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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bohrausrüstung: 8459.29.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Bohrausrüstung richtet sich nach der Bauart, dem Verwendungszweck und der Art der Bestückung. Als spanabhebende Werkzeugmaschine zum Bohren von Metallen fällt die Standbohrmaschine unter die Position 8459.

Handgeführte Bohrmaschinen, Bohrwerkzeuge und Bohranlagen für Stein werden dagegen anderen Positionen zugewiesen. Eine korrekte Einreihung erfordert daher die genaue Kenntnis der technischen Ausführung.

Bohrausrüstung Produktbild

Neben der Hauptposition 8459 kommen für bestimmte Bohrausrüstungen auch andere Zolltarifnummern in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bohrausrüstung beschreiben, z. B. Bohr-ausrüstung: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Bohrausrüstung leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8459 - Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458
  • Unterposition: 8459 21 - andere Bohrmaschinen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8459 2900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Bohrausrüstung ist ein Sammelbegriff. Die Zolltarifnummer hängt von der konkreten Bauform ab. Handgeführte Bohrmaschinen (elektrisch oder pneumatisch) und Bohrer als Einzelwerkzeuge fallen nicht in Position 8459. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bohrausrüstung

Der HS-Code für Bohrausrüstung lautet 8459.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8459.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8459.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8459.29.00.00.0.

Einreihung von Bohrausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die AV (Allgemeine Vorschriften) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind die rechtliche Grundlage für die Einreihung. Für Bohrausrüstung gelten insbesondere:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bohrausrüstung

Alternative Einreihung

8459.21.00.00.0 2,7 %

andere Bohrmaschinen, numerisch gesteuert (CNC-Bohrmaschinen)

Alternative Einreihung

8207.50.90.00.0 2,7 %

andere auswechselbare Bohrwerkzeuge

Alternative Einreihung

8207.50.60.00.0 2,7 %

Bohrwerkzeuge für die Metallbearbeitung, aus Schnellarbeitsstahl

Alternative Einreihung

8207.50.30.00.0 2,7 %

Mauerbohrer

Alternative Einreihung

8207.50.10.00.0 2,7 %

Bohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus Diamant

Alternative Einreihung

8464.90.00.00.0 2,7 %

Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren (Bohranlagen)

Alternative Einreihung

8467.11.10.00.0 2,7 %

pneumatische rotierende Werkzeuge (Druckluft-Bohrmaschinen)

Alternative Einreihung

8467.11.90.00.0 2,7 %

andere pneumatische Werkzeuge

Alternative Einreihung

8467.21.00.00.0 2,7 %

elektrische Handbohrmaschinen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bohrausrüstung (8459) ≠ andere Bohrmaschinen, numerisch gesteuert (CNC-Bohrmaschinen) (8459)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bohrausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8459.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bohrausrüstung (8459) ≠ andere auswechselbare Bohrwerkzeuge (8207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bohrausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8459.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bohrausrüstung (8459) ≠ Bohrwerkzeuge für die Metallbearbeitung, aus Schnellarbeitsstahl (8207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bohrausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8459.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn die Bohrausrüstung nicht der spanabhebenden Metallbearbeitung dient, kommen auch Kapitel außerhalb der Werkzeugmaschinen in Betracht:

Alternative Einreihung

8459.21.00.00.0 2,7 %

andere Bohrmaschinen, numerisch gesteuert (CNC-Bohrmaschinen)

Alternative Einreihung

8207.50.90.00.0 2,7 %

andere auswechselbare Bohrwerkzeuge

Alternative Einreihung

8207.50.60.00.0 2,7 %

Bohrwerkzeuge für die Metallbearbeitung, aus Schnellarbeitsstahl

Alternative Einreihung

8207.50.30.00.0 2,7 %

Mauerbohrer

Alternative Einreihung

8207.50.10.00.0 2,7 %

Bohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus Diamant

Alternative Einreihung

8464.90.00.00.0 2,7 %

Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren (Bohranlagen)

Alternative Einreihung

8467.11.10.00.0 2,7 %

pneumatische rotierende Werkzeuge (Druckluft-Bohrmaschinen)

Alternative Einreihung

8467.11.90.00.0 2,7 %

andere pneumatische Werkzeuge

Alternative Einreihung

8467.21.00.00.0 2,7 %

elektrische Handbohrmaschinen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bohrausrüstung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bohrausrüstung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI29344/19-18459.70.00.00.0
Bohrmaschine für Metallbearbeitung, eingeordnet als Außen- oder Innengewindeschneidmaschine
DEBTI2866/23-18464.90.00.00.0
Bohranlage für Naturstein- und Keramikplatten
DEBTI8958/20-18464.90.00.00.0
Bohranlage für Naturstein- und Keramikplatten
DEM/5109/05-18467.11.10.00.0
pneumatische Bohrvorschubeinheit für Metallbearbeitung
DEBTI8569/23-18467.11.90.00.0
Druckluft-Bohrmaschine
DEBTI18655/25-18207.50.60.00.0
Stufenbohrer aus Schnellarbeitsstahl für die Metallbearbeitung
DEBTI18836/25-18207.50.30.00.0
Bohrkrone mit Cermets, Mauerbohrer
DEBTI5567/24-18460.39.00.00.0
Bohrerschleifgerät
DE18216/14-18207.50.90.00.0
Universalwerkzeugset mit Bohrern
DE25873/16-18207.50.90.00.0
Bohrkronensortiment
DE7258/17-18207.50.90.00.0
Bohrkronen für Abstichbohrmaschinen
DEBTI12735/21-18207.50.90.00.0
Spiralbohrer-Set für Holzbearbeitung
DEBTI3365/21-18207.50.90.00.0
Bohrer für Holzbearbeitung
DE19689/16-18207.50.90.00.0
Bohrer für Holzbearbeitung
DEBTI25574/17-18207.50.90.00.0
Stufenbohrer für Holzbearbeitung
DE2782/14-18207.50.90.00.0
Bohrsenker für Terrassenschrauben
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze für Bohrausrüstung (8459.29.00.00.0)

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Import-Maßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Bohrausrüstung

Mit dem interaktiven Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Bohrausrüstung aus verschiedenen Herkunftsländern berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export-Maßnahmen für Bohrausrüstung (8459.29.00.00.0)

Export-Maßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bohrausrüstungen

Welche Zolltarifnummer hat Bohrausrüstung?

Die maßgebliche Zolltarifnummer für eine spanabhebende Werkzeugmaschine zum Bohren von Metallen (nicht numerisch gesteuert) lautet 8459.29.00.00.0. Bei CNC-gesteuerten Bohrmaschinen ist die Unterposition 8459.21.00.00.0 heranzuziehen. Handgeführte und pneumatische Bohrmaschinen werden anderen Positionen zugeordnet.

Welchen HS-Code hat Bohrausrüstung?

Der HS-Code (6-stellig) für die spanabhebende Bohrmaschine zur Metallbearbeitung ist 845929. Er umfasst die nicht numerisch gesteuerten anderen Bohrmaschinen der Position 8459. CNC-Bohrmaschinen werden unter dem HS-Code 845921 eingereiht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bohrausrüstung?

Der Drittlandszollsatz für Bohrausrüstung der Zolltarifnummer 8459.29.00.00.0 beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Bohrausrüstung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und die Alternativen hängen von der konkreten Bauform ab. Während stationäre Metallbohrmaschinen in Position 8459 fallen, werden handgeführte Bohrmaschinen (elektrisch oder pneumatisch) der Position 8467 zugeordnet. Bohrer als Einzelwerkzeuge gehören in Position 8207, Bohranlagen für Stein und Keramik in Position 8464.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bohrausrüstung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu fehlerhaften Zollanmeldungen führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung, Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bohrausrüstung?

Für Bohrausrüstung der Zolltarifnummer 8459.29.00.00.0 bestehen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr ist jedoch zu beachten, dass Werkzeugmaschinen unter die Dual-Use-Verordnung fallen können. Für Länder außerhalb der EU kann dann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bohrausrüstung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Bohrausrüstung lautet 8459.29.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (845929), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (84592900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8459290000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bohrausrüstung?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den Harmonisierten und den TARIC-Code. Die Position 8459 ist seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die Aktualität der Nummer mit der aktuellen TARIC-Datenbank abzugleichen, insbesondere bei Änderungen in den Unterpositionen.

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