Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- Unterpositionandere optische Instrumente, Apparate und Geräte903141
- Unterpositionandere903149
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gabelsensor
Der HS-Code für Gabelsensor lautet 9031.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.49.90.00.0.
Einreihung von Gabelsensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gabelsensoren folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3b, da der Sensor aus mehreren Komponenten (Sender, Empfänger, Auswerteelektronik) besteht, die zusammen eine funktionelle Einheit bilden. Die optische Funktion (Lichtunterbrechung) bestimmt den Charakter als Messgerät des Kapitels 90.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gabelsensor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMultikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) – in Anmerkung 9b), Ziffern 3 und 4, zu Kapitel 85 genannte Waren | 8542.39.11.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Schalter für Spannung <= 1000 V | 8536.50.80.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gabelsensor (9031) ≠ Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) – in Anmerkung 9b), Ziffern 3 und 4, zu Kapitel 85 genannte Waren (8542) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gabelsensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gabelsensor (9031) ≠ andere Schalter für Spannung <= 1000 V (8536) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gabelsensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern der Gabelsensor als bloße Sender-/Empfängerkomponente ohne vollständige Sensorfunktion vorliegt, kommt eine Einreihung in Kapitel 85 in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMultikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) – in Anmerkung 9b), Ziffern 3 und 4, zu Kapitel 85 genannte Waren | 8542.39.11.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Schalter für Spannung <= 1000 V | 8536.50.80.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gabelsensor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38173/21-1 | Gabellichtschranke in spezifischem Gehäuse mit Photo-IC, Infrarot-LED und Anschlusskabel mit Stecker. High-Low-Signalausgabe. Eingereiht als optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, Kapitel 90. | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI38183/21-1 | Gabellichtschranke in spezifischem Gehäuse mit Photo-IC, GaAsLED und Steckanschluss. High-Low-Signalausgabe. Eingereiht als optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, Kapitel 90. | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI52537/23-1 | Lichtschrankenmodul mit optischem Modul (Gabellichtschranke), Leiterplatte, Widerständen und Anschlusskontakten. Objekterkennung. Eingereiht als optisches Gerät zum Messen oder Prüfen. | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI27926/20-1 | Gleiches Lichtschrankenmodul wie DEBTI52537/23-1. Eingereiht als optisches Gerät zum Messen oder Prüfen. | 9031.49.90.00.0 |
| DE13364/17-1 | Opto-elektronischer Sensor als MCO im gabelförmigen Kunststoffgehäuse mit Rasthaken und 3-poligem Stecker. Eingereiht als elektronische integrierte Schaltung (Kapitel 85). | 9031.49.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gabelsensoren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Gabelsensor mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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