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Sport & FreizeitKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Campingausrüstung: 6306.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Campingausrüstung (6306.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Campingausrüstung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Campingausrüstung Produktbild

Campingausrüstung umfasst eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen für Outdoor-Aktivitäten. Die genaue Einreihung hängt von Material, Funktion und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Campingausrüstung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6306.90.00.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6306 - Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  • Unterposition: 6306 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6306 9000 90 0 - aus anderen Spinnstoffen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Campingausrüstung erfordert eine genaue Prüfung der Warenbeschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Campingausrüstung

Der HS-Code für Campingausrüstung lautet 6306.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6306.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6306.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6306.90.00.90.0.

Einreihung von Campingausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Campingausrüstung erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) in Verbindung mit dem Wortlaut der Position 6306. Danach fallen konfektionierte Spinnstoffwaren, die ihrer Beschaffenheit nach für Campingzwecke bestimmt sind, in diese Position. Die Unterposition 6306 90 erfasst alle Campingausrüstungen, die nicht als Zelte, Segel oder Luftmatratzen spezifiziert sind. Die weitere Unterteilung nach Material (Baumwolle oder andere Spinnstoffe) führt zur Zolltarifnummer 6306 90 00 90 0 für Waren aus synthetischen Chemiefasern.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Campingausrüstung

Alternative Einreihung

6306.22.00.00.0 12,0 %

Zelte aus synthetischen Chemiefasern – spezifischere Unterposition für Zelte

Alternative Einreihung

6306.40.00.00.0 12,0 %

Luftmatratzen – spezifische Unterposition für aufblasbare Campingmatratzen

Alternative Einreihung

9404.30.00.00.0 12,0 %

Schlafsäcke – Position 9404, nicht 6306

Alternative Einreihung

4202.92.91.90.0 12,0 %

Camping-Set, wenn Rucksack charakterbestimmend ist

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Campingausrüstung (6306) ≠ Zelte aus synthetischen Chemiefasern – spezifischere Unterposition für Zelte (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Campingausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 6306.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Campingausrüstung (6306) ≠ Luftmatratzen – spezifische Unterposition für aufblasbare Campingmatratzen (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Campingausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 6306.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Campingausrüstung (6306) ≠ Schlafsäcke – Position 9404, nicht 6306 (9404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Campingausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 6306.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn die Ware nicht als konfektionierte Spinnstoffware für Camping qualifiziert:

Alternative Einreihung

6306.22.00.00.0 12,0 %

Zelte aus synthetischen Chemiefasern – spezifischere Unterposition für Zelte

Alternative Einreihung

6306.40.00.00.0 12,0 %

Luftmatratzen – spezifische Unterposition für aufblasbare Campingmatratzen

Alternative Einreihung

9404.30.00.00.0 12,0 %

Schlafsäcke – Position 9404, nicht 6306

Alternative Einreihung

4202.92.91.90.0 12,0 %

Camping-Set, wenn Rucksack charakterbestimmend ist

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Campingausrüstung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Campingausrüstung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI57782/24-16306.90.00.90.0
Campingausrüstung (Universalcampingplane) aus Nylon – bestätigt Einreihung in 6306 90 00 90 0 als Campingausrüstung, nicht als Plane 6306 12
DEBTI8197/19-16306.90.00.90.0
Campingausrüstung (Mehrzweckplane) aus Polyester – gleichermaßen Plane und Campingausrüstung, zuletzt genannte Unterposition 6306 90
DEBTI47475/21-16306.90.00.90.0
Zeltunterlage aus Polyester – erfüllt Merkmale als Campingausrüstung, keine Ware der Position 6307
DEBTI9173/20-16306.90.00.90.0
Sicht- und Windschutz aus Polyester – Campingausrüstung, nicht 6304 oder 6307
DEBTI31746/22-16306.90.00.90.0
Mehrzweckplane – gleichermaßen Plane und Campingausrüstung, zuletzt genannte Unterposition 6306 90
DEBTI25409/22-16306.90.00.90.0
Unterlage/Ablage für Outdoor – Campingausrüstung aus Polyester
DE12367/17-16306.90.00.90.0
Camping-Set (Festival Set), Zelt charakterbestimmend – Zelte aus synthetischen Chemiefasern
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Campingausrüstung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Campingausrüstungen

Welche Zolltarifnummer hat Campingausrüstung?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Campingausrüstung lautet 6306.90.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für konfektionierte Spinnstoffwaren aus anderen Spinnstoffen (nicht Baumwolle), die als Campingausrüstung verwendet werden, wie Zeltplanen, Sichtschutze oder Campingunterlagen.

Welchen HS-Code hat Campingausrüstung?

Der HS-Code (6-stellig) für Campingausrüstung lautet 6306.90. Er umfasst andere Campingausrüstungen der Position 6306. Die ersten vier Stellen 6306 stehen für Planen, Zelte, Segel und Campingausrüstungen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Campingausrüstung?

Der Drittlandszollsatz für Campingausrüstung der Zolltarifnummer 6306.90.00.90.0 beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Campingausrüstung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Campingausrüstung erfolgt gegenüber spezifischeren Positionen wie Zelten (6306.22), Luftmatratzen (6306.40) oder Schlafsäcken (9404.30). Eine Alternative ist die Einreihung als Plane (6306.12), wenn die Ware primär als Wetterschutz dient. Entscheidend sind Material, Konfektion und Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Campingausrüstung verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Strafen und Verzögerungen in der Zollabwicklung. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Campingausrüstung?

Für Campingausrüstung der Zolltarifnummer 6306.90.00.90.0 bestehen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften. Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern können Präferenzabkommen den Zollsatz senken.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Campingausrüstung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Campingausrüstung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6306.90.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 630690, dem 8-stelligen KN-Code 63069000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6306900090 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Campingausrüstung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Campingausrüstung war 2022. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen.

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