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IndustriechemikalienKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lösungsmittel: 3814.00.90.99.0

Die zolltarifliche Einreihung von Lösungsmitteln hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um ein zusammengesetztes (gemischtes) organisches Lösungsmittel handelt oder um eine chemisch einheitliche Verbindung.

Typische Industrielösungsmittel – etwa als Gemische aus Kohlenwasserstoffen, Estern oder Ketonen – fallen unter die Position 3814.

Lösungsmittel Produktbild

Je nach Zusammensetzung kann auch eine Einreihung in Kapitel 29 (chemisch einheitliche organische Verbindungen) oder in eine andere Position in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lösungsmittel beschreiben, z. B. Lösemittel: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Einreihungshierarchie für Lösungsmittelgemische führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3814 - Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3814 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3814 0090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 gilt nur für zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittelgemische. Reine, chemisch einheitliche Stoffe wie Aceton (2914.11.00.00.0) oder Toluol werden in Kapitel 29 eingereiht. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Anmeldung durch den Zollklassifizierer prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lösungsmittel

Der HS-Code für Lösungsmittel lautet 3814.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3814.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3814.00.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3814.00.90.99.0.

Einreihung von Lösungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lösungsmittel

Alternative Einreihung

3814.00.10.00.0 6,5 %

auf der Grundlage von Butylacetat

Alternative Einreihung

2914.11.00.00.0 6,5 %

Aceton (chemisch einheitlich, Kapitel 29)

Alternative Einreihung

2902.43.00.00.0 6,5 %

p-Xylol (chemisch einheitlich, Kapitel 29)

Alternative Einreihung

2207.10.00.00.0 6,5 %

Ethanol (undenaturiert, Kapitel 22)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gemisch vs. einheitliche Verbindung

Position 3814 erfasst nur zusammengesetzte (gemischte) organische Löse- und Verdünnungsmittel. Chemisch einheitliche organische Verbindungen (z.B. reines Aceton, reines Toluol) fallen in Kapitel 29.

Anderweitig genannt oder inbegriffen

Die Position 3814 gilt nur, wenn die Ware nicht anderweitig (z.B. als zubereitetes Reinigungsmittel 3402, als Farben/Lacke 3208-3210) spezifischer eingereiht wird.

Verwendungszweck

Lösungsmittel für spezifische Verwendungen (z.B. Reinigungsmittel mit Lösungsmittelanteil) können in Position 3402 fallen, wenn sie als zubereitete Reinigungsmittel aufgemacht sind.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Einzelstoffe aus anderen Kapiteln werden ebenfalls als Lösungsmittel verwendet:

Alternative Einreihung

3814.00.10.00.0 6,5 %

auf der Grundlage von Butylacetat

Alternative Einreihung

2914.11.00.00.0 6,5 %

Aceton (chemisch einheitlich, Kapitel 29)

Alternative Einreihung

2902.43.00.00.0 6,5 %

p-Xylol (chemisch einheitlich, Kapitel 29)

Alternative Einreihung

2207.10.00.00.0 6,5 %

Ethanol (undenaturiert, Kapitel 22)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lösungsmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lösungsmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5793/20-13814.00.90.99.0
Komplexes Gemisch organischer Lösungsmittel – 35-45% oxidierte Bestandteile, 55-65% Kohlenwasserstoffe
DEBTI5790/20-13814.00.90.99.0
Universallösungsmittelgemisch – 32-40% MTBE, 55-65% C3-C12-Kohlenwasserstoffe
DEBTI34271/19-13814.00.90.99.0
Lösungsmittelgemisch – 75% Solvent Naphtha, 25% Butyldiglykol
DEBTI45443/20-13814.00.90.99.0
Lösungsmittelgemisch auf Basis perfluorierter Verbindungen
DEBTI8574/22-13814.00.90.99.0
Lösungsmittelgemisch halogenierter Kohlenwasserstoffe
DE13639/14-13814.00.90.99.0
Verdünner – Mischung aus Parachlorbenzotrifluorid und Aceton
DE16747/14-13814.00.90.99.0
Verdünner für lösemittelhaltige Automobillacke
DEBTI51870/18-13814.00.90.99.0
Dibasischer Ester (Dimethyladipat/glutarat/succinat)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgaben-Rechner für Lösungsmittel

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Importkosten für Lösungsmittel unter der Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lösungsmittel

Welche Zolltarifnummer hat Lösungsmittel?

Die zolltarifliche Einreihung für typische Industrielösungsmittel, die als Gemische organischer Stoffe vorliegen, erfolgt unter der Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0. Diese Nummer erfasst zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Chemisch einheitliche Lösungsmittel wie Aceton oder Toluol fallen dagegen in Kapitel 29.

Welchen HS-Code hat Lösungsmittel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für zusammengesetzte organische Lösungsmittelgemische lautet 3814. Auf dieser sechsstelligen Ebene werden alle Löse- und Verdünnungsmittel sowie Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken zusammengefasst. Die weitere Untergliederung erfolgt in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lösungsmittel?

Für Lösungsmittel der Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 beträgt der Drittlandszollsatz 6,5 %. Mit Ländern, die ein Freihandelsabkommen mit der EU haben (z.B. Schweiz, Südkorea, Japan), kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Lösungsmittel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Lösungsmitteln hängt entscheidend von der chemischen Beschaffenheit ab. Gemische organischer Stoffe fallen in Position 3814, chemisch einheitliche Verbindungen wie Aceton oder Ethanol dagegen in Kapitel 29 oder 22. Auch die Aufmachung als Reinigungsmittel (3402) oder als Farbe/Lack (3208-3210) führt zu einer anderen Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Lösungsmittel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Falle von Einfuhrkontrollen oder Betriebsprüfungen drohen zudem Verzögerungen und Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Bei Lösungsmitteln sind besonders die Abgrenzung zu Kapitel 29 und die Maßnahmen nach REACH zu beachten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lösungsmittel?

Ja, für Lösungsmittel gelten je nach Zusammensetzung verschiedene Einfuhrmaßnahmen. Die REACH-Verordnung (Code 761) verlangt die Registrierung der enthaltenen Chemikalien. Bei ozonabbauenden Stoffen (Code 726) oder fluorierten Treibhausgasen (Code 724) sind besondere Genehmigungen erforderlich. Auch die Abfallverbringungsverordnung (Code 755) kann relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Lösungsmittel?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Lösungsmittel lautet 3814.00.90.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (3814.00), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3814.00.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3814.00.90.99) sowie einer elften Stelle für die deutsche Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lösungsmittel?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Lösungsmittel ist die Position 3814 aber seit Jahren stabil. Dennoch sollte die gültige Fassung vor jeder Anmeldung geprüft werden, insbesondere bei Änderungen der Maßnahmen oder der Unterteilung auf nationaler Ebene.

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