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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calciumformiat: 2915.12.00.00.0

Die Zolltarifnummer für Calciumformiat (CAS 544-17-2), auch bekannt als ameisensaures Calcium oder Calciumdiformiat, lautet 2915.12.00.00.0. Die Ware wird als Salz der Ameisensäure in Kapitel 29 (Organische chemische Erzeugnisse) eingereiht. Dies wird durch den verbindlichen vZTA-Beschluss DEBTI12518/22-1 bestätigt.

Calciumformiat Produktbild

Calciumformiat ist ein weißes, kristallines Pulver mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Es wird als Futtermittelzusatzstoff, Zementbeschleuniger und in der Lederverarbeitung eingesetzt. Die korrekte Einreihung in die Zolltarifnummer 2915.12.00.00.0 ist entscheidend für die Berechnung von Zöllen und die Einhaltung von Einfuhrbestimmungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Calciumformiat, Calciumdiformiat, ameisensaures Calcium

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Calciumformiat leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 11 - Ameisensäure, ihre Salze und Ester
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 1200 00 0 - Salze der Ameisensäure

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2915.12.00.00.0 gilt ausschließlich für chemisch einheitliches Calciumformiat (Reinheit ≥ 98 %). Mischungen oder Zubereitungen, die Calciumformiat enthalten, können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calciumformiat

Der HS-Code für Calciumformiat lautet 2915.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.12.00.00.0.

Einreihung von Calciumformiat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Calciumformiat in die Position 2915 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Danach sind die Waren nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln einzureihen. Calciumformiat ist ein Salz der Ameisensäure und fällt daher direkt unter die Unterposition 2915 12.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calciumformiat

Alternative Einreihung

2915.11.00.00.0 5,5 %

Ameisensäure (nicht das Salz, sondern die freie Säure)

Alternative Einreihung

3824.99.25.00.0 5,5 %

Pyrolignite; rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat

Alternative Einreihung

2309.90.96.95.0 5,5 %

Futtermittelzubereitungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Calciumformiat (2915) ≠ Ameisensäure (nicht das Salz, sondern die freie Säure) (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calciumformiat bleibt die Zolltarifnummer 2915.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calciumformiat (2915) ≠ Pyrolignite; rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calciumformiat bleibt die Zolltarifnummer 2915.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calciumformiat (2915) ≠ Futtermittelzubereitungen (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calciumformiat bleibt die Zolltarifnummer 2915.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt bei Calciumformiat nicht in Betracht. Die nachstehende Alternative zeigt eine mögliche Fehleinreihung.

Alternative Einreihung

2915.11.00.00.0 5,5 %

Ameisensäure (nicht das Salz, sondern die freie Säure)

Alternative Einreihung

3824.99.25.00.0 5,5 %

Pyrolignite; rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat

Alternative Einreihung

2309.90.96.95.0 5,5 %

Futtermittelzubereitungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calciumformiat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calciumformiat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12518/22-12915.12.00.00.0
Gesättigte, acyclische, einbasische Carbonsäure; Calciumsalz der Ameisensäure. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich laut den Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Calciumformiat mit einer Reinheit von mindestens 98,0 %. Eine synonyme Bezeichnung ist Calciumdiformiat. Die CAS-Nr. lautet 544-17-2. Die... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Calciumformiat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calciumformiat aus China oder anderen Ländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calciumformiate

Welche Zolltarifnummer hat Calciumformiat?

Calciumformiat (CAS 544-17-2) wird unter der Zolltarifnummer 2915.12.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Salze der Ameisensäure. Die Einreihung wird durch den verbindlichen vZTA-Beschluss DEBTI12518/22-1 bestätigt. Die Ware muss als chemisch einheitliche Verbindung mit einer Reinheit von mindestens 98 % vorliegen.

Welchen HS-Code hat Calciumformiat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Calciumformiat lautet 291512. Dieser sechsstellige Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calciumformiat?

Der Drittlandszollsatz für Calciumformiat beträgt 5,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Calciumformiat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Calciumformiat erfolgt gegenüber anderen Calciumsalzen wie Calciumcarbonat (2836) oder Calciumcitrat (2918). Eine Alternative zur Einreihung in 2915.12 wäre die Position 3824 für Pyrolignite, die jedoch nicht zutrifft, da Calciumformiat ein definiertes organisches Salz ist. Die korrekte Einreihung als Salz der Ameisensäure ist eindeutig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calciumformiat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calciumformiat?

Ja, für Calciumformiat gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761). Das bedeutet, dass der importierte Stoff den Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung REACH entsprechen muss. Zudem unterliegt die Ausfuhr von Calciumformiat als Abfall der Ausfuhrkontrolle (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calciumformiat?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Calciumformiat lautet 2915.12.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (291512), der 8-stelligen KN (29151200), dem 10-stelligen TARIC-Code (2915120000) und der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calciumformiat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Calciumformiat ist die Position 2915 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Handelsabkommen.

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