Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Cricket-Schläger gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9910 00 0 - Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle
Hinweis zur Einreihung
Die zutreffende Zolltarifnummer hängt von den konkreten Produkteigenschaften ab. Zur rechtssicheren Ermittlung nutzen Sie bitte unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cricket-Schläger
Der HS-Code für Cricket-Schläger lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.10.00.0.
Einreihung von Cricket-Schläger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Cricket-Schlägern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen. Die Position 9506.99 erfasst Kricket- und Poloausrüstungen. AV 3a ist nicht einschlägig, da der Cricket-Schläger eindeutig unter diese spezielle Unterposition fällt. Die AV 6 bestimmt die Vergleichbarkeit auf der Unterpositionsebene. Der Cricket-Schläger ist weder bespannt wie ein Tennisschläger (Position 9506.51) noch als Spielzeug (Kapitel 9503) einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cricket-Schläger
Alternative Einreihung
andere (Sportausrüstungen, a.n.g.)
Alternative Einreihung
Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Cricket-Schläger (9506) ≠ andere (Sportausrüstungen, a.n.g.) (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cricket-Schläger bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Cricket-Schläger (9506) ≠ Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cricket-Schläger bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptposition sind auch andere Kapitel für Sportartikel relevant. Die Abgrenzung ist jedoch stets am konkret vorliegenden Produkt vorzunehmen.
Alternative Einreihung
andere (Sportausrüstungen, a.n.g.)
Alternative Einreihung
Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cricket-Schläger ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cricket-Schläger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Cricket-Schläger: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Diese Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände werden ebenfalls im Kapitel 95 oder in angrenzenden Kapiteln eingereiht:
Zinklegierung-Medaille
7117.19.00.90.0 · 4 %
Trainingsgerät
9506.91.10.00.0 · 2,7 %
Adventskalender
9505.10.90.00.0 · 2,7 %
Leder-Sattel
4201.00.00.90.0 · 2,7 %
Box-Ausrüstung
9506.91.90.00.0 · 2,7 %
Schleim
9503.00.95.90.0 · 4,7 %
Skateboard-Deck
9506.99.90.00.0 · 2,7 %
Ballon
9503.00.99.90.0 · 0 %
Baseball-Schläger
9506.99.90.00.0 · 2,7 %
