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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat: 2918.15.00.90.0

Magnesiumcitrat (Trimagnesiumdicitrat, CAS 3344-18-1) ist ein organisches Magnesiumsalz der Citronensäure. Die Ware wird als weißes Pulver mit einer Reinheit von 91–99 % in der Pharma-, Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelindustrie eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als Salz der Citronensäure in Kapitel 29.

Magnesiumcitrat Produktbild

Die korrekte Zolltarifnummer ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Magnesiumcitrat oder Zolltarifnummer eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2918 15 - Salze und Ester der Citronensäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2918 1500 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 gilt ausschließlich für Magnesiumcitrat als chemisch einheitliches Salz der Citronensäure. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. Mischungen, andere Kationen) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten zur Prüfung Ihrer Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat

Der HS-Code für Magnesiumcitrat lautet 2918.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.15.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.15.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.15.00.90.0.

Einreihung von Magnesiumcitrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Magnesiumcitrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen die gleichen Regeln gelten. Magnesiumcitrat ist als Salz der Citronensäure eindeutig der Position 2918 und der Unterposition 2918.15 zuzuordnen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat

Alternative Einreihung

2918.15.00.11 6,5 %

tri-Natriumcitrat-Dihydrat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2918.15.00.11 6,5 %

tri-Natriumcitrat-Dihydrat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2918.15.00.90 6,5 %

andere (10-stelliger TARIC-Code für Salze und Ester der Citronensäure)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Magnesiumcitrat (2918) ≠ tri-Natriumcitrat-Dihydrat (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Magnesiumcitrat (2918) ≠ tri-Natriumcitrat-Dihydrat (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Magnesiumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Magnesiumcitrat (2918) ≠ andere (10-stelliger TARIC-Code für Salze und Ester der Citronensäure) (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Magnesiumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel wäre nur bei grundlegend anderer Beschaffenheit denkbar. Beispiel:

Fälschliche Einreihung als anorganisches Magnesiumsalz – Magnesiumcitrat ist jedoch organisch.

2827.31.00.00.0 4,6 %

Magnesiumchlorid

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesiumcitrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12505/17-12918.15.00.90.0
Magnesiumcitrat, CAS 3344-18-1, Reinheit ≥98%, weißes Pulver. Eingereiht in 2918 15 der KN.
DEBTI46782/22-12918.15.00.90.0
Magnesiumcitrat, CAS 3344-18-1, Reinheit 91-99%, weißes kristallines Pulver. Eingereiht in 2918 1500 der KN.
DEBTI8596/24-12918.15.00.90.0
Magnesiumcitrat, CAS 3344-18-1, Reinheit ≥99%, weißes Pulver. Eingereiht in 2918 1500 der KN.
DEBTI3111/21-12918.15.00.90.0
Magnesiumcitrat-Nonahydrat, CAS 153531-96-5, Reinheit ≥99%, weißes Pulver. Eingereiht in 2918 1500 der KN.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Magnesiumcitrat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumcitrat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Magnesiumcitrate

Welche Zolltarifnummer hat Magnesiumcitrat?

Magnesiumcitrat wird unter der Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 eingereiht. Dies ist die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer, die sich aus dem HS-Code 2918.15, der KN-Unterposition 2918.15.00 und dem TARIC-Code 2918.15.00.90 ableitet. Die Einreihung als 'andere Salze der Citronensäure' wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Magnesiumcitrat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Magnesiumcitrat lautet 2918.15. Dieser 6-stellige Code umfasst Salze und Ester der Citronensäure. Magnesiumcitrat als Magnesiumsalz der Citronensäure fällt in diese Position. Die weiteren Unterteilungen auf KN- und TARIC-Ebene führen zur vollständigen Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Magnesiumcitrat?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für Magnesiumcitrat beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise bei Einfuhren aus der Schweiz, Japan oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Magnesiumcitrat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Magnesiumcitrat erfolgt zu anderen Citratverbindungen und Magnesiumsalzen. Eine wichtige Alternative ist tri-Natriumcitrat-Dihydrat (2918.15.00.11), das aufgrund des anderen Kations nicht für Magnesiumcitrat gilt. Auch die Abgrenzung zur freien Citronensäure (2918.14.00) ist relevant, da es sich um das Salz und nicht um die Säure handelt. Diese Unterscheidungen sind für die korrekte Einreihung entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Zudem können falsche Angaben als Zollvergehen gewertet werden. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Magnesiumcitrat?

Ja, für Magnesiumcitrat gelten besondere Maßnahmen. Bei der Einfuhr ist die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) zu beachten, die die Konformität mit der EU-Chemikalienverordnung prüft. Zudem besteht eine Aussetzung für Waren für bestimmte Wasserfahrzeuge (Code 117). Für die Ausfuhr ist die Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751) relevant, falls das Produkt als Abfall deklariert wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.15.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2918.15), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2918.15.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2918.15.00.90) zusammen, ergänzt um die 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Magnesiumcitrat?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern, in der Regel alle fünf Jahre. Für Magnesiumcitrat ist die Position 2918.15 jedoch stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Maßnahmen oder Zollsätze kurzfristig ändern können. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) geben Rechtssicherheit.

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