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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Cockpit-Voice-Recorder: 8519.81.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Cockpit-Voice-Recorder (8519.81.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Cockpit-Voice-Recorder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Cockpit-Voice-Recorder Produktbild

Bei der Einreihung des Cockpit-Voice-Recorders kommt es auf die primäre Funktion als Tonaufnahmegerät an – nicht auf die Aufzeichnung parametrischer Flugdaten. Dadurch unterscheidet sich der CVR vom Flight Data Recorder (FDR). Die luftfahrtspezifische Bauweise und der Verwendungszweck sind für die genaue Unterposition entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Cockpit-Voice-Recorder beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Cockpit-Voice-Recorder durchläuft in der Zolltarifhierarchie den Abschnitt XVI, das Kapitel 85, die Position 8519, die Unterpositionen für Tonaufnahmegeräte und die spezifische Unterposition für Geräte mit Halbleiterspeicher, bevor die endgültige Zolltarifnummer für zivile Luftfahrzeuge erreicht wird.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8519 - Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
  • Unterposition: 8519 81 - andere Geräte
  • Unterposition: 8519 81 - magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8519 8100 10 0 - für zivile Luftfahrzeuge

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung des Cockpit-Voice-Recorders setzt voraus, dass es sich um ein Gerät zur Tonaufnahme handelt, das Ton über Mikrofone aufzeichnet und speichert. Geräte, die ausschließlich parametrische Flugdaten aufzeichnen (Flight Data Recorder), fallen unter eine andere Codenummer. Zur eigenen Absicherung nutzen Sie unser Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cockpit-Voice-Recorder

Der HS-Code für Cockpit-Voice-Recorder lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.10.0.

Einreihung von Cockpit-Voice-Recorder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Cockpit-Voice-Recorders folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 3a. AV 3a kommt zur Anwendung, weil die Warenbeschreibung der Position 8519 (Tonaufnahmegeräte) spezifischer ist als die Auffangposition 8543 (andere elektrische Geräte).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cockpit-Voice-Recorder

Alternative Einreihung

8543.70.04.00.0 0 %

digitale Flugdatenschreiber

Alternative Einreihung

8519.81.00.90.0 0 %

andere (Tonaufnahmegerät, Halbleiter, nicht für Luftfahrzeuge)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Cockpit-Voice-Recorder (8519) ≠ digitale Flugdatenschreiber (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cockpit-Voice-Recorder bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Cockpit-Voice-Recorder (8519) ≠ andere (Tonaufnahmegerät, Halbleiter, nicht für Luftfahrzeuge) (8519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cockpit-Voice-Recorder bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung des CVR in ein anderes Kapitel oder eine andere Position ist aufgrund der spezifischen Beschaffenheit nicht zielführend, jedoch wird nachfolgend eine systematische Abgrenzung aufgeführt:

Alternative Einreihung

8543.70.04.00.0 0 %

digitale Flugdatenschreiber

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cockpit-Voice-Recorder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Cockpit-Voice-Recorder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI14842/22-18519.81.00.10.0
Sprachrekorder (Halbleiterspeicher): eingereiht in 8519.81.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Cockpit-Voice-Recorder mit wenigen Klicks.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Cockpit-Voice-Recorder

Welche Zolltarifnummer hat ein Cockpit-Voice-Recorder?

Ein Cockpit-Voice-Recorder (CVR) wird unter der Zolltarifnummer 8519.81.00.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Zolltarifnummer umfasst Tonaufnahmegeräte mit Halbleiter-Aufzeichnungsträger, die für den Einbau in zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat ein Cockpit-Voice-Recorder?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Cockpit-Voice-Recorder lautet 851981. Dieser 6-stellige Code kennzeichnet die Position für Tonaufnahmegeräte, die andere Geräte sind und magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwenden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Cockpit-Voice-Recorder?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8519.81.00.10.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 % an. Bei Vorlage einer Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung kann eine Zollaussetzung nach Maßnahme 119 in Anspruch genommen werden.

Wie unterscheidet sich ein Cockpit-Voice-Recorder zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Cockpit-Voice-Recorders erfolgt gegenüber digitalen Flugdatenschreibern (FDR) unter 8543.70.04.00.0. Die Alternative 8543 gruppiert andere elektrische Geräte und Waren. Ein CVR ist als Tonaufnahmegerät spezifisch in Position 8519 genannt (AV 3a) und erfasst parametrische Flugdaten nicht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Cockpit-Voice-Recorder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für einen Cockpit-Voice-Recorder kann zu Nachverzollung, Strafzuschlägen, Lieferverzögerungen und Prüfungen durch die Zollbehörden führen. Zudem kann ein Zollverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Cockpit-Voice-Recorder?

Für Cockpit-Voice-Recorder besteht bei der Einfuhr die Möglichkeit der Zollaussetzung nach Maßnahme 119, sofern eine Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung vorliegt. Bei der Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich, da die Technologie doppelt verwendbar ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Cockpit-Voice-Recorder?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Cockpit-Voice-Recorder lautet 8519.81.00.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 851981, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 85198100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8519810010 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Cockpit-Voice-Recorder?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung des TARIC ändern. Die 6-stelligen HS-Codes werden in der Regel alle fünf Jahre überarbeitet. Für den Cockpit-Voice-Recorder ist derzeit keine laufende Änderung der Nummer 8519.81.00.10.0 absehbar.

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