierarchie der Zolltarifnummer
Der folgende hierarchische Pfad zeigt alle zolltariflichen Ebenen von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für den keramischen Blumentopf.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6914 - Andere keramische Waren
- Unterposition: 6914 90 - andere
TARIC: 6914 9000 20 - andere
Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für keramische Blumentöpfe mit Loch im Boden. Abweichende Materialien oder Konstruktionen (z. B. ohne Loch, andere Beschichtung) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den , um die korrekte Position für Ihr konkretes Produkt zu ermitteln.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blumentopf
Der HS-Code für Blumentopf lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.
Einreihung von Blumentopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung eines keramischen Blumentopfs folgt der AV 1 (Allgemeine Vorschrift 1). Die Position 6914 ist der Auffangcode für alle keramischen Waren, die nicht in den vorhergehenden Positionen 6911–6913 erfasst werden. Maßgeblich ist der Wortenlaut der Position sowie der AV 3a für die Materialbestimmung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blumentopf
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen (Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff) – Drittlandszollsatz 6,5 %
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Andere Waren aus Kunststoffen, andere – Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände – Pflanztopf ohne Loch (Deko-Übertopf)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Blumentopf (6914) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff) – Drittlandszollsatz 6,5 % (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Blumentopf (6914) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen, andere – Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Blumentopf (6914) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände – Pflanztopf ohne Loch (Deko-Übertopf) (6913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Blumentöpfe aus anderen Materialien (Metall, Holz, Beton) kommen auch Positionen außerhalb von Kapitel 69 in Betracht.
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen (Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff) – Drittlandszollsatz 6,5 %
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Andere Waren aus Kunststoffen, andere – Blumentopf/Übertopf aus Kunststoff
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände – Pflanztopf ohne Loch (Deko-Übertopf)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blumentopf ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Blumentopf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Blumentopf
Berechnen Sie die Zollkosten und Einfuhrabgaben für Ihren Blumentopf mit unserem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein, um den effektiven Zollsatz zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Hier finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Haushalt & Küche mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Besteck
8215.20.10.00.0 · 8,5 %
Schere
8213.0000.00.0 · 4,2 %
Zigaretten-Filter
4823.90.85.80.0 · 0 %
Schnellkochtopf
7323.93.00.90.0 · 3,2 %
Kunststoff-Bilderrahmen
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Messerhalter
4419.19.00.00.0 · 0 %
Gemälde
9701.91.00.00.0 · 0 %
Lufterfrischer
3307.49.00.90.0 · 6,5 %
Geschirrspüler
8422.11.00.00.0 · 2,7 %
