Hierarchie der Zolltarifnummer
Broschüren werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 eingereiht. Die Position 4901 umfasst Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4901 - Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern
- Unterposition: 4901 91 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4901 9900 - andere
Zolltarifnummer: 4901 9900 00 9 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Broschüre kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Broschüre
Der HS-Code für Broschüren ist 4901.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4901.99.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4901.99.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4901.99.00.00.9 .
Einreihung von Broschüre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Broschüren können je nach Inhalt, Zweck und Gestaltung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine informative Broschüre oder ein werbliches Druckerzeugnis handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Broschüre
Allgemeine Broschüre mit überwiegendem Textinhalt (Informationsbroschüre, Leitfaden, Produktdokumentation)
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – andere (durch Text charakterisiert, zum Lesen bestimmt)
Broschüre in losen, nicht gebundenen oder gehefteten Einzelblättern
Bücher, Broschüren – in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt
Werbebroschüre / Prospekt mit überwiegendem Werbecharakter (Produktkatalog, Werbeheft ohne eigenständigen Informationswert)
Andere Drucke – Werbedrucke und Werbeschriften (andere)
Verkaufskatalog mit Artikelnummern und Preisen, primär als Bestellhilfe gestaltet
Andere Drucke – Verkaufskataloge
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Broschüre (4901) ≠ Werbeprospekt (4911)
Werbeprospekte und Werbeschriften ohne eigenständigen Informationswert fallen unter Position 4911.10, nicht unter 4901. Maßgeblich ist der überwiegende Charakter des Druckerzeugnisses.
Broschüre (4901) ≠ Zeitschrift (4902)
Periodisch erscheinende Druckschriften (Zeitschriften, Magazine) fallen unter Position 4902. Einmalig erscheinende Broschüren werden dagegen unter 4901 eingereiht.
Einreihung in eine andere Position
Nicht alle Druckerzeugnisse in Broschürenform fallen unter Position 4901. Werbebroschüren und Prospekte werden als Werbedrucke unter eine andere Position eingereiht:
Werbebroschüre / Prospekt mit überwiegendem Werbecharakter
Andere Drucke – Werbedrucke und Werbeschriften (andere)
Periodisch erscheinende Broschüre / Heft
Zeitungen und andere periodische Druckschriften
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Broschüre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Druckerzeugnis ab – Inhalt, Zweck, Gestaltung und Erscheinungsform. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Broschüre (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Broschüren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Das Druckerzeugnis mit dem Titel "CompactFlash - Kurzanleitung zur Installation" – eine mit Text und Abbildungen bedruckte Broschüre (Format etwa 9,4 x 13 cm, Umfang 28 Seiten, Klammerheftung) mit mehrsprachigen Informationen über Speicherkarten und einer bebilderten Installationsanleitung.
AV 1, Pos. 4901.99
Mit Text in bulgarischer Sprache und Abbildungen farbig bedruckte, drahtkammgeheftete Broschüre (Format DIN A5 quer, Umfang 34 Seiten) – Leitfaden für die Durchführung von Mitarbeitergesprächen über neuentwickelte Leitprinzipien, an Führungskräfte einer Lebensmittel-Einzelhandelskette gerichtet.
AV 1, Pos. 4901.99
Mit Text und Abbildungen farbig bedruckte Broschüre mit dem Titel "Open Doors" (Format: etwa 20 x 29,2 cm, Umfang: 12 Seiten, Klammerheftung) mit Abhandlungen über die Verfolgung von Christen weltweit und Informationen über die Arbeit des Herausgebers, inkl. herausnehmbarem SEPA-Vordruck und Poster.
AV 1 und 2b, Pos. 4901.99
Mit Text und Abbildungen farbig bedruckte Broschüre (Format etwa 5,4 x 7,0 cm, Umfang 18 Seiten, Klammerheftung) für Haushaltswerkzeuge – enthält neben Anschrift und Hinweisen zur Garantiezeit schlagwortartige Produktinformationen in sechs Sprachen, mittels Kunststoffkordel am Produkt befestigt.
AV 1, Pos. 4911.10
Als Prospekte bezeichnete Druckerzeugnisse zu Werbezwecken – mit Text, Abbildungen und Illustrationen bedruckte Broschüren (Format DIN A 4, Umfang von 12 bis 36 Seiten, Klammerheftung) mit Produktübersicht sowie technischen Zeichnungen und Daten über Messgeräte für die Füllstandsmessung in der Prozessindustrie.
AV 1, Pos. 4911.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen bestimmte Waren
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Druckerzeugnissen kann eingeschränkt sein, z.B. bei jugendgefährdenden Inhalten oder unter Sanktionsregimes.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Druckwerken mit historischem oder künstlerischem Wert eine Genehmigung.
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. Mehr erfahren →
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