Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie für Lösungsmittelgemische führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3814 - Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
Kombinierte Nomenklatur: 3814 0090 - andere
Zolltarifnummer: 3814 0090 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 gilt nur für zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittelgemische. Reine, chemisch einheitliche Stoffe wie Aceton (2914.11.00.00.0) oder Toluol werden in Kapitel 29 eingereiht. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Anmeldung durch den Zollklassifizierer prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lösungsmittel
Der HS-Code für Lösungsmittel lautet 3814.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3814.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3814.00.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3814.00.90.99.0.
Einreihung von Lösungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lösungsmittel
Alternative Einreihung
auf der Grundlage von Butylacetat
Alternative Einreihung
Aceton (chemisch einheitlich, Kapitel 29)
Alternative Einreihung
p-Xylol (chemisch einheitlich, Kapitel 29)
Alternative Einreihung
Ethanol (undenaturiert, Kapitel 22)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gemisch vs. einheitliche Verbindung
Position 3814 erfasst nur zusammengesetzte (gemischte) organische Löse- und Verdünnungsmittel. Chemisch einheitliche organische Verbindungen (z.B. reines Aceton, reines Toluol) fallen in Kapitel 29.
Anderweitig genannt oder inbegriffen
Die Position 3814 gilt nur, wenn die Ware nicht anderweitig (z.B. als zubereitetes Reinigungsmittel 3402, als Farben/Lacke 3208-3210) spezifischer eingereiht wird.
Verwendungszweck
Lösungsmittel für spezifische Verwendungen (z.B. Reinigungsmittel mit Lösungsmittelanteil) können in Position 3402 fallen, wenn sie als zubereitete Reinigungsmittel aufgemacht sind.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Einzelstoffe aus anderen Kapiteln werden ebenfalls als Lösungsmittel verwendet:
Alternative Einreihung
auf der Grundlage von Butylacetat
Alternative Einreihung
Aceton (chemisch einheitlich, Kapitel 29)
Alternative Einreihung
p-Xylol (chemisch einheitlich, Kapitel 29)
Alternative Einreihung
Ethanol (undenaturiert, Kapitel 22)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lösungsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lösungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Einfuhrabgaben-Rechner für Lösungsmittel
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Importkosten für Lösungsmittel unter der Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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