Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2918
- UnterpositionCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291811
- UnterpositionSalze und Ester der Citronensäure291815
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat
Der HS-Code für Magnesiumcitrat lautet 2918.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.15.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.15.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.15.00.90.0.
Einreihung von Magnesiumcitrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Magnesiumcitrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen die gleichen Regeln gelten. Magnesiumcitrat ist als Salz der Citronensäure eindeutig der Position 2918 und der Unterposition 2918.15 zuzuordnen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesiumcitrat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungtri-Natriumcitrat-Dihydrat | 2918.15.00.11 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheittri-Natriumcitrat-Dihydrat | 2918.15.00.11 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere (10-stelliger TARIC-Code für Salze und Ester der Citronensäure) | 2918.15.00.90 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Magnesiumcitrat (2918) ≠ tri-Natriumcitrat-Dihydrat (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnesiumcitrat (2918) ≠ tri-Natriumcitrat-Dihydrat (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Magnesiumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnesiumcitrat (2918) ≠ andere (10-stelliger TARIC-Code für Salze und Ester der Citronensäure) (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Magnesiumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel wäre nur bei grundlegend anderer Beschaffenheit denkbar. Beispiel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Fälschliche Einreihung als anorganisches Magnesiumsalz – Magnesiumcitrat ist jedoch organisch.Magnesiumchlorid | 2827.31.00.00.0 | 4,6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesiumcitrat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12505/17-1 | Magnesiumcitrat, CAS 3344-18-1, Reinheit ≥98%, weißes Pulver. Eingereiht in 2918 15 der KN. | 2918.15.00.90.0 |
| DEBTI46782/22-1 | Magnesiumcitrat, CAS 3344-18-1, Reinheit 91-99%, weißes kristallines Pulver. Eingereiht in 2918 1500 der KN. | 2918.15.00.90.0 |
| DEBTI8596/24-1 | Magnesiumcitrat, CAS 3344-18-1, Reinheit ≥99%, weißes Pulver. Eingereiht in 2918 1500 der KN. | 2918.15.00.90.0 |
| DEBTI3111/21-1 | Magnesiumcitrat-Nonahydrat, CAS 153531-96-5, Reinheit ≥99%, weißes Pulver. Eingereiht in 2918 1500 der KN. | 2918.15.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für Magnesiumcitrat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumcitrat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern. Diese können als Vergleich für die Einreihung dienen.