Hierarchie der Zolltarifnummer
Compact Discs werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8523 umfasst alle Aufzeichnungsträger einschließlich optischer Medien wie CDs und DVDs:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8523 - Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
- Unterposition: 8523 41 - optische Aufzeichnungsträger
- Unterposition: 8523 49 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8523 4910 - Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme
Kombinierte Nomenklatur: 8523 4920 - andere
Zolltarifnummer: 8523 4920 00 9 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für CD kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für CD
Der HS-Code für CDs ist 8523.49 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8523.49.20 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8523.49.20.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.49.20.00.9 .
Einreihung von CD nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
CDs können je nach Inhalt, Aufnahmekapazität und Aufzeichnungsstatus unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die CD bespielt oder unbeschrieben ist, welchen Inhalt sie trägt und welches Format verwendet wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für CD
Bespielte CD (mit Aufzeichnung), kein DVD-Format, kein Hörbuch
Bespielte CDs für Laserabnehmersysteme (Audio-CD, Musik-CD, Daten-CD, Software-CD)
CD enthält ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches (Hörbuch)
Bespielte CDs mit ausschließlich Hörbuchinhalten (Lesung eines Buches)
CD ohne Aufzeichnung, Kapazität bis 900 MB, nicht löschbar (klassischer CD-R-Rohling)
Unbeschriebene CD-Rohlinge bis 900 MB, nicht löschbar (CD-R)
Optischer Datenträger ohne Aufzeichnung, Kapazität über 900 MB bis 18 GB
Unbeschriebene Rohlinge über 900 MB bis 18 GB, nicht löschbar (DVD-R)
Bespielte DVD (Digital versatile disc), nicht CD-Format
Bespielte DVDs für Laserabnehmersysteme (Digital Versatile Disc)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
CD (8523) ≠ CD-Laufwerk (8471 / 8519)
Das CD-Laufwerk als Abspielgerät fällt nicht unter Position 8523 (Aufzeichnungsträger), sondern unter 8471 (Computerzubehör) oder 8519 (Tonwiedergabegeräte).
Bespielte CD (8523.49) ≠ Schallplatte (8523.80)
Schallplatten (Vinyl) sind magnetische oder andere Aufzeichnungsträger. Sie fallen unter eine andere Unterposition der Position 8523.
CD (8523) ≠ USB-Stick (8523.51)
USB-Sticks und Flash-Speicher sind Halbleiter-Aufzeichnungsträger und werden unter Position 8523.51 eingereiht, nicht unter die optischen Aufzeichnungsträger der Position 8523.49.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle mit CDs zusammenhängenden Waren fallen unter Position 8523. CD-Laufwerke und Abspielgeräte werden unter anderen Positionen eingereiht:
CD-Laufwerk als Peripheriegerät eines Computers – nicht die CD selbst!
Optische Plattenspeichereinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (CD-Laufwerk)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für CD ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Aufzeichnungsinhalt, Aufnahmekapazität, Format (CD oder DVD) und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von CD (vZTA)
So hat der Zoll bei realen CDs entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Zwei optische Aufzeichnungsträger für Laserabnehmersysteme (Audio Compact Disks) mit Meditationsanleitung und Hintergrundmusik, in besonders gestalteter Kunststoffhülle verpackt.
AV 1, Pos. 8523.49
CD-ROM (optischer Aufzeichnungsträger) mit Aufzeichnungen für Laserabnehmersysteme, Titel "Dr. Storl - Frau Holle und andere Pflanzenmärchen", hauptsächlich Sprachwiedergabe und Musik, in besonders gestalteter Hülle.
AV 1, Pos. 8523.49
CD-ROM mit Live-Vortrag von Wolf Dieter Storl, hauptsächlich Text- und Sprachwiedergabe, teilweise Gesang und Hintergrundmusik, kein reines Hörbuch.
AV 1, Pos. 8523.49
Optischer Aufzeichnungsträger (CD) mit aufgezeichneter Software (Programmen und Daten) zur Ansteuerung von Laser und Ablenksystemen, nicht zur Ton- und Bildwiedergabe.
AV 1, Pos. 8523.49
Optischer Aufzeichnungsträger (CD-Rohling), Speicherkapazität 700 MB, nicht löschbar, ohne Aufzeichnung, zum einmaligen Aufzeichnen mittels Laserstrahl, in Spindel mit 50 Stück verpackt.
AV 1, Pos. 8523.41
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) können eine Genehmigung erfordern – relevant z.B. für CDs mit Steuersoftware für Waffensysteme oder militärische Anwendungen. Mehr erfahren →
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