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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calcium: 2805.12.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Calcium (2805.12.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Calcium unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Calcium Produktbild

Calcium (Ca, Ordnungszahl 20) ist ein Erdalkalimetall und wird je nach Reinheit und physikalischer Form in zwei Unterpositionen eingereiht. Für die korrekte Einreihung Ihres Calciumprodukts prüfen Sie die Kriterien für 2805.12.00.10.0Alle Möglichkeiten im Überblick →

Calcium beschreiben: Reinheit, chemische Form (Pulver, Massivdraht, Stücke), Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Calcium erfolgt über die folgende Hierarchie:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2805 - Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber
  • Unterposition: 2805 11 - Alkali- oder Erdalkalimetalle
  • Unterposition: 2805 12 - Calcium
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2805 1200 10 0 - Calcium mit einer Reinheit von 98|GHT oder mehr in Form von Pulver oder Massivdraht (CAS|RN|7440-70-2)

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer gilt unter der Voraussetzung, dass Ihr Calcium die geforderte Mindestreinheit und Form aufweist. Bei abweichender Produktbeschreibung nutzen Sie den Zolltarifnummern-Suchassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcium

Der HS-Code für Calcium lautet 2805.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2805.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2805.12.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2805.12.00.10.0.

Einreihung von Calcium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Calcium unter 2805.12.00.10.0 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 für die Position 2805 (Alkali- oder Erdalkalimetalle) und der AV 6 für die zolltarifliche Unterteilung der KN-Unterposition 28051200. Entscheidend sind der Reinheitsgrad ≥ 98 GHT und die Form als Pulver oder Massivdraht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcium

Alternative Einreihung

2805.12.00.90.0 5,5 %

anderes Calcium (Calcium mit einer Reinheit unter 98% oder in anderen Formen als Pulver oder Massivdraht)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2805.12.00.90.0 5,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Reinheit

Hauptcode 2805.12.00.10.0 erfordert eine Reinheit von 98% oder mehr. Calcium mit geringerer Reinheit fällt unter 2805.12.00.90.0.

Physikalische Form

Hauptcode 2805.12.00.10.0 ist auf Pulver oder Massivdraht beschränkt. Calcium in Stücken, Granalien oder anderen Formen fällt unter 2805.12.00.90.0.

Abgrenzung zu Calciumverbindungen

Calciumoxid (CaO), Calciumhydroxid (Ca(OH)2), Calciumcarbonat (CaCO3) und andere Calciumverbindungen fallen unter andere Positionen (z.B. 2825, 2836, 2522), nicht unter 2805.

Abgrenzung zu anderen Erdalkalimetallen

Natrium fällt unter 280511, andere Erdalkalimetalle unter 280519.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere zolltarifliche Einreihungen:

Calcium als Carbonat-Verbindung, kein elementares Metall

2836.50.00.00.0 5,5 %

Calciumcarbonat (Kalkstein, Kreide)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calcium ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcium (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10497/17-12517.41.00.00.0
Angaben: Calciumcarbonat Pulver 100. Natürliches Calciumcarbonat aus Marmor aus dem Bergbau ohne weitere Zusätze. Verwendung: Düngemittel, Bindemittel, zum Einsatz in Lebensmitteln. Befund: Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, aus Marmor
DEBTI18088/20-12517.49.00.00.0
Angaben: Calciumcarbonat-Pulver ultrafein; CAS Nr.: 471-34-1; für Nahrungsmittel und Nahrungsmittelzubereitungen. Befund: Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516.
DEBTI18116/20-12517.49.00.00.0
Angaben: Calciumcarbonat Pulver 100; CAS Nr.: 471-34-1; für Nahrungsmittel und Nahrungsmittelzubereitungen. Befund: Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516.
DEBTI17929/20-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat Bei der Ware handelt es sich um chemisch einheitliches Calciumcarbonat, das durch Fällung gewonnen wurde. Die Ware liegt als farbloses Pulver mit einer Reinheit von min. 98,5 % vor. Die CAS-Nummer lautet 471-34-1. Die Ware wird den Angaben nach in Gebinden zu 25 kg gehandelt. Die Ware wird nach ihrer... Mehr anzeigen
DEBTI48536/22-12825.90.19.00.0
Calciumhydroxid Bei der Ware handelt es sich gemäß den Unterlagen um chemisch einheitliches Calciumhydroxid (CAS-Nr. 1305-62-0). Es wird als sehr feines weißes Pulver charakterisiert. Der Gehalt (Reinheit) wird mit mindestens 95 % angegeben. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von Kindernahrung verwendet ("Infant... Mehr anzeigen
DEBTI51929/19-12825.90.19.00.0
Calciumhydroxid Bei der Ware handelt es sich nach der vorgelegten Spezifikation um chemisch einheitliches Calciumhydroxid (CAS RN 1305-62-0). Es wird als sehr feines weißes Pulver charakterisiert. Der Gehalt (Reinheit) wird mit mindestens 95 % angegeben. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von Kindernahrung... Mehr anzeigen
DE12648/16-12522.20.00.00.0
Calciumhydroxid (gelöschter Kalk) Bei der Ware handelt es sich gem. dem vorgelegten Datenblatt um Calciumhydroxid mit der CAS-Nr.: 1305-62-0. Nach den zusätzlichen Angaben zur Herstellung handelt es sich dabei um sog. gelöschten Kalk mit hoher Reinheit. Das Erzeugnis liegt als feines, weißes Pulver vor. Die Ware ist... Mehr anzeigen
DEK/1580/06-12825.90.19.00.0
Calciumhydroxide FCC Bei der als Calciumhydroxid FCC bezeichneten Ware handelt es sich gem. dem vorgelegten Datenblatt um gefälltes Calciumhydroxid (CAS Nr.: 1305-62-0) in einer Reinheit von 95,0 - 100,5% (titrimetrisch) mit einem Anteil an Magnesium- und Alkalisalzen mit < 4,8%. Angaben über die Korngröße sind nicht... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Calcium (2805120010)

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Autonome Zollaussetzung

Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollkostenrechner für Calcium

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Calciumprodukt unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglicher Präferenzen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen für Calcium (2805120010)

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calciumprodukte

Welche Zolltarifnummer hat Calcium?

Elementares Calcium (CAS 7440-70-2) in Pulver- oder Massivdrahtform mit einer Reinheit von mindestens 98 GHT wird unter der Zolltarifnummer 2805.12.00.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer leitet sich aus der Position 2805 (Erdalkalimetalle) des Harmonisierten Systems ab. Bei abweichender Reinheit oder Form gilt die Alternative 2805.12.00.90.0.

Welchen HS-Code hat Calcium?

Der sechsstellige HS-Code für Calcium lautet 280512. Dieser Code klassifiziert Calcium auf globaler Ebene des Harmonisierten Systems als Erdalkalimetall unter der Position 2805. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert den HS-Code auf acht Stellen zu 28051200. Für die endgültige Einreihung ist die nationale Zolltarifnummer entscheidend.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calcium?

Der reguläre Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszoll) für Calcium unter der Zolltarifnummer 2805.12.00.10.0 beträgt 5,5 Prozent. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) oder aus der Zollunion (Türkei) kann der Zollsatz auf 0 Prozent sinken, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

Wie unterscheidet sich Calcium zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Calcium erfolgt nach Reinheitsgrad und physikalischer Form. Der Hauptcode 2805.12.00.10.0 ist auf Calcium mit einer Reinheit von mindestens 98 Prozent in Pulver- oder Massivdrahtform beschränkt. Eine Alternative zu dieser Einreihung ist Calcium mit geringerer Reinheit oder in anderer Form (Stücke, Granalien), das unter 2805.12.00.90.0 fällt. Calciumverbindungen wie Calciumoxid (CaO) oder Calciumcarbonat (CaCO3) werden in anderen Positionen (2825, 2836) eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calcium verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann eine Nacherhebung von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Zollhinterziehung nach sich ziehen. Im Falle einer Präferenzanmeldung kann die nachträgliche Aberkennung des Präferenzzollsatzes erfolgen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calcium?

Ja. Für Calcium (2805120010) gelten eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung) und eine Einfuhrkontrolle für Abfälle, wenn es sich um Calciumabfälle handelt. Zudem besteht eine autonome Zollaussetzung, die den Zollsatz auf 0 Prozent senken kann. Bei der Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich, da Calcium als chemischer Grundstoff für sensible Anwendungen verwendet werden kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calcium?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Calcium besteht aus elf Stellen und lautet 2805.12.00.10.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code (280512), der achtstelligen KN-Unterposition (28051200), der zehnstelligen TARIC-Code (2805120010) und einer weiteren nationalen Unterteilung (die elfte Stelle, hier 0) zusammen. Jede Stelle dient der immer feineren Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calcium?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des Harmonisierten Systems (HS) ändern. Der HS-Code 280512 ist aktuell stabil. Die nationale Zolltarifnummer kann sich durch Aufnahme oder Streichung von Unterteilungen ändern. Für die verbindliche Einreihung empfiehlt sich regelmäßige Prüfung der aktuellen TARIC-Datenbank.

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