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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Capture-card: 8471.80.00.00.0

Eine Capture-Card (Video-Grabber) ist ein elektronisches Gerät, das analoge oder digitale Videosignale von externen Quellen erfasst, digitalisiert und an einen Computer überträgt. Sie wird als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 eingereiht.

Capture-card Produktbild

Die Capture-Card dient als Schnittstelle zwischen Videoquellen und ADVM und ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art. Sie enthält A/D-Wandler, FIFO-Speicher und Bildverarbeitungskomponenten. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Capture-Card, Video-Grabber oder Framegrabber eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Capture-Card wird über folgende Hierarchiestufen im Zolltarif eingeordnet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Capture-Card hängt von ihrer konkreten technischen Ausführung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Capture-card

Der HS-Code für Capture-card lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.

Einreihung von Capture-card nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Capture-Card wird nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) eingereiht. Sie fällt unter Position 8471 als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, da sie an die Zentraleinheit anschließbar ist und Daten in systemverwendbarer Form liefert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Capture-card

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

Alternative Einreihung

8521.90.00.00.0 0 %

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Capture-card (8471) ≠ Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Capture-card bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Capture-card (8471) ≠ Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Capture-card bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Capture-Cards nicht sachgerecht, da die Ware ihrer Beschaffenheit nach eindeutig als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine einzuordnen ist.

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

Alternative Einreihung

8521.90.00.00.0 0 %

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Capture-card ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Capture-card (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10887/14-18471.80.00.00.0
USB-Videodigitalisierer TERRATEC GRABSTER AV 350 MX – als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DEM/7492/07-18471.80.00.00.0
Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DEM/7499/07-18471.80.00.00.0
Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DE10838/14-18471.80.00.00.0
USB-Videodigitalisierer TERRATEC GRABBY USB 2.0 – als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DEM/7500/07-18471.80.00.00.0
Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DEM/7498/07-18471.80.00.00.0
Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI-Express – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DE10839/14-18471.80.00.00.0
USB-Video-Konverter TERRATEC GRABBY Pro – als andere Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
DEM/7569/07-18471.80.00.00.0
Signalumsetzer Video Grabber – als Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingereiht
DEM/6979/07-18471.80.00.00.0
Bildeinzugskarte (Framegrabber) mit PCI – als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Capture-Card mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Capture-Cards

Welche Zolltarifnummer hat eine Capture-Card?

Eine Capture-Card (Video-Grabber, Framegrabber) wird unter der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen, die nicht als Ein- oder Ausgabeeinheiten klassifiziert sind. Die Einreihung basiert auf der Funktion der Capture-Card, Videosignale zu digitalisieren und an einen Computer zu übertragen.

Welchen HS-Code hat eine Capture-Card?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Capture-Card lautet 847180. Dieser sechsstellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC. Die Capture-Card fällt unter die Position 8471 für automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Capture-Card?

Der Drittlandszollsatz für Capture-Cards der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich eine Capture-Card zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Capture-Card erfolgt zu Ein-/Ausgabeeinheiten (8471.60) und zu Videogeräten (8521). Capture-Cards enthalten A/D-Wandler und Bildverarbeitungskomponenten, weshalb sie als andere Einheiten eingereiht werden. Eine Alternative zur Hauptposition ist die Einreihung als Videogerät, die jedoch nur bei eigenständigen Aufnahmegeräten zutrifft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Capture-Card verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei einer Capture-Card könnte eine fehlerhafte Einreihung unter 8471.60 oder 8521 zu abweichenden Zollsätzen oder Maßnahmen führen. Nutzen Sie daher den Klassifizierungsassistenten zur Absicherung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Capture-Cards?

Für Capture-Cards gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegen sie als Dual-Use-Güter (Code 478) der Ausfuhrkontrolle. Für den Export ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn die Ware für militärische Zwecke verwendet werden kann. Bei der Einfuhr fallen keine besonderen Maßnahmen an, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Capture-Card?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Capture-Card ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) und dem TARIC-Code (10 Stellen) zusammen. Die elfte Stelle ist die nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Capture-Cards?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Capture-Cards ist die Position 8471.80 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, da sich Zollsätze oder Präferenzabkommen ändern können. Unser Tool zeigt stets die aktuellen Daten.

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