Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Capture-Card wird über folgende Hierarchiestufen im Zolltarif eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- Zolltarifnummerandere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Capture-card
Der HS-Code für Capture-card lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.
Einreihung von Capture-card nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Capture-Card wird nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) eingereiht. Sie fällt unter Position 8471 als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, da sie an die Zentraleinheit anschließbar ist und Daten in systemverwendbarer Form liefert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Capture-card
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEin- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten | 8471.60.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVideogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere | 8521.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Capture-card (8471) ≠ Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Capture-card bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Capture-card (8471) ≠ Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere (8521) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Capture-card bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Capture-Cards nicht sachgerecht, da die Ware ihrer Beschaffenheit nach eindeutig als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine einzuordnen ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVideogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere | 8521.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Capture-card (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10887/14-1 | USB-Videodigitalisierer TERRATEC GRABSTER AV 350 MX – als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/7492/07-1 | Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/7499/07-1 | Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DE10838/14-1 | USB-Videodigitalisierer TERRATEC GRABBY USB 2.0 – als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/7500/07-1 | Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/7498/07-1 | Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DE10839/14-1 | USB-Video-Konverter TERRATEC GRABBY Pro – als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/7569/07-1 | Signalumsetzer Video Grabber – als Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/6979/07-1 | Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Capture-Card mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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